Schaffung eines zentralen Waffenregisters
- ShortId
-
07.3826
- Id
-
20073826
- Updated
-
28.07.2023 10:16
- Language
-
de
- Title
-
Schaffung eines zentralen Waffenregisters
- AdditionalIndexing
-
12;Eindämmung der Kriminalität;Verzeichnis;Waffenbesitz
- 1
-
- L04K05010209, Waffenbesitz
- L04K02020702, Verzeichnis
- L04K01040202, Eindämmung der Kriminalität
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>In der Schweiz wird jedes Auto, jede Kuh und bald jeder Hund registriert. Warum sollen nicht auch Waffen, die gefährlicher sind als Autos, Kühe und Hunde, erfasst werden?</p><p>Ein Register ist eine grosse Hilfe bei der Aufklärung von Verbrechen. Dessen Existenz kann aber auch präventiv wirken. So hätte ein Waffenregister der Polizei die Chance gegeben, dem Zuger Attentäter rechtzeitig auf die Spur zu kommen. Es ist deshalb kein Zufall, hat sich die Zuger Regierung in ihrer Vernehmlassungsantwort vom 28. Oktober 2003 entschieden für dieses Anliegen eingesetzt: "Auch wir sind der Auffassung, dass angesichts des mit dem Besitz von Feuerwaffen verbundenen Gefährdungspotenzials ein grosses öffentliches Interesse darin besteht, bei Bedarf eine Identifikation der Waffen und ihrer Besitzer zu ermöglichen."</p><p>Aufgrund der Tatsache, dass die Kantone heute schon Waffenregister führen, die Armee alle leihweise abgegebenen und alle in den vergangenen zehn Jahren überlassenen Ordonnanzwaffen registriert und mit Schengen zusätzlich viele bisherige Waffenbesitzer einer Meldepflicht unterworfen werden, geht es heute in erster Linie darum, die bestehenden und in Ausbau begriffenen Register zu vernetzen. Zudem hat die Uno-Generalversammlung am 8. Dezember 2005 dem Vorschlag der Arbeitsgruppe Thalmann zugestimmt, Kleinwaffen und leichte Waffen zu markieren und alle markierten Waffen zu registrieren.</p>
- <p>Im Rahmen der "nationalen" Revision des Waffengesetzes wurde die Einführung eines nationalen Feuerwaffenregisters, in dem alle Feuerwaffen und ihre Besitzer erfasst würden, ebenfalls diskutiert, die Expertenkommission lehnte sie jedoch ab. Weil ein solches im Rahmen der Vernehmlassung von einer Minderheit verlangt wurde und unter dem Eindruck des Verbrechens im Zuger Parlament ergänzte das EJPD die Vernehmlassung durch eine nachträgliche Umfrage zur erneuten Prüfung der Akzeptanz eines entsprechenden Registers. Das Register wurde in 93 Prozent der Stellungnahmen (580 von 626 Stellungnahmen) abgelehnt, so auch von der grossen Mehrheit der Vollzugsorgane und der Kantone. Als Gründe gegen die Einführung wurden insbesondere angeführt, dass die Registrierung einen grossen finanziellen Aufwand verursachen würde und kaum praktischen Nutzen bringen würde, da das Register nie vollständig wäre. Da insbesondere kriminelle Personen ihre Waffen nicht registrieren lassen würden, sei ein Register nutzlos.</p><p>Aufgrund der überwiegend negativen Stellungnahmen beschloss der Bundesrat, auf die Einführung eines nationalen Feuerwaffenregisters zu verzichten und sich stattdessen auf die von der EG-Waffenrichtlinie geforderten Instrumente zu beschränken. Neben der bereits nach geltendem Waffenrecht bestehenden Buchführungspflicht für Waffenhändler sieht die Schengen-Anpassung vor, dass diese Bücher nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren der für die Erteilung der Waffenerwerbsscheine zuständigen Behörde zu übergeben sind. Da beim Waffenerwerb unter Privaten derselben Behörde eine Kopie des Waffenerwerbsscheins des Erwerbers zuzustellen ist bzw. der Verkauf von Waffen, die nicht der Waffenerwerbsscheinpflicht unterliegen, der kantonalen Meldestelle zu melden ist, wird mit Inkraftsetzung der Schengen-Anpassung jeder rechtmässige Neuerwerb einer Waffe registriert sein.</p><p>Zusätzlich sieht die Schengen-Anpassung vor, dass auch der Altbesitz von Waffen, die nicht der Waffenerwerbsscheinpflicht unterliegen, zu melden ist. </p><p>Die Einführung eines zentralen Feuerwaffenregisters drängt sich demzufolge nicht auf. Auch Anträge auf Einführung eines zentralen Feuerwaffenregisters anlässlich der parlamentarischen Beratungen im Ständerat und Nationalrat wurden abgelehnt.</p><p>Im Laufe des letzten Jahres wurde die EG-Waffenrichtlinie einer Revision unterzogen, die auch in der Schweiz umzusetzen sein wird. Auch im Rahmen dieser Revision wurde die Einführung eines zentralen Registers diskutiert, aber insbesondere wiederum aus Gründen fehlender Notwendigkeit und der hohen Kosten, die ein zentrales Register verursachen würde, abgelehnt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>In der Waffengesetzgebung sei ein zentrales Waffenregister, das durch den Bund geführt wird, vorzusehen.</p>
- Schaffung eines zentralen Waffenregisters
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>In der Schweiz wird jedes Auto, jede Kuh und bald jeder Hund registriert. Warum sollen nicht auch Waffen, die gefährlicher sind als Autos, Kühe und Hunde, erfasst werden?</p><p>Ein Register ist eine grosse Hilfe bei der Aufklärung von Verbrechen. Dessen Existenz kann aber auch präventiv wirken. So hätte ein Waffenregister der Polizei die Chance gegeben, dem Zuger Attentäter rechtzeitig auf die Spur zu kommen. Es ist deshalb kein Zufall, hat sich die Zuger Regierung in ihrer Vernehmlassungsantwort vom 28. Oktober 2003 entschieden für dieses Anliegen eingesetzt: "Auch wir sind der Auffassung, dass angesichts des mit dem Besitz von Feuerwaffen verbundenen Gefährdungspotenzials ein grosses öffentliches Interesse darin besteht, bei Bedarf eine Identifikation der Waffen und ihrer Besitzer zu ermöglichen."</p><p>Aufgrund der Tatsache, dass die Kantone heute schon Waffenregister führen, die Armee alle leihweise abgegebenen und alle in den vergangenen zehn Jahren überlassenen Ordonnanzwaffen registriert und mit Schengen zusätzlich viele bisherige Waffenbesitzer einer Meldepflicht unterworfen werden, geht es heute in erster Linie darum, die bestehenden und in Ausbau begriffenen Register zu vernetzen. Zudem hat die Uno-Generalversammlung am 8. Dezember 2005 dem Vorschlag der Arbeitsgruppe Thalmann zugestimmt, Kleinwaffen und leichte Waffen zu markieren und alle markierten Waffen zu registrieren.</p>
- <p>Im Rahmen der "nationalen" Revision des Waffengesetzes wurde die Einführung eines nationalen Feuerwaffenregisters, in dem alle Feuerwaffen und ihre Besitzer erfasst würden, ebenfalls diskutiert, die Expertenkommission lehnte sie jedoch ab. Weil ein solches im Rahmen der Vernehmlassung von einer Minderheit verlangt wurde und unter dem Eindruck des Verbrechens im Zuger Parlament ergänzte das EJPD die Vernehmlassung durch eine nachträgliche Umfrage zur erneuten Prüfung der Akzeptanz eines entsprechenden Registers. Das Register wurde in 93 Prozent der Stellungnahmen (580 von 626 Stellungnahmen) abgelehnt, so auch von der grossen Mehrheit der Vollzugsorgane und der Kantone. Als Gründe gegen die Einführung wurden insbesondere angeführt, dass die Registrierung einen grossen finanziellen Aufwand verursachen würde und kaum praktischen Nutzen bringen würde, da das Register nie vollständig wäre. Da insbesondere kriminelle Personen ihre Waffen nicht registrieren lassen würden, sei ein Register nutzlos.</p><p>Aufgrund der überwiegend negativen Stellungnahmen beschloss der Bundesrat, auf die Einführung eines nationalen Feuerwaffenregisters zu verzichten und sich stattdessen auf die von der EG-Waffenrichtlinie geforderten Instrumente zu beschränken. Neben der bereits nach geltendem Waffenrecht bestehenden Buchführungspflicht für Waffenhändler sieht die Schengen-Anpassung vor, dass diese Bücher nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren der für die Erteilung der Waffenerwerbsscheine zuständigen Behörde zu übergeben sind. Da beim Waffenerwerb unter Privaten derselben Behörde eine Kopie des Waffenerwerbsscheins des Erwerbers zuzustellen ist bzw. der Verkauf von Waffen, die nicht der Waffenerwerbsscheinpflicht unterliegen, der kantonalen Meldestelle zu melden ist, wird mit Inkraftsetzung der Schengen-Anpassung jeder rechtmässige Neuerwerb einer Waffe registriert sein.</p><p>Zusätzlich sieht die Schengen-Anpassung vor, dass auch der Altbesitz von Waffen, die nicht der Waffenerwerbsscheinpflicht unterliegen, zu melden ist. </p><p>Die Einführung eines zentralen Feuerwaffenregisters drängt sich demzufolge nicht auf. Auch Anträge auf Einführung eines zentralen Feuerwaffenregisters anlässlich der parlamentarischen Beratungen im Ständerat und Nationalrat wurden abgelehnt.</p><p>Im Laufe des letzten Jahres wurde die EG-Waffenrichtlinie einer Revision unterzogen, die auch in der Schweiz umzusetzen sein wird. Auch im Rahmen dieser Revision wurde die Einführung eines zentralen Registers diskutiert, aber insbesondere wiederum aus Gründen fehlender Notwendigkeit und der hohen Kosten, die ein zentrales Register verursachen würde, abgelehnt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>In der Waffengesetzgebung sei ein zentrales Waffenregister, das durch den Bund geführt wird, vorzusehen.</p>
- Schaffung eines zentralen Waffenregisters
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