Botschaft zur 6. IV-Revision bis Ende 2008

ShortId
07.3840
Id
20073840
Updated
28.07.2023 10:41
Language
de
Title
Botschaft zur 6. IV-Revision bis Ende 2008
AdditionalIndexing
28;Gesetzesentwurf;sechste IV-Revision;Sanierung
1
  • L06K010401030401, sechste IV-Revision
  • L05K0807020101, Gesetzesentwurf
  • L04K08020341, Sanierung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Auch mit der 5. IV-Revision wird die IV massive jährliche Defizite schreiben. Auch eine Zusatzfinanzierung löst die Probleme der IV nicht. Um die IV strukturell zu sanieren (d. h., um ausgeglichene Rechnungsergebnisse zu ermöglichen), ist eine 6. IV-Revision unabdingbar. Dies bedingt eine konsequente Bekämpfung aller, trotz der 5. IV-Revision noch bestehenden Missbräuche, d. h. eine massive Senkung der Rentnerzahlen. Nur so kann dieses wichtige Sozialwerk auf eine nachhaltige Finanzierungsbasis gestellt werden. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer oder der Lohnabgaben schadet nur der Wirtschaft, ohne die Probleme in der IV generell zu lösen.</p>
  • <p>Die 5. IV-Revision beinhaltet verschiedene Sparmassnahmen, die dazu beitragen, die Rechnungsergebnisse der IV deutlich zu verbessern. Weiter gehende Massnahmen hat das Parlament abgelehnt, so z. B. die vom Bundesrat vorgeschlagene Verlagerung der Kosten der medizinischen Massnahmen für Minderjährige auf die Krankenversicherung oder die in den parlamentarischen Beratungen vorgeschlagene Halbierung der Kinderrenten. Seit diesem Entscheid sind keine neuen Elemente hinzugekommen, die weitere Massnahmen rechtfertigen würden.</p><p>Die vom Motionär vorgeschlagenen Lösungen werden mit der 5. IV-Revision bereits umgesetzt (z. B. Verstärkung der interinstitutionellen Zusammenarbeit, Bekämpfung von Missbrauch und Verhinderung von nichtzustehenden Leistungen), oder sie sind zu allgemein formuliert. Insgesamt wären die Auswirkungen auf die Ausgaben angesichts des massiven Defizites sehr wahrscheinlich unerheblich.</p><p>Hinzu kommt, dass die Vorschläge des Motionärs keinen Einfluss auf die laufenden Renten hätten, sondern einzig auf die Neurenten. Aber gerade für die ungelösten Probleme aus den vergangenen Jahren braucht es dringend Lösungen. Die Kosten für Neurenten konnten mit der 2004 eingeführten neuen Praxis eingedämmt werden, und mit den Massnahmen der 5. IV-Revision wird diese Entwicklung weitergeführt.</p><p>Für den Bundesrat sind zusätzliche korrigierende Massnahmen aber zweifellos unerlässlich. Allerdings muss zunächst unbedingt abgewartet und untersucht werden, welche Wirkungen die 5. IV-Revision entfaltet. Eine neue Revision in die Wege zu leiten, ohne zuvor die Ergebnisse der 4. und auch der 5. IV-Revision zu evaluieren, wäre nicht sinnvoll. Dem Parlament könnte Ende 2012 eine Botschaft unterbreitet werden, wie dies der Ständerat am 18. Dezember 2007 anlässlich des Entscheides zur Zusatzfinanzierung der IV vorgeschlagen hat.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, bis Ende 2008 eine Botschaft für eine 6. IV-Revision vorzulegen. Im Rahmen einer 6. IV-Revision sind insbesondere Massnahmen im Bereich folgender Themenkomplexe zu prüfen: Überversicherungssituationen; unklare IV-Ursachen; übermässige IV-Nachfrage von Ausländern; Entschlackung der IV-Bürokratie; Zusammenarbeit der IV, ALV, Suva und Sozialhilfe bei der Eingliederung von Personen in den Arbeitsmarkt; Koordination IV-Ergänzungsleistungen; Koordination IV-BVG; UVG; Entmedizinalisierung der IV-Praxis.</p>
  • Botschaft zur 6. IV-Revision bis Ende 2008
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Auch mit der 5. IV-Revision wird die IV massive jährliche Defizite schreiben. Auch eine Zusatzfinanzierung löst die Probleme der IV nicht. Um die IV strukturell zu sanieren (d. h., um ausgeglichene Rechnungsergebnisse zu ermöglichen), ist eine 6. IV-Revision unabdingbar. Dies bedingt eine konsequente Bekämpfung aller, trotz der 5. IV-Revision noch bestehenden Missbräuche, d. h. eine massive Senkung der Rentnerzahlen. Nur so kann dieses wichtige Sozialwerk auf eine nachhaltige Finanzierungsbasis gestellt werden. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer oder der Lohnabgaben schadet nur der Wirtschaft, ohne die Probleme in der IV generell zu lösen.</p>
    • <p>Die 5. IV-Revision beinhaltet verschiedene Sparmassnahmen, die dazu beitragen, die Rechnungsergebnisse der IV deutlich zu verbessern. Weiter gehende Massnahmen hat das Parlament abgelehnt, so z. B. die vom Bundesrat vorgeschlagene Verlagerung der Kosten der medizinischen Massnahmen für Minderjährige auf die Krankenversicherung oder die in den parlamentarischen Beratungen vorgeschlagene Halbierung der Kinderrenten. Seit diesem Entscheid sind keine neuen Elemente hinzugekommen, die weitere Massnahmen rechtfertigen würden.</p><p>Die vom Motionär vorgeschlagenen Lösungen werden mit der 5. IV-Revision bereits umgesetzt (z. B. Verstärkung der interinstitutionellen Zusammenarbeit, Bekämpfung von Missbrauch und Verhinderung von nichtzustehenden Leistungen), oder sie sind zu allgemein formuliert. Insgesamt wären die Auswirkungen auf die Ausgaben angesichts des massiven Defizites sehr wahrscheinlich unerheblich.</p><p>Hinzu kommt, dass die Vorschläge des Motionärs keinen Einfluss auf die laufenden Renten hätten, sondern einzig auf die Neurenten. Aber gerade für die ungelösten Probleme aus den vergangenen Jahren braucht es dringend Lösungen. Die Kosten für Neurenten konnten mit der 2004 eingeführten neuen Praxis eingedämmt werden, und mit den Massnahmen der 5. IV-Revision wird diese Entwicklung weitergeführt.</p><p>Für den Bundesrat sind zusätzliche korrigierende Massnahmen aber zweifellos unerlässlich. Allerdings muss zunächst unbedingt abgewartet und untersucht werden, welche Wirkungen die 5. IV-Revision entfaltet. Eine neue Revision in die Wege zu leiten, ohne zuvor die Ergebnisse der 4. und auch der 5. IV-Revision zu evaluieren, wäre nicht sinnvoll. Dem Parlament könnte Ende 2012 eine Botschaft unterbreitet werden, wie dies der Ständerat am 18. Dezember 2007 anlässlich des Entscheides zur Zusatzfinanzierung der IV vorgeschlagen hat.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, bis Ende 2008 eine Botschaft für eine 6. IV-Revision vorzulegen. Im Rahmen einer 6. IV-Revision sind insbesondere Massnahmen im Bereich folgender Themenkomplexe zu prüfen: Überversicherungssituationen; unklare IV-Ursachen; übermässige IV-Nachfrage von Ausländern; Entschlackung der IV-Bürokratie; Zusammenarbeit der IV, ALV, Suva und Sozialhilfe bei der Eingliederung von Personen in den Arbeitsmarkt; Koordination IV-Ergänzungsleistungen; Koordination IV-BVG; UVG; Entmedizinalisierung der IV-Praxis.</p>
    • Botschaft zur 6. IV-Revision bis Ende 2008

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