Neuauflage der Unternehmenssteuerreform bei einem Scheitern an der Urne
- ShortId
-
07.3830
- Id
-
20073830
- Updated
-
28.07.2023 13:17
- Language
-
de
- Title
-
Neuauflage der Unternehmenssteuerreform bei einem Scheitern an der Urne
- AdditionalIndexing
-
24;Unternehmenssteuer;Steuersenkung;Volksabstimmung;Kapitaleinkommen
- 1
-
- L04K11070407, Unternehmenssteuer
- L03K080102, Volksabstimmung
- L04K11070307, Steuersenkung
- L05K0704050208, Kapitaleinkommen
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Die Unternehmenssteuerreform II enthält diverse steuerliche Verbesserungen, die nicht bestritten sind, einer grossen Mehrheit der KMU Erleichterungen bringen und finanzpolitisch verantwortbar sind. Dazu gehören in erster Linie eine Änderung der heutigen Besteuerung des Liquidationsgewinns, sodann die Einführung des Kapitaleinlageprinzips, die Ausweitung der Ersatzbeschaffung und der Steueraufschub bei der Besteuerung von stillen Reserven im Falle eines Erbgangs bzw. bei der Übertragung einer Liegenschaft vom Geschäftsvermögen ins Privatvermögen.</p><p>Die Verbesserungen sind einzig durch die Teilbesteuerung für Beteiligungserträge blockiert. Es ist deshalb wichtig, dass die unbestrittenen Verbesserungen rasch wieder dem Parlament vorgelegt werden, falls das USR-II-Paket vom Volk verworfen werden sollte. Darüber hinaus kann der Bundesrat auch eine eigenständige Vorlage zur Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung vorlegen, beispielsweise mit einem Teilbesteuerungssatz von 80 Prozent und einer entsprechenden Teilbesteuerung der Veräusserungsgewinne.</p>
- <p>Die Unternehmenssteuerreform II ist in der Volksabstimmung vom 24. Februar 2008 angenommen worden. Damit ist das Anliegen der Motionärin gegenstandslos geworden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Falle einer Ablehnung der Unternehmenssteuerreform II in der Volksabstimmung vom 24. Februar 2008 dem Parlament umgehend eine neue Vorlage mit jenen weitgehend unbestrittenen Anliegen des Pakets vorzulegen, die unbestrittenermassen dem grossen Teil der KMU zugutekommen.</p>
- Neuauflage der Unternehmenssteuerreform bei einem Scheitern an der Urne
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Unternehmenssteuerreform II enthält diverse steuerliche Verbesserungen, die nicht bestritten sind, einer grossen Mehrheit der KMU Erleichterungen bringen und finanzpolitisch verantwortbar sind. Dazu gehören in erster Linie eine Änderung der heutigen Besteuerung des Liquidationsgewinns, sodann die Einführung des Kapitaleinlageprinzips, die Ausweitung der Ersatzbeschaffung und der Steueraufschub bei der Besteuerung von stillen Reserven im Falle eines Erbgangs bzw. bei der Übertragung einer Liegenschaft vom Geschäftsvermögen ins Privatvermögen.</p><p>Die Verbesserungen sind einzig durch die Teilbesteuerung für Beteiligungserträge blockiert. Es ist deshalb wichtig, dass die unbestrittenen Verbesserungen rasch wieder dem Parlament vorgelegt werden, falls das USR-II-Paket vom Volk verworfen werden sollte. Darüber hinaus kann der Bundesrat auch eine eigenständige Vorlage zur Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung vorlegen, beispielsweise mit einem Teilbesteuerungssatz von 80 Prozent und einer entsprechenden Teilbesteuerung der Veräusserungsgewinne.</p>
- <p>Die Unternehmenssteuerreform II ist in der Volksabstimmung vom 24. Februar 2008 angenommen worden. Damit ist das Anliegen der Motionärin gegenstandslos geworden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Falle einer Ablehnung der Unternehmenssteuerreform II in der Volksabstimmung vom 24. Februar 2008 dem Parlament umgehend eine neue Vorlage mit jenen weitgehend unbestrittenen Anliegen des Pakets vorzulegen, die unbestrittenermassen dem grossen Teil der KMU zugutekommen.</p>
- Neuauflage der Unternehmenssteuerreform bei einem Scheitern an der Urne
Back to List