Kosten und Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung

ShortId
07.3798
Id
20073798
Updated
14.11.2025 07:57
Language
de
Title
Kosten und Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung
AdditionalIndexing
2841;Kostenrechnung;öffentliche Finanzierung;Mitfinanzierung;Weiterbildung;Krankenkasse;medizinischer Unterricht;Arzt/Ärztin
1
  • L04K01050402, Arzt/Ärztin
  • L04K13030203, Weiterbildung
  • L04K13020306, medizinischer Unterricht
  • L05K0703020201, Kostenrechnung
  • L04K11090207, Mitfinanzierung
  • L05K0104010902, Krankenkasse
  • L04K11090209, öffentliche Finanzierung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat unterstützt Vorschläge und Massnahmen, welche mittel- bis langfristig zu Kostentransparenz und effizienter Steuerung führen. In seiner Stellungnahme auf die Motion Heim 07.3054 ("Weiterbildung von jungen Ärztinnen und Ärzten. Stopp der Inländerdiskriminierung") hat er dargelegt, dass eine klare Trennung der beruflichen Aktivitäten und der Weiterbildung schwierig vorzunehmen ist, weil die Weiterbildung im Rahmen einer Anstellung hauptsächlich im Spital stattfindet. Dieser Umstand erschwert die Ausscheidung der Kosten der Weiterbildung. </p><p>1. Die Kosten lassen sich nicht exakt beziffern. Der Bericht "Kosten und Finanzierung 2002 der universitären Medizin in Lausanne" (L. Schenker, IEMS, Uni Lausanne, 2002) nennt für die Weiterbildung einen Betrag in der Grössenordnung von 40 000 bis 60 000 Franken pro Jahr pro Assistenzärztin bzw. Assistenzarzt. Wenn in einer zurückhaltenden Schätzung jährlich 6000 der 8000 Assistentenstellen von Kandidaten für Facharzttitel belegt werden, ergibt dies gesamtschweizerisch Kosten von mindestens 250 Millionen Franken pro Jahr. Das BFS wurde im Rahmen eines Auftrags der Schweizerischen Universitätskonferenz beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Universitätsspitälern den Kostenanteil der medizinischen Lehre und Forschung an den Universitätsspitälern genauer zu bestimmen. Die ersten Ergebnisse werden Ende 2009 erwartet.</p><p>2./3. Der Bundesrat hielt in früheren Stellungnahmen fest, dass die Kosten der Weiterbildung heute vom Gesundheitssystem getragen werden. Die Aufwände werden somit durch die Kantone mit ihren Budgets der Gesundheits- bzw. Erziehungsdirektionen und die Spitalträger gedeckt. Die Kantone finanzieren die Löhne der Assistenten und der Kaderärzte sowie die Infrastrukturen der Versorgung und Lehre; zudem tragen sie aktuell die Mehrkosten, die durch die Reduktion der Arbeitszeit der Assistenten in der Folge der Umsetzung des Arbeitsgesetzes entstehen. Der Bund ist indirekt an der Kostendeckung beteiligt, namentlich durch Beiträge an die Universitäten. Es gibt keine spezifische Kostenrechnung für die Weiterbildung. </p><p>4./5. Die Kosten der Weiterbildung gelten heute nach Artikel 49 Absatz 1 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) als nicht anrechenbare Kosten und werden folglich von der Krankenversicherung nicht übernommen. Weil der Bund keine direkten Beiträge an die Weiterbildung der Mediziner leistet, stellt sich die Frage der Legitimation nicht.</p><p>6. Die Weiterbildung der Mediziner mit dem Erwerb eines eidgenössischen Weiterbildungstitels ist erst seit 2002 eine Voraussetzung für die selbstständige Berufsausübung. Zuvor genügte das eidgenössische Diplom nach Abschluss des Studiums. Die Spezialisierung widerspiegelt die rasante Entwicklung der kurativen Medizin und ist im Zuge der sukzessiven Anhebung der Bildungsqualifikationen Bestandteil der Normalbiografie der Ärztinnen und Ärzte geworden. Wegen der engen Verknüpfung der im Normalfall in stationären Einrichtungen absolvierten Weiterbildung mit Dienstleistungsaufgaben war diese in der Schweiz immer unentgeltlich. Allerdings ist insbesondere in den angelsächsischen Ländern eine Kostenbeteiligung der Weiterzubildenden selbstverständlich und führt in der Regel zu kürzeren Weiterbildungszeiten. Mit der Einführung der leistungsbezogenen Vergütung (DRG) im Rahmen der KVG-Revision zur Spitalfinanzierung dürfte mehr Transparenz in finanzieller Hinsicht entstehen und dürfen die Anforderungen an die Wirtschaftlichkeit und Qualität der Spitäler erhöht werden. Weil damit auch die Weiterbildungskosten eine erhöhte Transparenz erfahren werden, ist zu erwarten, dass auch in der Schweiz Diskussionen über Modelle der Kostenbeteiligung oder Kostenverrechnung an Boden gewinnen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Schweizerische Wissenschafts- und Technologierat hat vor Kurzem in einer Studie eine grundlegende Reform der ärztlichen Weiterbildung gefordert und dabei auch die Schaffung eines Weiterbildungsinstituts für Ärzte angeregt. Die FMH, die heute für die Weiterbildung der Ärzte zuständig ist, wird in der Studie als nicht ausreichend reformfreudig bezeichnet. Diese verwahrte sich gegen diese Kritik und wies unter anderem darauf hin, dass ihre Weiterbildungsangebote die Steuerzahler nicht belasten würden. Es ist absehbar, dass dieser Konflikt in nächster Zeit auch politischen Gesprächsstoff bilden wird. Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Wie hoch werden die jährlichen Kosten für die ärztliche Weiterbildung heute veranschlagt?</p><p>2. Wer finanziert die ärztliche Weiterbildung heute in welchem Umfang?</p><p>3. In welcher Form und in welchem Ausmass sind der Bund und die Kantone direkt oder indirekt an diesen Kosten beteiligt (z. B. über Beiträge an die Universitäten, Forschungsmittel des Nationalfonds, Verbilligung der Krankenkassenprämien, Deckungsbeiträge an Spitaldefizite usw.)?</p><p>4. In welchem Ausmass sind die Krankenkassen mit Prämiengeldern an diesen Kosten beteiligt?</p><p>5. Wie werden solche Beiträge des Bundes an die Weiterbildung der Ärzte rechtlich legitimiert?</p><p>6. Wie beurteilt er die grundsätzliche Problematik, dass eine bestimmte Berufsgruppe wie die Ärzteschaft ihre Weiterbildung aus Mitteln der öffentlichen Hand finanziert, während die meisten anderen Berufsgruppen für die Finanzierung ihrer Weiterbildung selbst verantwortlich sind?</p>
  • Kosten und Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat unterstützt Vorschläge und Massnahmen, welche mittel- bis langfristig zu Kostentransparenz und effizienter Steuerung führen. In seiner Stellungnahme auf die Motion Heim 07.3054 ("Weiterbildung von jungen Ärztinnen und Ärzten. Stopp der Inländerdiskriminierung") hat er dargelegt, dass eine klare Trennung der beruflichen Aktivitäten und der Weiterbildung schwierig vorzunehmen ist, weil die Weiterbildung im Rahmen einer Anstellung hauptsächlich im Spital stattfindet. Dieser Umstand erschwert die Ausscheidung der Kosten der Weiterbildung. </p><p>1. Die Kosten lassen sich nicht exakt beziffern. Der Bericht "Kosten und Finanzierung 2002 der universitären Medizin in Lausanne" (L. Schenker, IEMS, Uni Lausanne, 2002) nennt für die Weiterbildung einen Betrag in der Grössenordnung von 40 000 bis 60 000 Franken pro Jahr pro Assistenzärztin bzw. Assistenzarzt. Wenn in einer zurückhaltenden Schätzung jährlich 6000 der 8000 Assistentenstellen von Kandidaten für Facharzttitel belegt werden, ergibt dies gesamtschweizerisch Kosten von mindestens 250 Millionen Franken pro Jahr. Das BFS wurde im Rahmen eines Auftrags der Schweizerischen Universitätskonferenz beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Universitätsspitälern den Kostenanteil der medizinischen Lehre und Forschung an den Universitätsspitälern genauer zu bestimmen. Die ersten Ergebnisse werden Ende 2009 erwartet.</p><p>2./3. Der Bundesrat hielt in früheren Stellungnahmen fest, dass die Kosten der Weiterbildung heute vom Gesundheitssystem getragen werden. Die Aufwände werden somit durch die Kantone mit ihren Budgets der Gesundheits- bzw. Erziehungsdirektionen und die Spitalträger gedeckt. Die Kantone finanzieren die Löhne der Assistenten und der Kaderärzte sowie die Infrastrukturen der Versorgung und Lehre; zudem tragen sie aktuell die Mehrkosten, die durch die Reduktion der Arbeitszeit der Assistenten in der Folge der Umsetzung des Arbeitsgesetzes entstehen. Der Bund ist indirekt an der Kostendeckung beteiligt, namentlich durch Beiträge an die Universitäten. Es gibt keine spezifische Kostenrechnung für die Weiterbildung. </p><p>4./5. Die Kosten der Weiterbildung gelten heute nach Artikel 49 Absatz 1 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) als nicht anrechenbare Kosten und werden folglich von der Krankenversicherung nicht übernommen. Weil der Bund keine direkten Beiträge an die Weiterbildung der Mediziner leistet, stellt sich die Frage der Legitimation nicht.</p><p>6. Die Weiterbildung der Mediziner mit dem Erwerb eines eidgenössischen Weiterbildungstitels ist erst seit 2002 eine Voraussetzung für die selbstständige Berufsausübung. Zuvor genügte das eidgenössische Diplom nach Abschluss des Studiums. Die Spezialisierung widerspiegelt die rasante Entwicklung der kurativen Medizin und ist im Zuge der sukzessiven Anhebung der Bildungsqualifikationen Bestandteil der Normalbiografie der Ärztinnen und Ärzte geworden. Wegen der engen Verknüpfung der im Normalfall in stationären Einrichtungen absolvierten Weiterbildung mit Dienstleistungsaufgaben war diese in der Schweiz immer unentgeltlich. Allerdings ist insbesondere in den angelsächsischen Ländern eine Kostenbeteiligung der Weiterzubildenden selbstverständlich und führt in der Regel zu kürzeren Weiterbildungszeiten. Mit der Einführung der leistungsbezogenen Vergütung (DRG) im Rahmen der KVG-Revision zur Spitalfinanzierung dürfte mehr Transparenz in finanzieller Hinsicht entstehen und dürfen die Anforderungen an die Wirtschaftlichkeit und Qualität der Spitäler erhöht werden. Weil damit auch die Weiterbildungskosten eine erhöhte Transparenz erfahren werden, ist zu erwarten, dass auch in der Schweiz Diskussionen über Modelle der Kostenbeteiligung oder Kostenverrechnung an Boden gewinnen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Schweizerische Wissenschafts- und Technologierat hat vor Kurzem in einer Studie eine grundlegende Reform der ärztlichen Weiterbildung gefordert und dabei auch die Schaffung eines Weiterbildungsinstituts für Ärzte angeregt. Die FMH, die heute für die Weiterbildung der Ärzte zuständig ist, wird in der Studie als nicht ausreichend reformfreudig bezeichnet. Diese verwahrte sich gegen diese Kritik und wies unter anderem darauf hin, dass ihre Weiterbildungsangebote die Steuerzahler nicht belasten würden. Es ist absehbar, dass dieser Konflikt in nächster Zeit auch politischen Gesprächsstoff bilden wird. Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Wie hoch werden die jährlichen Kosten für die ärztliche Weiterbildung heute veranschlagt?</p><p>2. Wer finanziert die ärztliche Weiterbildung heute in welchem Umfang?</p><p>3. In welcher Form und in welchem Ausmass sind der Bund und die Kantone direkt oder indirekt an diesen Kosten beteiligt (z. B. über Beiträge an die Universitäten, Forschungsmittel des Nationalfonds, Verbilligung der Krankenkassenprämien, Deckungsbeiträge an Spitaldefizite usw.)?</p><p>4. In welchem Ausmass sind die Krankenkassen mit Prämiengeldern an diesen Kosten beteiligt?</p><p>5. Wie werden solche Beiträge des Bundes an die Weiterbildung der Ärzte rechtlich legitimiert?</p><p>6. Wie beurteilt er die grundsätzliche Problematik, dass eine bestimmte Berufsgruppe wie die Ärzteschaft ihre Weiterbildung aus Mitteln der öffentlichen Hand finanziert, während die meisten anderen Berufsgruppen für die Finanzierung ihrer Weiterbildung selbst verantwortlich sind?</p>
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