Besserstellung von Alleinerziehenden

ShortId
07.3877
Id
20073877
Updated
27.07.2023 21:40
Language
de
Title
Besserstellung von Alleinerziehenden
AdditionalIndexing
28;Armut;Bericht;Teilzeitarbeit;Alleinerziehende/r;sozio-ökonomische Verhältnisse
1
  • L04K01030303, Alleinerziehende/r
  • L04K01010203, Armut
  • L03K020206, Bericht
  • L05K0702030213, Teilzeitarbeit
  • L04K01090402, sozio-ökonomische Verhältnisse
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Es ist unbestritten und wird mit verschiedenen Untersuchungen belegt, dass viele Alleinerziehende von Armut bedroht sind. Viele Alleinerziehende arbeiten in prekären Arbeitsverhältnissen oder haben - wegen der Kinder - niedrige Teilzeitpensen. Dies führt in vielen Fällen dazu, dass das Einkommen zur Existenzsicherung nicht ausreicht und die Sozialhilfe ergänzend eingreifen muss. </p><p>Besonders wichtig sind für Alleinerziehende die Alimente. Nach wie vor wird die Bevorschussung der Alimente kantonal unterschiedlich geregelt. Das führt zu grossen Ungleichheiten.</p>
  • <p>Tatsächlich weisen verschiedene Studien darauf hin, dass Alleinerziehende oft unter schwierigen finanziellen Verhältnissen leben und dass sie das höchste Risiko tragen, von Sozialhilfeleistungen abhängig zu werden. Wie die Sozialhilfestatistik 2005 des Bundesamtes für Statistik (BFS) zeigt, bezieht jeder sechste Haushalt mit einem alleinerziehenden Elternteil Sozialhilfeleistungen.</p><p>Bei Fragen zu Armut oder zu Familien ist der Bundesrat stets bestrebt, die Situation von Alleinerziehenden besonders zu beachten, so beispielsweise in der Sozialhilfestatistik oder im Familienbericht des BFS, welcher im Herbst 2008 erscheint.</p><p>Auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene wurden bereits zahlreiche Massnahmen ergriffen, oder es werden Massnahmen geprüft:</p><p>- Erwerbseinkommen bzw. die Möglichkeiten zur Vereinbarung von Kinderbetreuung und Erwerbsarbeit: Für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf von Bedeutung sind Blockzeiten in der Schule und ein genügend grosses Angebot an familienergänzenden Betreuungsplätzen für Kinder im Vorschul- und Schulalter. Beides fällt in die Zuständigkeit der Kantone und Gemeinden. Die flächendeckende Einführung von Blockzeiten und ein bedarfsgerechter Ausbau des Betreuungsangebotes für Schulkinder ausserhalb der Unterrichtszeiten sind im Rahmen des von der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) im Juni 2007 verabschiedeten Konkordats über die Harmonisierung der obligatorischen Schule (HarmoS) vorgesehen. Der Bund fördert den Ausbau des Angebots an familienergänzender Betreuung für Kinder im Vorschul- und Schulalter mit der Anstossfinanzierung für familienergänzende Betreuungsplätze. Wesentlich für die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbsarbeit sind im Weiteren flexible Arbeitszeitmodelle für Eltern. Gefordert ist hier insbesondere die Wirtschaft.</p><p>- Steuern: Im Bereich der direkten Bundessteuer (DBG) wird der Situation von alleinerziehenden Personen bereits nach geltendem Recht Rechnung getragen, indem diesen wie den Ehepaaren der mildere Tarif gewährt wird. Auch in den Kantonen erhalten die Alleinerziehenden gemäss Steuerharmonisierungsgesetz (StHG) und Rechtsprechung des Bundesgerichts genau die gleiche steuerliche Ermässigung wie die in ungetrennter Ehe lebenden Steuerpflichtigen mit Kindern. Bei der Reform der Ehe- und Familienbesteuerung sollen möglichst ausgewogene Belastungsrelationen zwischen den einzelnen Kategorien von Steuerzahlenden erreicht werden, indem diese nach ihrer tatsächlichen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit besteuert werden.</p><p>- Alimente bzw. deren Bevorschussung: Im Rahmen der Umsetzung des Postulats 06.3003 der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) bezüglich der Alimentenbevorschussung und des Alimenteninkassos werden zurzeit Vorschläge zur Harmonisierung der Gesetzgebung geprüft und wird ein entsprechender Bericht verfasst.</p><p>- Spezifische bedarfsabhängige Leistungen: In zwei parlamentarischen Initiativen (00.436 pa. iv. Jaqueline Fehr, 00.437 pa. iv. Meier-Schatz) wird die Schaffung von Ergänzungsleistungen für Familien auf Bundesebene gefordert. Das Geschäft wird von einer Subkommission der SGK-N behandelt. Zudem wird zurzeit im Rahmen der Umsetzung der Motion 06.3001 SGK-N eine gesamtschweizerische Strategie zur Bekämpfung der Armut erarbeitet. Dabei wird speziell auch die Situation von Alleinerziehenden geprüft, und allenfalls werden Anpassungen bestehender Massnahmen oder neue Massnahmen vorgeschlagen.</p><p>Aus Sicht des Bundesrates wird die Verbesserung der finanziellen Situation von Alleinerziehenden bereits ausführlich angegangen, und es besteht zurzeit kein weiterer Handlungsbedarf. Unter diesen Umständen erübrigt sich die Erstellung eines Berichtes. Hinzu kommt, dass die Situation der Alleinerziehenden in der Ende 2007 erschienenen Publikation der Caritas Schweiz "Alleinerziehende zwischen Kinderkrippe, Arbeitsplatz und Sozialamt" umfassend dargestellt ist.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, einen Bericht über die Situation der Alleinerziehenden in der Schweiz zu erstellen und daraus abgeleitet in Zusammenarbeit mit den Kantonen einen Massnahmenplan zu erarbeiten, der eine Besserstellung von Alleinerziehenden zum Ziel hat.</p>
  • Besserstellung von Alleinerziehenden
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Es ist unbestritten und wird mit verschiedenen Untersuchungen belegt, dass viele Alleinerziehende von Armut bedroht sind. Viele Alleinerziehende arbeiten in prekären Arbeitsverhältnissen oder haben - wegen der Kinder - niedrige Teilzeitpensen. Dies führt in vielen Fällen dazu, dass das Einkommen zur Existenzsicherung nicht ausreicht und die Sozialhilfe ergänzend eingreifen muss. </p><p>Besonders wichtig sind für Alleinerziehende die Alimente. Nach wie vor wird die Bevorschussung der Alimente kantonal unterschiedlich geregelt. Das führt zu grossen Ungleichheiten.</p>
    • <p>Tatsächlich weisen verschiedene Studien darauf hin, dass Alleinerziehende oft unter schwierigen finanziellen Verhältnissen leben und dass sie das höchste Risiko tragen, von Sozialhilfeleistungen abhängig zu werden. Wie die Sozialhilfestatistik 2005 des Bundesamtes für Statistik (BFS) zeigt, bezieht jeder sechste Haushalt mit einem alleinerziehenden Elternteil Sozialhilfeleistungen.</p><p>Bei Fragen zu Armut oder zu Familien ist der Bundesrat stets bestrebt, die Situation von Alleinerziehenden besonders zu beachten, so beispielsweise in der Sozialhilfestatistik oder im Familienbericht des BFS, welcher im Herbst 2008 erscheint.</p><p>Auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene wurden bereits zahlreiche Massnahmen ergriffen, oder es werden Massnahmen geprüft:</p><p>- Erwerbseinkommen bzw. die Möglichkeiten zur Vereinbarung von Kinderbetreuung und Erwerbsarbeit: Für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf von Bedeutung sind Blockzeiten in der Schule und ein genügend grosses Angebot an familienergänzenden Betreuungsplätzen für Kinder im Vorschul- und Schulalter. Beides fällt in die Zuständigkeit der Kantone und Gemeinden. Die flächendeckende Einführung von Blockzeiten und ein bedarfsgerechter Ausbau des Betreuungsangebotes für Schulkinder ausserhalb der Unterrichtszeiten sind im Rahmen des von der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) im Juni 2007 verabschiedeten Konkordats über die Harmonisierung der obligatorischen Schule (HarmoS) vorgesehen. Der Bund fördert den Ausbau des Angebots an familienergänzender Betreuung für Kinder im Vorschul- und Schulalter mit der Anstossfinanzierung für familienergänzende Betreuungsplätze. Wesentlich für die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbsarbeit sind im Weiteren flexible Arbeitszeitmodelle für Eltern. Gefordert ist hier insbesondere die Wirtschaft.</p><p>- Steuern: Im Bereich der direkten Bundessteuer (DBG) wird der Situation von alleinerziehenden Personen bereits nach geltendem Recht Rechnung getragen, indem diesen wie den Ehepaaren der mildere Tarif gewährt wird. Auch in den Kantonen erhalten die Alleinerziehenden gemäss Steuerharmonisierungsgesetz (StHG) und Rechtsprechung des Bundesgerichts genau die gleiche steuerliche Ermässigung wie die in ungetrennter Ehe lebenden Steuerpflichtigen mit Kindern. Bei der Reform der Ehe- und Familienbesteuerung sollen möglichst ausgewogene Belastungsrelationen zwischen den einzelnen Kategorien von Steuerzahlenden erreicht werden, indem diese nach ihrer tatsächlichen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit besteuert werden.</p><p>- Alimente bzw. deren Bevorschussung: Im Rahmen der Umsetzung des Postulats 06.3003 der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) bezüglich der Alimentenbevorschussung und des Alimenteninkassos werden zurzeit Vorschläge zur Harmonisierung der Gesetzgebung geprüft und wird ein entsprechender Bericht verfasst.</p><p>- Spezifische bedarfsabhängige Leistungen: In zwei parlamentarischen Initiativen (00.436 pa. iv. Jaqueline Fehr, 00.437 pa. iv. Meier-Schatz) wird die Schaffung von Ergänzungsleistungen für Familien auf Bundesebene gefordert. Das Geschäft wird von einer Subkommission der SGK-N behandelt. Zudem wird zurzeit im Rahmen der Umsetzung der Motion 06.3001 SGK-N eine gesamtschweizerische Strategie zur Bekämpfung der Armut erarbeitet. Dabei wird speziell auch die Situation von Alleinerziehenden geprüft, und allenfalls werden Anpassungen bestehender Massnahmen oder neue Massnahmen vorgeschlagen.</p><p>Aus Sicht des Bundesrates wird die Verbesserung der finanziellen Situation von Alleinerziehenden bereits ausführlich angegangen, und es besteht zurzeit kein weiterer Handlungsbedarf. Unter diesen Umständen erübrigt sich die Erstellung eines Berichtes. Hinzu kommt, dass die Situation der Alleinerziehenden in der Ende 2007 erschienenen Publikation der Caritas Schweiz "Alleinerziehende zwischen Kinderkrippe, Arbeitsplatz und Sozialamt" umfassend dargestellt ist.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, einen Bericht über die Situation der Alleinerziehenden in der Schweiz zu erstellen und daraus abgeleitet in Zusammenarbeit mit den Kantonen einen Massnahmenplan zu erarbeiten, der eine Besserstellung von Alleinerziehenden zum Ziel hat.</p>
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