Evaluation der Quellensteuer im Rahmen der anstehenden Reform des Steuersystems

ShortId
07.3867
Id
20073867
Updated
27.07.2023 21:50
Language
de
Title
Evaluation der Quellensteuer im Rahmen der anstehenden Reform des Steuersystems
AdditionalIndexing
24;Glücksspiel;Lohnsteuer;Steuersystem;Steuerpolitik;Evaluation;Quellensteuer
1
  • L04K11070208, Quellensteuer
  • L03K110703, Steuerpolitik
  • L03K110706, Steuersystem
  • L04K08020302, Evaluation
  • L04K11070408, Lohnsteuer
  • L05K0101010601, Glücksspiel
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat hat Anfang 2005 seine Absicht bekundet, grundlegende langfristige Reformen des Steuersystems anzugehen und verschiedene Reformoptionen zu prüfen. In seinen Antworten auf verschiedene Vorstösse hat er diese Absicht bekräftigt. Er hat in seinen Antworten auf das Postulat Zisyadis 05.3330 und die Anfragen Berset 05.1112, Berberat 05.1126 und 05.5276 auch Vorteile und Nachteile der Quellensteuer erläutert und sich mit der Begründung der anstehenden Gesamtreform dagegen ausgesprochen, eine Quellensteuer im Rahmen des geltenden Steuersystems zu prüfen und einzuführen. Er erklärte gleichzeitig seine Absicht, eine Quellenbesteuerung im Rahmen der grundlegenden Steuerreform als Option in Betracht zu ziehen.</p><p>Wir erwarten vom Bundesrat deshalb jetzt konkrete Massnahmen sowie einen verbindlichen Zeitrahmen, um diese Reform anzugehen und voranzutreiben.</p><p>Viele europäische Länder besteuern Lohneinkommen seit Langem an der Quelle. Damit werden Steuerverluste vermieden. Aufwendige Mahn-, Betreibungs- und Inkassoverfahren entfallen.</p>
  • <p>Das Schweizer Steuersystem ist geprägt von einer liberalen politischen Kultur. Im Mittelpunkt steht der verantwortungsbewusste, ehrliche Bürger und nicht ein potenzieller "Straftäter". Diesem Bürger begegnet der Staat mit Respekt. Dazu gehören auch einfache und transparente Regeln. Eine überbordende präventive Bürokratie ist überflüssig. Ausdruck dieser liberalen Ordnung im schweizerischen Steuerrecht ist das Prinzip der Selbstveranlagung. Der Staat hat dabei stets auf eine ausgewogene Balance zwischen Kontrolltätigkeit und Vertrauen zu achten.</p><p>Im Bereich der Besteuerung der natürlichen Personen wurden verschiedene wichtige Neuerungen schon umgesetzt oder sind pendent. Beispielsweise wurde die sogenannte "Heiratsstrafe" gemildert. Vor wenigen Jahren verfasste zudem die Eidgenössische Steuerverwaltung in Zusammenarbeit mit Vertretern kantonaler Steuerverwaltungen und anderen Bundesämtern den Bericht "Weniger Bürokratie im Steuersystem". Dieser zeigt auf, dass sich die administrative Belastung der Steuerzahlenden durch gezielte Vereinfachungen beim Veranlagungsverfahren, bei den Pauschalierungen und beim EDV-Einsatz vermindern lässt. Neben den Vereinfachungen beim Veranlagungsverfahren sieht der Bundesrat als nächste Etappe den Systementscheid bei der Frage nach der künftigen Form der Besteuerung von Ehepaaren vor. Die Vorlage des Systementscheides mit der Frage der Einführung einer Quellensteuer für unselbstständige Erwerbstätige und der Quellensteuer auf Lotterie- und Wettgewinne zu verknüpfen wäre nicht sinnvoll. Es besteht kein sachlicher Zusammenhang.</p><p>Die Vor- und Nachteile einer allgemeinen Quellensteuer auf Löhnen, die im Übrigen einer Gesetzesänderung im DBG und im StHG bedürfte, wurden bereits in anderen Vorstössen dargelegt. Von Steuerzahlenden, die im gleichen Kanton arbeiten und wohnen und die kaum übrige Einkünfte haben, könnte eine Lohnabzugssteuer als vorteilhaft empfunden werden. Nachteilig wäre eine solche flächendeckende Besteuerung in erster Linie für die Wirtschaft. Der zusätzliche administrative Aufwand wäre für alle Unternehmen, vom Kleinst- bis zum Grossbetrieb, trotz den heutigen technischen Möglichkeiten beträchtlich. Aufwendig wäre das Verfahren insbesondere in den Fällen, in denen Arbeitsort und Wohnsitz der steuerpflichtigen Person nicht im gleichen Kanton sind: entweder für die Arbeitgeber, wenn sie die Quellensteuer nach 26 verschiedenen kantonalen Steuergesetzen abziehen, oder für die Verwaltung, wenn die Arbeitgeber die Quellensteuer nach den Tarifen des Arbeitsortkantons abziehen. In letzterem Fall muss nämlich der Wohnsitzkanton nachträglich festlegen, ob nach seinem eigenen Steuergesetz zu viel oder zu wenig Quellensteuer bezogen wurde. Andernfalls hat er Steuern nachzufordern oder zurückzuerstatten. Hinzu kommt, dass für übrige Einkünfte und für das Vermögen (nur beim Kanton) zusätzlich jährlich eine Steuererklärung auszufüllen und eine ordentliche Veranlagung sowie das Inkasso durchzuführen wären. Vorteilhaft dürfte eine solche Quellenbesteuerung aus der Sicht des Steuerinkassos sein, denn die Debitorenverluste für die Kantone dürften sich etwas verringern. Immerhin gilt es zu berücksichtigen, dass den Arbeitgebern eine Bezugsprovision zu vergüten wäre.</p><p>Zur Besteuerung der Lotterie- und Wettgewinne an der Quelle ist zu erwähnen, dass sich die Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren vor rund einem Jahr nach detaillierten Abklärungen in den Kantonen dagegen ausgesprochen hat.</p><p>Der Bundesrat kann sich den Forderungen des Postulates aus den obenerwähnten Gründen nicht anschliessen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, im Rahmen der grundlegenden Reform des Steuersystems für Ehegatten und Individualpersonen die flächendeckende Einführung der direkten Besteuerung der Löhne sowie Lotterie- und Wettgewinne von natürlichen Personen (die sogenannte Quellensteuer) zu prüfen und diese in Varianten dem Parlament vorzulegen.</p>
  • Evaluation der Quellensteuer im Rahmen der anstehenden Reform des Steuersystems
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat hat Anfang 2005 seine Absicht bekundet, grundlegende langfristige Reformen des Steuersystems anzugehen und verschiedene Reformoptionen zu prüfen. In seinen Antworten auf verschiedene Vorstösse hat er diese Absicht bekräftigt. Er hat in seinen Antworten auf das Postulat Zisyadis 05.3330 und die Anfragen Berset 05.1112, Berberat 05.1126 und 05.5276 auch Vorteile und Nachteile der Quellensteuer erläutert und sich mit der Begründung der anstehenden Gesamtreform dagegen ausgesprochen, eine Quellensteuer im Rahmen des geltenden Steuersystems zu prüfen und einzuführen. Er erklärte gleichzeitig seine Absicht, eine Quellenbesteuerung im Rahmen der grundlegenden Steuerreform als Option in Betracht zu ziehen.</p><p>Wir erwarten vom Bundesrat deshalb jetzt konkrete Massnahmen sowie einen verbindlichen Zeitrahmen, um diese Reform anzugehen und voranzutreiben.</p><p>Viele europäische Länder besteuern Lohneinkommen seit Langem an der Quelle. Damit werden Steuerverluste vermieden. Aufwendige Mahn-, Betreibungs- und Inkassoverfahren entfallen.</p>
    • <p>Das Schweizer Steuersystem ist geprägt von einer liberalen politischen Kultur. Im Mittelpunkt steht der verantwortungsbewusste, ehrliche Bürger und nicht ein potenzieller "Straftäter". Diesem Bürger begegnet der Staat mit Respekt. Dazu gehören auch einfache und transparente Regeln. Eine überbordende präventive Bürokratie ist überflüssig. Ausdruck dieser liberalen Ordnung im schweizerischen Steuerrecht ist das Prinzip der Selbstveranlagung. Der Staat hat dabei stets auf eine ausgewogene Balance zwischen Kontrolltätigkeit und Vertrauen zu achten.</p><p>Im Bereich der Besteuerung der natürlichen Personen wurden verschiedene wichtige Neuerungen schon umgesetzt oder sind pendent. Beispielsweise wurde die sogenannte "Heiratsstrafe" gemildert. Vor wenigen Jahren verfasste zudem die Eidgenössische Steuerverwaltung in Zusammenarbeit mit Vertretern kantonaler Steuerverwaltungen und anderen Bundesämtern den Bericht "Weniger Bürokratie im Steuersystem". Dieser zeigt auf, dass sich die administrative Belastung der Steuerzahlenden durch gezielte Vereinfachungen beim Veranlagungsverfahren, bei den Pauschalierungen und beim EDV-Einsatz vermindern lässt. Neben den Vereinfachungen beim Veranlagungsverfahren sieht der Bundesrat als nächste Etappe den Systementscheid bei der Frage nach der künftigen Form der Besteuerung von Ehepaaren vor. Die Vorlage des Systementscheides mit der Frage der Einführung einer Quellensteuer für unselbstständige Erwerbstätige und der Quellensteuer auf Lotterie- und Wettgewinne zu verknüpfen wäre nicht sinnvoll. Es besteht kein sachlicher Zusammenhang.</p><p>Die Vor- und Nachteile einer allgemeinen Quellensteuer auf Löhnen, die im Übrigen einer Gesetzesänderung im DBG und im StHG bedürfte, wurden bereits in anderen Vorstössen dargelegt. Von Steuerzahlenden, die im gleichen Kanton arbeiten und wohnen und die kaum übrige Einkünfte haben, könnte eine Lohnabzugssteuer als vorteilhaft empfunden werden. Nachteilig wäre eine solche flächendeckende Besteuerung in erster Linie für die Wirtschaft. Der zusätzliche administrative Aufwand wäre für alle Unternehmen, vom Kleinst- bis zum Grossbetrieb, trotz den heutigen technischen Möglichkeiten beträchtlich. Aufwendig wäre das Verfahren insbesondere in den Fällen, in denen Arbeitsort und Wohnsitz der steuerpflichtigen Person nicht im gleichen Kanton sind: entweder für die Arbeitgeber, wenn sie die Quellensteuer nach 26 verschiedenen kantonalen Steuergesetzen abziehen, oder für die Verwaltung, wenn die Arbeitgeber die Quellensteuer nach den Tarifen des Arbeitsortkantons abziehen. In letzterem Fall muss nämlich der Wohnsitzkanton nachträglich festlegen, ob nach seinem eigenen Steuergesetz zu viel oder zu wenig Quellensteuer bezogen wurde. Andernfalls hat er Steuern nachzufordern oder zurückzuerstatten. Hinzu kommt, dass für übrige Einkünfte und für das Vermögen (nur beim Kanton) zusätzlich jährlich eine Steuererklärung auszufüllen und eine ordentliche Veranlagung sowie das Inkasso durchzuführen wären. Vorteilhaft dürfte eine solche Quellenbesteuerung aus der Sicht des Steuerinkassos sein, denn die Debitorenverluste für die Kantone dürften sich etwas verringern. Immerhin gilt es zu berücksichtigen, dass den Arbeitgebern eine Bezugsprovision zu vergüten wäre.</p><p>Zur Besteuerung der Lotterie- und Wettgewinne an der Quelle ist zu erwähnen, dass sich die Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren vor rund einem Jahr nach detaillierten Abklärungen in den Kantonen dagegen ausgesprochen hat.</p><p>Der Bundesrat kann sich den Forderungen des Postulates aus den obenerwähnten Gründen nicht anschliessen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, im Rahmen der grundlegenden Reform des Steuersystems für Ehegatten und Individualpersonen die flächendeckende Einführung der direkten Besteuerung der Löhne sowie Lotterie- und Wettgewinne von natürlichen Personen (die sogenannte Quellensteuer) zu prüfen und diese in Varianten dem Parlament vorzulegen.</p>
    • Evaluation der Quellensteuer im Rahmen der anstehenden Reform des Steuersystems

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