Verbot des Handels mit Katzenfellen

ShortId
07.3848
Id
20073848
Updated
25.06.2025 00:08
Language
de
Title
Verbot des Handels mit Katzenfellen
AdditionalIndexing
15;52;Einfuhrbeschränkung;Europakompatibilität;Pelz- und Fellindustrie;Haustier;Tierhaut und Fell;Tierschutz;Angleichung der Rechtsvorschriften
1
  • L05K0701020103, Einfuhrbeschränkung
  • L05K0601040802, Tierschutz
  • L04K01010307, Haustier
  • L04K14020505, Tierhaut und Fell
  • L05K0705050203, Pelz- und Fellindustrie
  • L04K09020206, Europakompatibilität
  • L04K09010103, Angleichung der Rechtsvorschriften
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Bei der letzten Revision des Tierschutzgesetzes hat das Parlament in Artikel 14 die Einfuhr von Katzenfellen verboten, um diese Tiere vor Quälereien zu schützen. Das neue Tierschutzgesetz ist noch nicht in Kraft getreten. In der Zwischenzeit wurde in der Europäischen Union jedoch eine Verordnung über ein "Verbot des Inverkehrbringens sowie der Ein- und Ausfuhr von Katzen- und Hundefellen sowie von Produkten, die solche Felle enthalten", verabschiedet. Diese Verordnung tritt demnächst in Kraft.</p><p>Ohne eine Änderung des Tierschutzgesetzes wäre die Schweiz das einzige Land in Europa, das den Handel mit Katzenfellen und deren Ausfuhr nicht verbietet. Die Schweiz könnte deshalb zu einer Drehscheibe des internationalen Handels mit Katzenfellen werden, was Katzenbesitzerinnen und Katzenbesitzer sowie Tierschützerinnen und Tierschützer vor den Kopf stossen würde. Sowohl in der Schweiz als auch im Ausland wurde in zahlreichen Presseartikeln, Fernseh- und Radiosendungen auf die Lücken im schweizerischen Recht hingewiesen. Bei den Bundesbehörden wurde bereits eine Petition mit rund 40 000 Unterschriften eingereicht. Ich bitte den Bundesrat, im Rahmen einer Revision des Tierschutzgesetzes den Handel mit Katzenfellen und deren Ausfuhr zu verbieten.</p>
  • Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Teilrevision des Tierschutzgesetzes zu unterbreiten, mit welcher der Handel mit Katzenfellen und deren Ausfuhr verboten werden.</p>
  • Verbot des Handels mit Katzenfellen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Bei der letzten Revision des Tierschutzgesetzes hat das Parlament in Artikel 14 die Einfuhr von Katzenfellen verboten, um diese Tiere vor Quälereien zu schützen. Das neue Tierschutzgesetz ist noch nicht in Kraft getreten. In der Zwischenzeit wurde in der Europäischen Union jedoch eine Verordnung über ein "Verbot des Inverkehrbringens sowie der Ein- und Ausfuhr von Katzen- und Hundefellen sowie von Produkten, die solche Felle enthalten", verabschiedet. Diese Verordnung tritt demnächst in Kraft.</p><p>Ohne eine Änderung des Tierschutzgesetzes wäre die Schweiz das einzige Land in Europa, das den Handel mit Katzenfellen und deren Ausfuhr nicht verbietet. Die Schweiz könnte deshalb zu einer Drehscheibe des internationalen Handels mit Katzenfellen werden, was Katzenbesitzerinnen und Katzenbesitzer sowie Tierschützerinnen und Tierschützer vor den Kopf stossen würde. Sowohl in der Schweiz als auch im Ausland wurde in zahlreichen Presseartikeln, Fernseh- und Radiosendungen auf die Lücken im schweizerischen Recht hingewiesen. Bei den Bundesbehörden wurde bereits eine Petition mit rund 40 000 Unterschriften eingereicht. Ich bitte den Bundesrat, im Rahmen einer Revision des Tierschutzgesetzes den Handel mit Katzenfellen und deren Ausfuhr zu verbieten.</p>
    • Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Teilrevision des Tierschutzgesetzes zu unterbreiten, mit welcher der Handel mit Katzenfellen und deren Ausfuhr verboten werden.</p>
    • Verbot des Handels mit Katzenfellen

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