Referenzländer für Arzneimittelpreise

ShortId
07.3852
Id
20073852
Updated
28.07.2023 13:34
Language
de
Title
Referenzländer für Arzneimittelpreise
AdditionalIndexing
2841;Grossbritannien;Deutschland;Krankenversicherung;Preisrückgang;Dänemark;Arzneikosten;Italien;Ländervergleich;Niederlande;Österreich;Frankreich;Kosten des Gesundheitswesens;Medikament
1
  • L05K0105050101, Arzneikosten
  • L04K01040109, Krankenversicherung
  • L04K02022201, Ländervergleich
  • L04K11050501, Preisrückgang
  • L05K0105030102, Medikament
  • L04K03010106, Frankreich
  • L04K03010503, Italien
  • L04K03010114, Österreich
  • L04K03010105, Deutschland
  • L04K03010113, Niederlande
  • L04K03010301, Dänemark
  • L04K03010107, Grossbritannien
  • L04K01050501, Kosten des Gesundheitswesens
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die in der Schweiz geltende Preisgestaltung sinnvoll ist. Die Beurteilung eines Arzneimittels stützt sich einerseits auf den Vergleich im Inland mit ähnlichen Wirkstoffen und Anwendungen und orientiert sich andererseits am Preisgefüge in wirtschaftlich vergleichbaren Ländern. Diese Regelung wurde im Rahmen der laufenden KVG-Reform (Vorlage Managed Care, Teil 2: Medikamentenpreisbildung) nicht nur grundsätzlich bestätigt, sondern der Preisvergleich mit wirtschaftlich vergleichbaren Ländern soll ausdrücklich auf Gesetzesstufe verankert werden.</p><p>In der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV; SR 832.112.31) werden heute die Länder Deutschland, Dänemark, Grossbritannien und Niederlande als primär wirtschaftlich vergleichbare Länder definiert; dies deshalb, weil diese Länder Europa, auf dem Boden vergleichbarer Kaufkraft, breit abbilden und weil ein Vergleich der schweizerischen Fabrikabgabepreise mit den Arzneimittelpreisen in diesen Ländern möglich ist. Hinzu kommt, dass diese Länder wie die Schweiz ebenfalls über eine forschende Pharmaindustrie verfügen. Um die Nachbarländer der Schweiz nicht nur durch Deutschland vertreten zu wissen, werden in der KLV Frankreich, Österreich und Italien subsidiär als weitere Vergleichsländer definiert.</p><p>In der Praxis verzichtet das Bundesamt für Gesundheit lediglich bei generellen Preisüberprüfungen auf den Einbezug von Frankreich, Österreich und Italien. Bei der Aufnahme eines Arzneimittels in die Spezialitätenliste sowie bei der Überprüfung drei Jahre nach Aufnahme in die Spezialitätenliste und nach Patentablauf wird hingegen eine individuelle Preisprüfung unter Einbezug aller Nachbarländer durchgeführt, um so dem durchschnittlichen europäischen Preisniveau Rechnung zu tragen. Das Anliegen der Motion ist insoweit also erfüllt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Im Rahmen der Debatte über die Änderungen des Krankenversicherungsgesetzes (KVG), die vor allem die Bestimmungen über die Arzneimittel betreffen, wurde insbesondere die heute gängige Praxis, die Arzneimittelpreise der Schweiz mit denen anderer europäischer Länder zu vergleichen, diskutiert. Als Referenzländer werden zurzeit Deutschland, die Niederlande, Dänemark und Grossbritannien beigezogen, subsidiär auch Frankreich, Italien und Österreich.</p><p>Dass letztgenannte Länder nur subsidiär in den Vergleich einbezogen werden, ist heute allerdings nicht mehr vertretbar - dies vor allem in Anbetracht der Einheitswährung, die dazu beigetragen hat, dass sich die Arzneimittelpreise in den verschiedenen Ländern grösstenteils angeglichen haben.</p><p>Deshalb fordere ich, dass in Zukunft alle Nachbarländer der Schweiz wie auch die Niederlande, Dänemark und Grossbritannien ohne hierarchische Unterscheidung als Referenzländer beigezogen werden.</p><p>Dies würde zu einer weiteren Senkung der Arzneimittelpreise führen, die einen beträchtlichen Teil zu den hohen Gesundheitskosten und besonders zu den von der sozialen Krankenversicherung getragenen Kosten beitragen.</p>
  • Referenzländer für Arzneimittelpreise
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die in der Schweiz geltende Preisgestaltung sinnvoll ist. Die Beurteilung eines Arzneimittels stützt sich einerseits auf den Vergleich im Inland mit ähnlichen Wirkstoffen und Anwendungen und orientiert sich andererseits am Preisgefüge in wirtschaftlich vergleichbaren Ländern. Diese Regelung wurde im Rahmen der laufenden KVG-Reform (Vorlage Managed Care, Teil 2: Medikamentenpreisbildung) nicht nur grundsätzlich bestätigt, sondern der Preisvergleich mit wirtschaftlich vergleichbaren Ländern soll ausdrücklich auf Gesetzesstufe verankert werden.</p><p>In der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV; SR 832.112.31) werden heute die Länder Deutschland, Dänemark, Grossbritannien und Niederlande als primär wirtschaftlich vergleichbare Länder definiert; dies deshalb, weil diese Länder Europa, auf dem Boden vergleichbarer Kaufkraft, breit abbilden und weil ein Vergleich der schweizerischen Fabrikabgabepreise mit den Arzneimittelpreisen in diesen Ländern möglich ist. Hinzu kommt, dass diese Länder wie die Schweiz ebenfalls über eine forschende Pharmaindustrie verfügen. Um die Nachbarländer der Schweiz nicht nur durch Deutschland vertreten zu wissen, werden in der KLV Frankreich, Österreich und Italien subsidiär als weitere Vergleichsländer definiert.</p><p>In der Praxis verzichtet das Bundesamt für Gesundheit lediglich bei generellen Preisüberprüfungen auf den Einbezug von Frankreich, Österreich und Italien. Bei der Aufnahme eines Arzneimittels in die Spezialitätenliste sowie bei der Überprüfung drei Jahre nach Aufnahme in die Spezialitätenliste und nach Patentablauf wird hingegen eine individuelle Preisprüfung unter Einbezug aller Nachbarländer durchgeführt, um so dem durchschnittlichen europäischen Preisniveau Rechnung zu tragen. Das Anliegen der Motion ist insoweit also erfüllt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Im Rahmen der Debatte über die Änderungen des Krankenversicherungsgesetzes (KVG), die vor allem die Bestimmungen über die Arzneimittel betreffen, wurde insbesondere die heute gängige Praxis, die Arzneimittelpreise der Schweiz mit denen anderer europäischer Länder zu vergleichen, diskutiert. Als Referenzländer werden zurzeit Deutschland, die Niederlande, Dänemark und Grossbritannien beigezogen, subsidiär auch Frankreich, Italien und Österreich.</p><p>Dass letztgenannte Länder nur subsidiär in den Vergleich einbezogen werden, ist heute allerdings nicht mehr vertretbar - dies vor allem in Anbetracht der Einheitswährung, die dazu beigetragen hat, dass sich die Arzneimittelpreise in den verschiedenen Ländern grösstenteils angeglichen haben.</p><p>Deshalb fordere ich, dass in Zukunft alle Nachbarländer der Schweiz wie auch die Niederlande, Dänemark und Grossbritannien ohne hierarchische Unterscheidung als Referenzländer beigezogen werden.</p><p>Dies würde zu einer weiteren Senkung der Arzneimittelpreise führen, die einen beträchtlichen Teil zu den hohen Gesundheitskosten und besonders zu den von der sozialen Krankenversicherung getragenen Kosten beitragen.</p>
    • Referenzländer für Arzneimittelpreise

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