Lärmschutzbauten auf der A13
- ShortId
-
07.3837
- Id
-
20073837
- Updated
-
28.07.2023 11:35
- Language
-
de
- Title
-
Lärmschutzbauten auf der A13
- AdditionalIndexing
-
48;Lärmbelästigung;Nationalstrassenbau;Tessin;Kunstbauwerk;Umweltbelastung
- 1
-
- L06K070503010401, Nationalstrassenbau
- L04K06020308, Lärmbelästigung
- L03K060203, Umweltbelastung
- L05K1802020201, Kunstbauwerk
- L05K0301010117, Tessin
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Mit dem Ausbau der A13 zwischen Arbedo-Castione und Roveredo soll durch eine Verbreiterung der bestehenden Fahrspuren insbesondere die Verkehrssicherheit erhöht werden. Für das Ausführungsprojekt war unter anderem ein Umweltverträglichkeitsbericht 3. Stufe notwendig (Art. 12 Abs. 1 Bst. i der Nationalstrassenverordnung, NSV; SR 725.111). In diesem Bericht wurden die Lärmemissionen gründlich analysiert. Mit den vorgesehenen Massnahmen (Einbau eines lärmabsorbierenden Belages und Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 100 Stundenkilometer) werden die Grenzwerte eingehalten. Der Bau von Lärmschutzwänden ist deshalb nicht notwendig. Das diesbezügliche Ausführungsprojekt wurde am 21. November 2007 vom UVEK genehmigt.</p><p>Nebenbei haben die vorgesehenen Massnahmen im Vergleich zu Lärmschutzwänden einen umfassenderen positiven Einfluss auf die Umwelt, zumal der Lärm an der Quelle bekämpft wird und die Fahrzeuge einen tieferen Treibstoffverbrauch aufweisen.</p><p>2. Weil die Immissionsgrenzwerte in Lumino dank den vorgesehenen Massnahmen nicht überschritten werden, sind keine zusätzlichen Lärmschutzmassnahmen notwendig und dürften daher auch nicht durch Nationalstrassengelder finanziert werden. Im Übrigen wurde das Ausführungsprojekt für die Umfahrung Roveredo bereits am 23. April 2004 genehmigt. Im Rahmen der damaligen Umweltverträglichkeitsprüfung wurde auch die Nutzung des Ausbruchsmaterials aus dem Tunnel bei Roveredo rechtsverbindlich geregelt. Darauf ist nicht mehr zurückzukommen.</p><p>3. Grundsätzlich werden die gemäss der Lärmschutz-Verordnung (LSV; SR 814.41) notwendigen Sanierungen nach bestimmten Prioritäten vorgenommen, soweit sie technisch und betrieblich möglich und wirtschaftlich tragbar sind. Als Kriterium für die Massnahmen dient der Immissionsgrenzwert (IGW). Er wurde in umfangreichen Untersuchungen nach dem im Umweltschutzgesetz verankerten Kriterium der erheblichen Störung festgelegt. Bei allen Lärmarten gelten für die IGW die gleichen Kriterien. Eine Lärmbelastung unterhalb der IGW besagt nicht, dass keinerlei Störungen verursacht werden, sondern nur, dass für die Bevölkerung keine erhebliche Störung erfolgt.</p><p>Eine neue Festlegung der IGW für Strassenlärm ist nur aufgrund von gesicherten neuen Erkenntnissen möglich. Diese können nur gewonnen werden, wenn mehrere voneinander unabhängige Untersuchungen zum gleichen Schluss kommen. Bis heute ist dies nicht der Fall. Zudem würde eine Senkung der aktuellen IGW die Kosten für Sanierungen erhöhen und damit die Sanierungsfristen erheblich verlängern. Der Bundesrat ist deshalb der Auffassung, dass vorerst die bestehenden Lärmschutzziele so rasch als möglich erreicht werden sollen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Erweiterung der A13 durch die Fertigstellung des Autobahnabschnitts zwischen Arbedo-Castione und der Kantonsgrenze vom Tessin zu Graubünden hat erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt und die Bevölkerung: Sie leiden unter starker Lärmbelästigung. Aus diesem Grund haben die Behörden der Gemeinde Lumino wiederholt ihrem Bedauern Ausdruck verliehen, dass auf besagtem Abschnitt keine Lärmschutzbauten vorgesehen sind, und Einspruch gegen das Projekt erhoben. Das UVEK wies den Einspruch am 23. November 2007 zurück. Es berief sich dabei auf die Stellungnahme des Kantons Tessin, der das Errichten von Lärmschutzbauten für nicht gerechtfertigt hält, da die Lärmimmissionen unter den zugelassenen Grenzwerten lägen. </p><p>Im kürzlich erschienenen Bericht "L'ambiente in Ticino" wird betont, dass die Grenzwerte heute als nicht mehr angemessen gelten, und vorgeschlagen, dass der Bundesrat beauftragt wird, diese unter Berücksichtigung der neusten wissenschaftlichen Erkenntnisse in diesem Bereich zu ändern (S. 83-84 und S. 74). Dabei sollen die Immissionen nicht nur in Bezug auf die Einhaltung bzw. die Nichteinhaltung von Grenzwerten, sondern auch hinsichtlich der Gesamtbelastung der Bevölkerung überprüft werden. Die Erweiterungsarbeiten und die Erhöhung der Höchstgeschwindigkeit auf 100 Stundenkilometer werden den Lärm sicherlich noch verstärken - selbst bei einem Flüsterbelag.</p><p>Um dieses Problem zu beheben, hat die Gemeinde Lumino eine konkrete Lösung vorgeschlagen: Sie würde Land zur Verfügung stellen, wo 50 000 bis 90 000 Kubikmeter Ausbruchmaterial vom Typ A als natürliche Lärmschutzwand aufgeschichtet werden könnten. Dieses Material stammt vom Bau des Tunnels bei Roveredo und müsste ohnehin irgendwo gelagert werden. Studien, die der Bund in Auftrag gegeben hatte und die in der Zeitschrift "Ambiente 1/2001" sowie in der "Schriftenreihe Umwelt Nr. 326" veröffentlicht wurden, befürworten solche Massnahmen in der Gegend um Lumino.</p><p>Aufgrund dieser Überlegungen frage ich den Bundesrat: </p><p>1. Wieso wurde im Projekt die Errichtung von Lärmschutzbauten überhaupt nicht berücksichtigt? </p><p>2. Wird der Bundesrat sich den Vorschlag der Gemeinde Lumino, das Ausbruchmaterial aus dem Tunnel bei Roveredo als natürliche Lärmschutzwand zu benutzen, nochmals überlegen?</p><p>3. Findet er nicht, dass die Zeit gekommen ist, in der die Grenzwerte für Lärmimmissionen unter Berücksichtigung der neusten wissenschaftlichen Erkenntnisse revidiert werden müssen?</p>
- Lärmschutzbauten auf der A13
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Mit dem Ausbau der A13 zwischen Arbedo-Castione und Roveredo soll durch eine Verbreiterung der bestehenden Fahrspuren insbesondere die Verkehrssicherheit erhöht werden. Für das Ausführungsprojekt war unter anderem ein Umweltverträglichkeitsbericht 3. Stufe notwendig (Art. 12 Abs. 1 Bst. i der Nationalstrassenverordnung, NSV; SR 725.111). In diesem Bericht wurden die Lärmemissionen gründlich analysiert. Mit den vorgesehenen Massnahmen (Einbau eines lärmabsorbierenden Belages und Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 100 Stundenkilometer) werden die Grenzwerte eingehalten. Der Bau von Lärmschutzwänden ist deshalb nicht notwendig. Das diesbezügliche Ausführungsprojekt wurde am 21. November 2007 vom UVEK genehmigt.</p><p>Nebenbei haben die vorgesehenen Massnahmen im Vergleich zu Lärmschutzwänden einen umfassenderen positiven Einfluss auf die Umwelt, zumal der Lärm an der Quelle bekämpft wird und die Fahrzeuge einen tieferen Treibstoffverbrauch aufweisen.</p><p>2. Weil die Immissionsgrenzwerte in Lumino dank den vorgesehenen Massnahmen nicht überschritten werden, sind keine zusätzlichen Lärmschutzmassnahmen notwendig und dürften daher auch nicht durch Nationalstrassengelder finanziert werden. Im Übrigen wurde das Ausführungsprojekt für die Umfahrung Roveredo bereits am 23. April 2004 genehmigt. Im Rahmen der damaligen Umweltverträglichkeitsprüfung wurde auch die Nutzung des Ausbruchsmaterials aus dem Tunnel bei Roveredo rechtsverbindlich geregelt. Darauf ist nicht mehr zurückzukommen.</p><p>3. Grundsätzlich werden die gemäss der Lärmschutz-Verordnung (LSV; SR 814.41) notwendigen Sanierungen nach bestimmten Prioritäten vorgenommen, soweit sie technisch und betrieblich möglich und wirtschaftlich tragbar sind. Als Kriterium für die Massnahmen dient der Immissionsgrenzwert (IGW). Er wurde in umfangreichen Untersuchungen nach dem im Umweltschutzgesetz verankerten Kriterium der erheblichen Störung festgelegt. Bei allen Lärmarten gelten für die IGW die gleichen Kriterien. Eine Lärmbelastung unterhalb der IGW besagt nicht, dass keinerlei Störungen verursacht werden, sondern nur, dass für die Bevölkerung keine erhebliche Störung erfolgt.</p><p>Eine neue Festlegung der IGW für Strassenlärm ist nur aufgrund von gesicherten neuen Erkenntnissen möglich. Diese können nur gewonnen werden, wenn mehrere voneinander unabhängige Untersuchungen zum gleichen Schluss kommen. Bis heute ist dies nicht der Fall. Zudem würde eine Senkung der aktuellen IGW die Kosten für Sanierungen erhöhen und damit die Sanierungsfristen erheblich verlängern. Der Bundesrat ist deshalb der Auffassung, dass vorerst die bestehenden Lärmschutzziele so rasch als möglich erreicht werden sollen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Erweiterung der A13 durch die Fertigstellung des Autobahnabschnitts zwischen Arbedo-Castione und der Kantonsgrenze vom Tessin zu Graubünden hat erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt und die Bevölkerung: Sie leiden unter starker Lärmbelästigung. Aus diesem Grund haben die Behörden der Gemeinde Lumino wiederholt ihrem Bedauern Ausdruck verliehen, dass auf besagtem Abschnitt keine Lärmschutzbauten vorgesehen sind, und Einspruch gegen das Projekt erhoben. Das UVEK wies den Einspruch am 23. November 2007 zurück. Es berief sich dabei auf die Stellungnahme des Kantons Tessin, der das Errichten von Lärmschutzbauten für nicht gerechtfertigt hält, da die Lärmimmissionen unter den zugelassenen Grenzwerten lägen. </p><p>Im kürzlich erschienenen Bericht "L'ambiente in Ticino" wird betont, dass die Grenzwerte heute als nicht mehr angemessen gelten, und vorgeschlagen, dass der Bundesrat beauftragt wird, diese unter Berücksichtigung der neusten wissenschaftlichen Erkenntnisse in diesem Bereich zu ändern (S. 83-84 und S. 74). Dabei sollen die Immissionen nicht nur in Bezug auf die Einhaltung bzw. die Nichteinhaltung von Grenzwerten, sondern auch hinsichtlich der Gesamtbelastung der Bevölkerung überprüft werden. Die Erweiterungsarbeiten und die Erhöhung der Höchstgeschwindigkeit auf 100 Stundenkilometer werden den Lärm sicherlich noch verstärken - selbst bei einem Flüsterbelag.</p><p>Um dieses Problem zu beheben, hat die Gemeinde Lumino eine konkrete Lösung vorgeschlagen: Sie würde Land zur Verfügung stellen, wo 50 000 bis 90 000 Kubikmeter Ausbruchmaterial vom Typ A als natürliche Lärmschutzwand aufgeschichtet werden könnten. Dieses Material stammt vom Bau des Tunnels bei Roveredo und müsste ohnehin irgendwo gelagert werden. Studien, die der Bund in Auftrag gegeben hatte und die in der Zeitschrift "Ambiente 1/2001" sowie in der "Schriftenreihe Umwelt Nr. 326" veröffentlicht wurden, befürworten solche Massnahmen in der Gegend um Lumino.</p><p>Aufgrund dieser Überlegungen frage ich den Bundesrat: </p><p>1. Wieso wurde im Projekt die Errichtung von Lärmschutzbauten überhaupt nicht berücksichtigt? </p><p>2. Wird der Bundesrat sich den Vorschlag der Gemeinde Lumino, das Ausbruchmaterial aus dem Tunnel bei Roveredo als natürliche Lärmschutzwand zu benutzen, nochmals überlegen?</p><p>3. Findet er nicht, dass die Zeit gekommen ist, in der die Grenzwerte für Lärmimmissionen unter Berücksichtigung der neusten wissenschaftlichen Erkenntnisse revidiert werden müssen?</p>
- Lärmschutzbauten auf der A13
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