Wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen für die schweizerische Gemüsewirtschaft

ShortId
07.3824
Id
20073824
Updated
28.07.2023 07:56
Language
de
Title
Wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen für die schweizerische Gemüsewirtschaft
AdditionalIndexing
55;2846;landwirtschaftlicher Betrieb;Gemüsebau;Handel mit Agrarerzeugnissen;Landwirtschaftszone;Modernisierung landwirtschaftlicher Betriebe;Baugenehmigung;Wettbewerbsfähigkeit;Liberalisierung;Güterzusammenlegung
1
  • L05K1401010109, Gemüsebau
  • L05K0703040305, Wettbewerbsfähigkeit
  • L05K0701020304, Handel mit Agrarerzeugnissen
  • L05K0102030101, Baugenehmigung
  • L05K0102040102, Landwirtschaftszone
  • L04K14010503, landwirtschaftlicher Betrieb
  • L05K1401040204, Güterzusammenlegung
  • L05K1401040207, Modernisierung landwirtschaftlicher Betriebe
  • L04K08020315, Liberalisierung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat nimmt zu den einzelnen Fragen wie folgt Stellung:</p><p>1./2. Von den laufenden WTO-Verhandlungen im Rahmen der Doha-Runde, aber auch von den Freihandelsabkommen mit nichteuropäischen Ländern wird eine stärkere Öffnung der Landwirtschaftsmärkte erwartet. Das Projekt eines Freihandelsabkommens mit der EU im Agrar- und Lebensmittelbereich bildet zudem Gegenstand einer Exploration. Die Ergebnisse dieser Verhandlungen bzw. die Konkretisierung dieses Projektes könnten die Konkurrenzbedingungen in der Landwirtschaft - insbesondere jene im Gemüsebau - markant beeinflussen. Der Bundesrat hat die betroffenen Departemente beauftragt, parallel zur Bewertung einer gegenseitigen Marktöffnung zwischen der Schweiz und der EU ein Begleitmassnahmenkonzept zugunsten der betroffenen Sektoren und Optionen für die Finanzierung vorzuschlagen. Dieses Konzept schliesst insbesondere auch die Prüfung von möglichen Anpassungen der Rechtsbestimmungen im Bereich der Raumplanung zwecks verbesserter Wirtschaftlichkeit mit ein. Aufgrund der laufenden Revision des RPG könnte die Optimierung der Bestimmungen bezüglich Intensiv- und Speziallandwirtschaftszonen, die für den Gemüsesektor vordringlich sind, unter Einhaltung der Raumplanungsziele vorgeschlagen werden. Die Vernehmlassung zu dieser Revision ist vom Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation für dieses Jahr geplant. Hingegen fallen die Baubewilligungsverfahren in den Kompetenzbereich der Kantone. Der Einfluss des Bundes auf diese Verfahren ist folglich begrenzt.</p><p>3. Eine Marktöffnung zur EU würde die Entwicklung der Landwirtschaftsstrukturen zweifellos beschleunigen und den am besten an die neuen Wettbewerbsbedingungen angepassten Betrieben ermöglichen zu expandieren. Da die Schweizer Agrarpolitik ihre Unabhängigkeit gegenüber jener der Europäischen Union wahrt, könnten die Artikel 87ff. des Landwirtschaftsgesetzes, welche die Grundlage für die Güterzusammenlegung darstellen, weiter Anwendung finden. Dieses Instrument dient insbesondere der Konkretisierung von Raumplanungszielen wie der Ausscheidung von Intensiv- und Speziallandwirtschaftszonen an raumplanerisch geeigneten Standorten. Es muss jedoch betont werden, dass die Initiative für eine Güterzusammenlegung in der Hand der Landwirte mit Grundeigentum oder der Bodenverbesserungsgenossenschaften bleibt. Der Bundesrat verweist darüber hinaus den Verfasser des Vorstosses auf seine Antwort zur Interpellation Fluri 07.3613.</p><p>4. Die Anpassung der Rahmenbedingungen zur Förderung der Wirtschaftsdynamik und der Entwicklung der unternehmerischen Freiheit in der Landwirtschaft ist ein ständiges Anliegen des Bundesrates. Daher werden neue Vorschriften oder Verfahren, die dem Ziel zuwiderlaufen, das hohe Schweizer Produktionskostenumfeld zu stabilisieren, ja sogar zu senken, bekämpft, es sei denn, sie seien durch ein höheres Ziel gerechtfertigt. Begleitmassnahmen sind wiederum nur dann gerechtfertigt, wenn die Liberalisierung der Märkte aufgrund ihres Ausmasses und ihres Rhythmus eine abrupte und sozial unverträgliche Strukturentwicklung nach sich zu ziehen droht. Die Kohärenz zwingt deshalb dazu, Entscheidungen betreffend Marktöffnungsprojekte und eventuelle Begleitmassnahmen zeitgleich zu treffen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Bundesrat prüft gegenwärtig ein Agrarfreihandelsabkommen mit der Europäischen Union. Gleichzeitig laufen die WTO-Gespräche im Rahmen der Doha-Runde weiter. Der Trend besteht in einer Öffnung der Grenzen und damit in einem schärferen Wettbewerb. Die schweizerische Gemüsebranche arbeitet gegenwärtig unter Rahmenbedingungen, welche sie daran hindert, gegenüber der ausländischen Konkurrenz wettbewerbsfähig zu sein. Es ist daher entscheidend, dass im Gleichschritt mit mehr Wettbewerb bei den Preisen auch die Rahmenbedingungen konkurrenzfähig ausgestaltet werden. Die Anpassung der Rahmenbedingungen ist für den Gemüsebau umso wichtiger, als die Direktzahlungen in diesem Sektor eine untergeordnete Rolle spielen. Die Unterschiede bei den Produktionsbedingungen zwischen der Schweiz und der EU werden somit nicht über Direktzahlungen aufgefangen. Zudem fehlt in der Schweiz im Vergleich zur EU eine Förderpolitik für den Gemüsebau.</p><p>Der Bundesrat ist gebeten, in diesem Zusammenhang die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Ist er im Hinblick auf die von ihm anvisierte Marktöffnung bereit, in der Raumplanung bestehende Grenzen und restriktive Auslegungen kurzfristig anzupassen und die Verfahren in Zusammenhang mit Baubewilligungen zu vereinfachen?</p><p>2. Ist er bereit, die Raumplanung so zu gestalten, dass sich konkurrenzfähige Gemüsebaubetriebe in der Schweiz entwickeln können (gedeckter Anbau, Lagerung, Verpackung, Aufbereitung usw.), und dies sowohl hinsichtlich der Grösse als auch hinsichtlich der Integration von Verarbeitungsschritten?</p><p>3. Ist er bereit, eine breitangelegte Landumlegung finanziell zu unterstützen, um die Strukturentwicklung zu beschleunigen und den Betrieben zu erlauben, eine Grösse sowie Strukturen zu erreichen, mit welchen sie auf einem möglicherweise offenen Markt gegenüber der Konkurrenz der Hauptexportländer (Italien, Spanien, Frankreich und Holland) bestehen können?</p><p>4. lst er bereit, die Liberalisierung bei den Rahmenbedingungen antizipiert oder zumindest gleichzeitig mit der Liberalisierung der Märkte anzugehen?</p>
  • Wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen für die schweizerische Gemüsewirtschaft
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat nimmt zu den einzelnen Fragen wie folgt Stellung:</p><p>1./2. Von den laufenden WTO-Verhandlungen im Rahmen der Doha-Runde, aber auch von den Freihandelsabkommen mit nichteuropäischen Ländern wird eine stärkere Öffnung der Landwirtschaftsmärkte erwartet. Das Projekt eines Freihandelsabkommens mit der EU im Agrar- und Lebensmittelbereich bildet zudem Gegenstand einer Exploration. Die Ergebnisse dieser Verhandlungen bzw. die Konkretisierung dieses Projektes könnten die Konkurrenzbedingungen in der Landwirtschaft - insbesondere jene im Gemüsebau - markant beeinflussen. Der Bundesrat hat die betroffenen Departemente beauftragt, parallel zur Bewertung einer gegenseitigen Marktöffnung zwischen der Schweiz und der EU ein Begleitmassnahmenkonzept zugunsten der betroffenen Sektoren und Optionen für die Finanzierung vorzuschlagen. Dieses Konzept schliesst insbesondere auch die Prüfung von möglichen Anpassungen der Rechtsbestimmungen im Bereich der Raumplanung zwecks verbesserter Wirtschaftlichkeit mit ein. Aufgrund der laufenden Revision des RPG könnte die Optimierung der Bestimmungen bezüglich Intensiv- und Speziallandwirtschaftszonen, die für den Gemüsesektor vordringlich sind, unter Einhaltung der Raumplanungsziele vorgeschlagen werden. Die Vernehmlassung zu dieser Revision ist vom Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation für dieses Jahr geplant. Hingegen fallen die Baubewilligungsverfahren in den Kompetenzbereich der Kantone. Der Einfluss des Bundes auf diese Verfahren ist folglich begrenzt.</p><p>3. Eine Marktöffnung zur EU würde die Entwicklung der Landwirtschaftsstrukturen zweifellos beschleunigen und den am besten an die neuen Wettbewerbsbedingungen angepassten Betrieben ermöglichen zu expandieren. Da die Schweizer Agrarpolitik ihre Unabhängigkeit gegenüber jener der Europäischen Union wahrt, könnten die Artikel 87ff. des Landwirtschaftsgesetzes, welche die Grundlage für die Güterzusammenlegung darstellen, weiter Anwendung finden. Dieses Instrument dient insbesondere der Konkretisierung von Raumplanungszielen wie der Ausscheidung von Intensiv- und Speziallandwirtschaftszonen an raumplanerisch geeigneten Standorten. Es muss jedoch betont werden, dass die Initiative für eine Güterzusammenlegung in der Hand der Landwirte mit Grundeigentum oder der Bodenverbesserungsgenossenschaften bleibt. Der Bundesrat verweist darüber hinaus den Verfasser des Vorstosses auf seine Antwort zur Interpellation Fluri 07.3613.</p><p>4. Die Anpassung der Rahmenbedingungen zur Förderung der Wirtschaftsdynamik und der Entwicklung der unternehmerischen Freiheit in der Landwirtschaft ist ein ständiges Anliegen des Bundesrates. Daher werden neue Vorschriften oder Verfahren, die dem Ziel zuwiderlaufen, das hohe Schweizer Produktionskostenumfeld zu stabilisieren, ja sogar zu senken, bekämpft, es sei denn, sie seien durch ein höheres Ziel gerechtfertigt. Begleitmassnahmen sind wiederum nur dann gerechtfertigt, wenn die Liberalisierung der Märkte aufgrund ihres Ausmasses und ihres Rhythmus eine abrupte und sozial unverträgliche Strukturentwicklung nach sich zu ziehen droht. Die Kohärenz zwingt deshalb dazu, Entscheidungen betreffend Marktöffnungsprojekte und eventuelle Begleitmassnahmen zeitgleich zu treffen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Bundesrat prüft gegenwärtig ein Agrarfreihandelsabkommen mit der Europäischen Union. Gleichzeitig laufen die WTO-Gespräche im Rahmen der Doha-Runde weiter. Der Trend besteht in einer Öffnung der Grenzen und damit in einem schärferen Wettbewerb. Die schweizerische Gemüsebranche arbeitet gegenwärtig unter Rahmenbedingungen, welche sie daran hindert, gegenüber der ausländischen Konkurrenz wettbewerbsfähig zu sein. Es ist daher entscheidend, dass im Gleichschritt mit mehr Wettbewerb bei den Preisen auch die Rahmenbedingungen konkurrenzfähig ausgestaltet werden. Die Anpassung der Rahmenbedingungen ist für den Gemüsebau umso wichtiger, als die Direktzahlungen in diesem Sektor eine untergeordnete Rolle spielen. Die Unterschiede bei den Produktionsbedingungen zwischen der Schweiz und der EU werden somit nicht über Direktzahlungen aufgefangen. Zudem fehlt in der Schweiz im Vergleich zur EU eine Förderpolitik für den Gemüsebau.</p><p>Der Bundesrat ist gebeten, in diesem Zusammenhang die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Ist er im Hinblick auf die von ihm anvisierte Marktöffnung bereit, in der Raumplanung bestehende Grenzen und restriktive Auslegungen kurzfristig anzupassen und die Verfahren in Zusammenhang mit Baubewilligungen zu vereinfachen?</p><p>2. Ist er bereit, die Raumplanung so zu gestalten, dass sich konkurrenzfähige Gemüsebaubetriebe in der Schweiz entwickeln können (gedeckter Anbau, Lagerung, Verpackung, Aufbereitung usw.), und dies sowohl hinsichtlich der Grösse als auch hinsichtlich der Integration von Verarbeitungsschritten?</p><p>3. Ist er bereit, eine breitangelegte Landumlegung finanziell zu unterstützen, um die Strukturentwicklung zu beschleunigen und den Betrieben zu erlauben, eine Grösse sowie Strukturen zu erreichen, mit welchen sie auf einem möglicherweise offenen Markt gegenüber der Konkurrenz der Hauptexportländer (Italien, Spanien, Frankreich und Holland) bestehen können?</p><p>4. lst er bereit, die Liberalisierung bei den Rahmenbedingungen antizipiert oder zumindest gleichzeitig mit der Liberalisierung der Märkte anzugehen?</p>
    • Wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen für die schweizerische Gemüsewirtschaft

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