Wiederaufnahme des EU-Beitrittsprozesses
- ShortId
-
07.3804
- Id
-
20073804
- Updated
-
28.07.2023 02:07
- Language
-
de
- Title
-
Wiederaufnahme des EU-Beitrittsprozesses
- AdditionalIndexing
-
10;Vertrag mit der EU;Beziehungen Schweiz-EU;bilaterales Abkommen;EU-Beitrittsverhandlung;Beitritt zur Gemeinschaft;Bewegung gegen EU
- 1
-
- L04K09020301, Beitritt zur Gemeinschaft
- L05K1002020103, bilaterales Abkommen
- L04K09020103, Beziehungen Schweiz-EU
- L04K09020101, Vertrag mit der EU
- L05K0902030101, EU-Beitrittsverhandlung
- L04K09020302, Bewegung gegen EU
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Verschiedene aktuelle Beispiele (Media-Abkommen, Re-Exporte, Cassis-de-Dijon-Prinzip, Steuerkontroverse usw.) zeigen, dass der Weg der bilateralen und sektoriellen Abkommen immer schwieriger zu gehen ist; dies umso mehr, als die neuen EU-Mitgliedstaaten den Sonderstatus der Schweiz nicht billigen. Halten sich die Anstrengungen der Schweiz in den Verhandlungen mit den EU-Mitgliedstaaten und die erzielten Ergebnisse die Waage? Wie viel kostet dieses Vorgehen? Kann die Anzahl sektorieller Abkommen beliebig erhöht werden?</p><p>In der Schweiz gefährden Gegnerinnen und Gegner des EU-Beitrittes via Referendum die Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU. Dadurch wird der bilaterale Weg zunehmend schwierig und gefährlich. Was, wenn ein Volksnein zur Personenfreizügigkeit das Kartenhaus zum Einstürzen bringt?</p><p>Nur durch die vollständige Integration in die EU kann die Schweiz dauerhaft vom Wachstum des grossen europäischen Marktes oder von den europäischen Sozialstandards profitieren. Letztere sind in vielen Fällen höher als die schweizerischen (Arbeitsdauer, Teilzeitarbeit, europäische Betriebsräte, Information, Anhörung und Mitbestimmung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer usw.). Ebenso kann die Schweiz nur durch den Beitritt zur EU am europäischen Entscheidungsprozess teilnehmen. Darüber würde sich auch das Schweizervolk, dem das System der Volksrechte äusserst wichtig ist, freuen - vor allem im Fall einer Einführung des konstruktiven Referendums.</p><p>Kurz gesagt: Je mehr die Schweiz auf dem bilateralen Weg beharrt, desto mehr schwächt sie die Beziehungen zur EU, und desto mehr grenzt sie sich in ihrem Sonderstatus aus. Auf diese Weise isoliert sie sich immer mehr vom restlichen Europa.</p>
- <p>1. Wie im Europabericht 2006 dargelegt, erachtet der Bundesrat die Fortsetzung der bilateralen Zusammenarbeit mit der EU als das derzeit geeignetste Instrument zur Wahrung der Interessen der Schweiz gegenüber ihrer wichtigsten Partnerin. Der Bundesrat will diesen Weg deshalb fortsetzen, der sich als erfolgreich erwiesen hat und über eine klare Unterstützung des Schweizervolkes verfügt. Für den Bundesrat bleibt der bilaterale Weg so lange das optimale Instrument zur Wahrung der Interessen des Landes, als u. a. die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:</p><p>a. die Schweiz besitzt einen Grad an Mitentscheidung im Rahmen ihrer bilateralen Verträge mit der EU und einen Handlungsspielraum für die Durchführung ihrer eigenen Politiken, die beide als genügend angesehen werden;</p><p>b. die EU ist bereit, bei der Ausgestaltung ihrer Drittlandpolitik mit der Schweiz Lösungen im Rahmen von bilateralen, sektoriellen Abkommen zu finden;</p><p>c. die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen verändern sich nicht zum Nachteil der Schweiz.</p><p>Der Bundesrat ist sich allerdings bewusst, dass sich die Beziehungen zur EU weiterentwickeln, genau wie Letztere sich auch. Sollten sich diese Parameter ändern, müsste die Lage neu beurteilt und müssten gegebenenfalls unsere europapolitischen Instrumente angepasst werden. Der Beitritt zur EU bleibt somit eine längerfristige Option.</p><p>2.-3. Wie der Bundesrat in seiner Antwort vom 14. Februar 2007 auf die Interpellation der freisinnig-demokratischen Fraktion 06.3651, "Innenpolitische Sicherung des Acquis Bilatéral", festgehalten hat, enthalten die bilateralen Abkommen, die unsere Beziehungen zur EU regeln, in der Tat gewisse Elemente der Unsicherheit. Zum einen handelt es sich um die sogenannte "Guillotineklausel", welche die verschiedenen bilateralen Abkommen I juristisch miteinander verbindet. Diese Klausel impliziert insbesondere, dass eine Ablehnung der Ausdehnung des Personenfreizügigkeitsabkommens auf neue EU-Mitgliedstaaten durch das Schweizervolk im Fall einer Kündigung dieses Abkommens durch die EU zu einer Kündigung sämtlicher bilateraler Abkommen I führen könnte. Eine Ablehnung der Weiterführung des Personenfreizügigkeitsabkommens 2009 würde die bilateralen Abkommen I automatisch ausser Kraft treten lassen. Ein zweiter wichtiger Unsicherheitsfaktor ist die Bestimmung im Schengen-Assoziationsabkommen, wonach dieses Abkommen gekündigt werden kann, sollten die EU und die Schweiz im Fall einer Nichtübernahme einer Weiterentwicklung des Schengen-Acquis durch die Schweiz keine zufriedenstellende Lösung finden. Diese beiden Bestimmungen haben die eidgenössischen Räte in Kenntnis der Dinge gutgeheissen; das Parlament selber hat zudem verlangt, dass Entscheide in Zusammenhang mit dem Freizügigkeitsabkommen dem fakultativen Referendum unterstellt werden sollen. Aufgrund seiner ständigen Weiterentwicklung ist der bilaterale Weg ein dynamischer Prozess, der in Übereinstimmung mit den geltenden verfassungsrechtlichen Bestimmungen verläuft. Jeder neue Schritt im Rahmen der Verfolgung dieses Weges stellt für die Schweiz eine Herausforderung dar. Obschon die Ausübung der Volksrechte gewisse dieser Schritte infrage stellen kann, erlaubt sie auch die Legitimierung der gemachten Schritte und die Konsolidierung der Europapolitik.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bundesrat betrachtet den Beitritt zur Europäischen Union (EU) nicht länger als strategisches Ziel. Er bevorzugt eindeutig den bilateralen Weg. Aus diesem Grund stelle ich ihm folgende Fragen:</p><p>1. Ist der Bundesrat der Meinung, dass die bilateralen und sektoriellen Abkommen, die er bisher unterzeichnet hat, zusammen mit denjenigen, die derzeit in Vorbereitung sind, mittel- und langfristig eine realistische Option darstellen?</p><p>2. Wenn ja, wie beurteilt er die andauernde Belastung der Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU durch Referenden?</p><p>3. Wenn nein, wann führt er den EU-Beitrittsprozess endlich weiter?</p>
- Wiederaufnahme des EU-Beitrittsprozesses
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Verschiedene aktuelle Beispiele (Media-Abkommen, Re-Exporte, Cassis-de-Dijon-Prinzip, Steuerkontroverse usw.) zeigen, dass der Weg der bilateralen und sektoriellen Abkommen immer schwieriger zu gehen ist; dies umso mehr, als die neuen EU-Mitgliedstaaten den Sonderstatus der Schweiz nicht billigen. Halten sich die Anstrengungen der Schweiz in den Verhandlungen mit den EU-Mitgliedstaaten und die erzielten Ergebnisse die Waage? Wie viel kostet dieses Vorgehen? Kann die Anzahl sektorieller Abkommen beliebig erhöht werden?</p><p>In der Schweiz gefährden Gegnerinnen und Gegner des EU-Beitrittes via Referendum die Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU. Dadurch wird der bilaterale Weg zunehmend schwierig und gefährlich. Was, wenn ein Volksnein zur Personenfreizügigkeit das Kartenhaus zum Einstürzen bringt?</p><p>Nur durch die vollständige Integration in die EU kann die Schweiz dauerhaft vom Wachstum des grossen europäischen Marktes oder von den europäischen Sozialstandards profitieren. Letztere sind in vielen Fällen höher als die schweizerischen (Arbeitsdauer, Teilzeitarbeit, europäische Betriebsräte, Information, Anhörung und Mitbestimmung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer usw.). Ebenso kann die Schweiz nur durch den Beitritt zur EU am europäischen Entscheidungsprozess teilnehmen. Darüber würde sich auch das Schweizervolk, dem das System der Volksrechte äusserst wichtig ist, freuen - vor allem im Fall einer Einführung des konstruktiven Referendums.</p><p>Kurz gesagt: Je mehr die Schweiz auf dem bilateralen Weg beharrt, desto mehr schwächt sie die Beziehungen zur EU, und desto mehr grenzt sie sich in ihrem Sonderstatus aus. Auf diese Weise isoliert sie sich immer mehr vom restlichen Europa.</p>
- <p>1. Wie im Europabericht 2006 dargelegt, erachtet der Bundesrat die Fortsetzung der bilateralen Zusammenarbeit mit der EU als das derzeit geeignetste Instrument zur Wahrung der Interessen der Schweiz gegenüber ihrer wichtigsten Partnerin. Der Bundesrat will diesen Weg deshalb fortsetzen, der sich als erfolgreich erwiesen hat und über eine klare Unterstützung des Schweizervolkes verfügt. Für den Bundesrat bleibt der bilaterale Weg so lange das optimale Instrument zur Wahrung der Interessen des Landes, als u. a. die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:</p><p>a. die Schweiz besitzt einen Grad an Mitentscheidung im Rahmen ihrer bilateralen Verträge mit der EU und einen Handlungsspielraum für die Durchführung ihrer eigenen Politiken, die beide als genügend angesehen werden;</p><p>b. die EU ist bereit, bei der Ausgestaltung ihrer Drittlandpolitik mit der Schweiz Lösungen im Rahmen von bilateralen, sektoriellen Abkommen zu finden;</p><p>c. die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen verändern sich nicht zum Nachteil der Schweiz.</p><p>Der Bundesrat ist sich allerdings bewusst, dass sich die Beziehungen zur EU weiterentwickeln, genau wie Letztere sich auch. Sollten sich diese Parameter ändern, müsste die Lage neu beurteilt und müssten gegebenenfalls unsere europapolitischen Instrumente angepasst werden. Der Beitritt zur EU bleibt somit eine längerfristige Option.</p><p>2.-3. Wie der Bundesrat in seiner Antwort vom 14. Februar 2007 auf die Interpellation der freisinnig-demokratischen Fraktion 06.3651, "Innenpolitische Sicherung des Acquis Bilatéral", festgehalten hat, enthalten die bilateralen Abkommen, die unsere Beziehungen zur EU regeln, in der Tat gewisse Elemente der Unsicherheit. Zum einen handelt es sich um die sogenannte "Guillotineklausel", welche die verschiedenen bilateralen Abkommen I juristisch miteinander verbindet. Diese Klausel impliziert insbesondere, dass eine Ablehnung der Ausdehnung des Personenfreizügigkeitsabkommens auf neue EU-Mitgliedstaaten durch das Schweizervolk im Fall einer Kündigung dieses Abkommens durch die EU zu einer Kündigung sämtlicher bilateraler Abkommen I führen könnte. Eine Ablehnung der Weiterführung des Personenfreizügigkeitsabkommens 2009 würde die bilateralen Abkommen I automatisch ausser Kraft treten lassen. Ein zweiter wichtiger Unsicherheitsfaktor ist die Bestimmung im Schengen-Assoziationsabkommen, wonach dieses Abkommen gekündigt werden kann, sollten die EU und die Schweiz im Fall einer Nichtübernahme einer Weiterentwicklung des Schengen-Acquis durch die Schweiz keine zufriedenstellende Lösung finden. Diese beiden Bestimmungen haben die eidgenössischen Räte in Kenntnis der Dinge gutgeheissen; das Parlament selber hat zudem verlangt, dass Entscheide in Zusammenhang mit dem Freizügigkeitsabkommen dem fakultativen Referendum unterstellt werden sollen. Aufgrund seiner ständigen Weiterentwicklung ist der bilaterale Weg ein dynamischer Prozess, der in Übereinstimmung mit den geltenden verfassungsrechtlichen Bestimmungen verläuft. Jeder neue Schritt im Rahmen der Verfolgung dieses Weges stellt für die Schweiz eine Herausforderung dar. Obschon die Ausübung der Volksrechte gewisse dieser Schritte infrage stellen kann, erlaubt sie auch die Legitimierung der gemachten Schritte und die Konsolidierung der Europapolitik.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bundesrat betrachtet den Beitritt zur Europäischen Union (EU) nicht länger als strategisches Ziel. Er bevorzugt eindeutig den bilateralen Weg. Aus diesem Grund stelle ich ihm folgende Fragen:</p><p>1. Ist der Bundesrat der Meinung, dass die bilateralen und sektoriellen Abkommen, die er bisher unterzeichnet hat, zusammen mit denjenigen, die derzeit in Vorbereitung sind, mittel- und langfristig eine realistische Option darstellen?</p><p>2. Wenn ja, wie beurteilt er die andauernde Belastung der Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU durch Referenden?</p><p>3. Wenn nein, wann führt er den EU-Beitrittsprozess endlich weiter?</p>
- Wiederaufnahme des EU-Beitrittsprozesses
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