Wissens- und Technologietransfer verbessern
- ShortId
-
07.3832
- Id
-
20073832
- Updated
-
24.06.2025 23:39
- Language
-
de
- Title
-
Wissens- und Technologietransfer verbessern
- AdditionalIndexing
-
15;36;Beziehung Schule-Industrie;Patentlizenz;Technologietransfer;Sachenrecht;angewandte Forschung;Informationsaustausch
- 1
-
- L04K13010203, Beziehung Schule-Industrie
- L05K0706010511, Technologietransfer
- L04K12010103, Informationsaustausch
- L03K050701, Sachenrecht
- L04K16020101, angewandte Forschung
- L06K160204020203, Patentlizenz
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Wissens- und Technologietransfer zwischen Hochschulen und Wirtschaft findet zu wenig statt. Die an Hochschulen generierten Erfindungen werden zu wenig in die Praxis umgesetzt - doch nur wenn Innovationen in Markterfolge umgesetzt werden, werden neue Arbeitsplätze und Wachstum geschaffen. </p><p>Der Wissens- und Technologietransfer wird u. a. durch die Regelung der Nutzung der Eigentumsrechte an Erfindungen an Hochschulen gehemmt: Die Transparenz dieser Regelungen an den Hochschulen ist ungenügend und unterschiedlich. Heute verbleiben die Eigentumsrechte zum Teil auch dann bei den Hochschulen, wenn es zu einer Kooperation zwischen Hochschulen und Privatwirtschaft (häufig Start-ups) zwecks Kommerzialisierung von Forschungsergebnissen kommt. Der Erwerb entsprechender Lizenzen ist für die Start-ups häufig mit einem grossen finanziellen Aufwand verbunden. Dies schränkt den Spielraum der Start-ups bei der Kommerzialisierung wesentlich ein, beinhaltet Unsicherheiten für eventuelle Geschäftspartner und erschwert die notwendige Kapitalbeschaffung.</p><p>Der Wissens- und Technologietransfer sollte so ausgestaltet werden, dass - unter Berücksichtigung der Forschungsinteressen der Hochschulen - die Attraktivität der akademischen Forschung für die Privatwirtschaft gesteigert werden kann. Dabei sind auch die Forschungsvorhaben im Rahmen des Nationalfonds und der KTI einzubeziehen. Eine mögliche Lösung besteht darin, dass die Patentrechte weiterhin bei der Hochschule verbleiben, dem Forscher jedoch ein exklusives Lizenzrecht eingeräumt wird, welches dieser zu günstigen Konditionen erwerben kann. Eine weiter gehende Alternative wäre, den Start-ups unter Beteiligung eines oder mehrerer Erfinder die Möglichkeit einzuräumen, die entsprechenden Immaterialgüterrechte von der Hochschule unentgeltlich oder zu verhältnismässig günstigen Konditionen zu erwerben; verbunden mit allfälligen Pflichten der Start-ups, die vertraglich vereinbart werden müssten. Denkbar (und im ETH-Bereich möglich) sind auch Beteiligungen der Hochschulen an Start-ups.</p><p>Der Bericht soll die Lösungen an den Schweizer Hochschulen aufzeigen und Empfehlungen an die Hochschulträger für die Verbesserung des Wissens- und Technologietransfers enthalten.</p>
- <p>Das Postulat spricht die Rahmenbedingungen des Wissens- und Technologietransfers zwischen Hochschulen und Wirtschaft an und fordert insbesondere eine verbesserte Regelung der Inhaberschaft und Nutzung von geistigen Eigentumsrechten an Forschungsergebnissen. Der Bundesrat teilt die Sorge, dass ungeeignete Regelungen der Inhaberschaft und Nutzung von geistigen Eigentumsrechten den Wissens- und Technologietransfer erschweren und zu einem Innovationshindernis werden können. Er ist bereit, mit einem Bericht zur Transparenz beizutragen und basierend auf bisherigen Erfahrungen zum Wissenstransfer sowie unter Beizug ausländischer Erfahrungen zu prüfen, wie die heutige Situation gegebenenfalls verbessert werden könnte.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, in einem Bericht aufzuzeigen, wie die Rahmenbedingungen für den Wissens- und Technologietransfer zwischen Hochschulen und der Wirtschaft verbessert werden können, insbesondere in Bezug auf die Nutzung der Eigentumsrechte. Dabei ist insbesondere darzulegen:</p><p>1. wie sich die Nutzung von Eigentumsrechten an Erfindungen an Hochschulen, wie sie heute geregelt ist bzw. praktiziert wird, auf den Wissens- und Technologietransfer auswirkt;</p><p>2. wie der Zugang von Forschern bzw. Start-ups zu den entsprechenden Eigentumsrechten verbessert werden kann, um den Wissens- und Technologietransfer zu fördern.</p>
- Wissens- und Technologietransfer verbessern
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Der Wissens- und Technologietransfer zwischen Hochschulen und Wirtschaft findet zu wenig statt. Die an Hochschulen generierten Erfindungen werden zu wenig in die Praxis umgesetzt - doch nur wenn Innovationen in Markterfolge umgesetzt werden, werden neue Arbeitsplätze und Wachstum geschaffen. </p><p>Der Wissens- und Technologietransfer wird u. a. durch die Regelung der Nutzung der Eigentumsrechte an Erfindungen an Hochschulen gehemmt: Die Transparenz dieser Regelungen an den Hochschulen ist ungenügend und unterschiedlich. Heute verbleiben die Eigentumsrechte zum Teil auch dann bei den Hochschulen, wenn es zu einer Kooperation zwischen Hochschulen und Privatwirtschaft (häufig Start-ups) zwecks Kommerzialisierung von Forschungsergebnissen kommt. Der Erwerb entsprechender Lizenzen ist für die Start-ups häufig mit einem grossen finanziellen Aufwand verbunden. Dies schränkt den Spielraum der Start-ups bei der Kommerzialisierung wesentlich ein, beinhaltet Unsicherheiten für eventuelle Geschäftspartner und erschwert die notwendige Kapitalbeschaffung.</p><p>Der Wissens- und Technologietransfer sollte so ausgestaltet werden, dass - unter Berücksichtigung der Forschungsinteressen der Hochschulen - die Attraktivität der akademischen Forschung für die Privatwirtschaft gesteigert werden kann. Dabei sind auch die Forschungsvorhaben im Rahmen des Nationalfonds und der KTI einzubeziehen. Eine mögliche Lösung besteht darin, dass die Patentrechte weiterhin bei der Hochschule verbleiben, dem Forscher jedoch ein exklusives Lizenzrecht eingeräumt wird, welches dieser zu günstigen Konditionen erwerben kann. Eine weiter gehende Alternative wäre, den Start-ups unter Beteiligung eines oder mehrerer Erfinder die Möglichkeit einzuräumen, die entsprechenden Immaterialgüterrechte von der Hochschule unentgeltlich oder zu verhältnismässig günstigen Konditionen zu erwerben; verbunden mit allfälligen Pflichten der Start-ups, die vertraglich vereinbart werden müssten. Denkbar (und im ETH-Bereich möglich) sind auch Beteiligungen der Hochschulen an Start-ups.</p><p>Der Bericht soll die Lösungen an den Schweizer Hochschulen aufzeigen und Empfehlungen an die Hochschulträger für die Verbesserung des Wissens- und Technologietransfers enthalten.</p>
- <p>Das Postulat spricht die Rahmenbedingungen des Wissens- und Technologietransfers zwischen Hochschulen und Wirtschaft an und fordert insbesondere eine verbesserte Regelung der Inhaberschaft und Nutzung von geistigen Eigentumsrechten an Forschungsergebnissen. Der Bundesrat teilt die Sorge, dass ungeeignete Regelungen der Inhaberschaft und Nutzung von geistigen Eigentumsrechten den Wissens- und Technologietransfer erschweren und zu einem Innovationshindernis werden können. Er ist bereit, mit einem Bericht zur Transparenz beizutragen und basierend auf bisherigen Erfahrungen zum Wissenstransfer sowie unter Beizug ausländischer Erfahrungen zu prüfen, wie die heutige Situation gegebenenfalls verbessert werden könnte.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, in einem Bericht aufzuzeigen, wie die Rahmenbedingungen für den Wissens- und Technologietransfer zwischen Hochschulen und der Wirtschaft verbessert werden können, insbesondere in Bezug auf die Nutzung der Eigentumsrechte. Dabei ist insbesondere darzulegen:</p><p>1. wie sich die Nutzung von Eigentumsrechten an Erfindungen an Hochschulen, wie sie heute geregelt ist bzw. praktiziert wird, auf den Wissens- und Technologietransfer auswirkt;</p><p>2. wie der Zugang von Forschern bzw. Start-ups zu den entsprechenden Eigentumsrechten verbessert werden kann, um den Wissens- und Technologietransfer zu fördern.</p>
- Wissens- und Technologietransfer verbessern
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