Who is who des Heeres 2007. Änderung der amtlichen Bezeichnung von Funktionen
- ShortId
-
07.3886
- Id
-
20073886
- Updated
-
27.07.2023 19:25
- Language
-
de
- Title
-
Who is who des Heeres 2007. Änderung der amtlichen Bezeichnung von Funktionen
- AdditionalIndexing
-
09;Personalverwaltung;Personalstatut;Verzeichnis;Bodentruppen;Armeeangehöriger
- 1
-
- L05K0402030801, Bodentruppen
- L04K07020102, Personalverwaltung
- L04K04020303, Armeeangehöriger
- L05K0702010209, Personalstatut
- L04K02020702, Verzeichnis
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Es besteht keine rechtliche Grundlage für die Veröffentlichung des militärischen Grades (Milizfunktion) bei zivilen Mitarbeitenden im elektronischen Verzeichnis Who is who der Bundesverwaltung. Der militärische Grad wird aus personalpolitischen Gründen nur beim militärischen Personal geführt. Damit ist jedoch keineswegs ausgeschlossen, dass die Ausbildung zum Offizier eine Anstellungsvoraussetzung für zivile Stellen im VBS sein kann.</p><p>2. Das zivile Personal wird im Briefverkehr nicht mit dem militärischen Milizgrad angeschrieben und unterzeichnet in der Regel die Korrespondenz ebenfalls nicht mit dem militärischen Milizgrad. Dieses Vorgehen hat jedoch, wie bereits erwähnt, keine Auswirkungen auf das Anforderungsprofil sowie auf Aufgaben und Kompetenzen der entsprechenden zivilen Funktionen.</p><p>3. Die Praxis bezüglich Nichterwähnung des militärischen Grades bei zivilen Funktionen im Who is who sowie die Praxis im Rahmen der Erstellung von Korrespondenz haben nach Ansicht des Bundesrates keine Auswirkungen auf die Identifikation der zivilen Mitarbeitenden des Bereiches Verteidigung mit der Armee.</p><p>4. Nach Meinung des Bundesrates sind aufgrund des in der Interpellation aufgeworfenen Sachverhalts keine Massnahmen erforderlich.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>In der Ausgabe 2007 des Who is who des Heeres ist der Offiziersgrad bei Zivilpersonal, für das ein solcher Grad zur Anstellung in einer bestimmten Funktion verlangt wird, nicht mehr aufgeführt. In den vorhergehenden Ausgaben war dies noch der Fall.</p><p>In verschiedenen Geschäftsbriefen des Heeres wie auch anderer Verwaltungseinheiten der Gruppe Verteidigung scheint keine einheitliche Praxis auf identische oder vergleichbare Funktionen angewandt zu werden. </p><p>Mit anderen Worten: Anscheinend herrscht eine gewisse Unklarheit über die Notwendigkeit, eine Offiziersausbildung zu besitzen, über die Einhaltung der Anstellungsbedingungen, die gängige Verwaltungspraxis und mögliche Auswirkungen auf den Personalstatus.</p><p>Ich ersuche den Bundesrat daher, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Welche gesetzlichen Grundlagen haben 2006 und 2007 den Status des Zivilpersonals in der Gruppe Verteidigung verändert und rechtfertigen somit die veränderte Verwaltungspraxis?</p><p>2. Bedeutet die teilweise fehlende Angabe des militärischen Grades, dass die Regierung einer für eine Anstellung erforderlichen Eigenschaft in Zukunft weniger Anerkennung entgegenbringt? Beabsichtigt die Regierung damit, den ordentlichen Status der betroffenen Personen herabzustufen?</p><p>3. Ist die systematische Nichtnennung der Offiziersausbildung in bestimmten Situationen - obwohl diese für die Anstellung vorausgesetzt wird - überhaupt mit der Identifizierung mit der Armee vereinbar, die man von zahlreichen Armeeangehörigen erwartet? Trägt eine solche Praxis nicht noch zusätzlich zur Identitätskrise der Armee bei, die in politischen, zivilen und militärischen Kreisen wahrgenommen und bedauert wird?</p><p>4. Welche Massnahmen gedenkt der Bundesrat zu ergreifen, damit durch die Anwendung der gleichen Regeln auf gleiche Situationen das Vertrauensklima innerhalb der Armee verbessert sowie deren Glaubwürdigkeit gestärkt wird?</p>
- Who is who des Heeres 2007. Änderung der amtlichen Bezeichnung von Funktionen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1. Es besteht keine rechtliche Grundlage für die Veröffentlichung des militärischen Grades (Milizfunktion) bei zivilen Mitarbeitenden im elektronischen Verzeichnis Who is who der Bundesverwaltung. Der militärische Grad wird aus personalpolitischen Gründen nur beim militärischen Personal geführt. Damit ist jedoch keineswegs ausgeschlossen, dass die Ausbildung zum Offizier eine Anstellungsvoraussetzung für zivile Stellen im VBS sein kann.</p><p>2. Das zivile Personal wird im Briefverkehr nicht mit dem militärischen Milizgrad angeschrieben und unterzeichnet in der Regel die Korrespondenz ebenfalls nicht mit dem militärischen Milizgrad. Dieses Vorgehen hat jedoch, wie bereits erwähnt, keine Auswirkungen auf das Anforderungsprofil sowie auf Aufgaben und Kompetenzen der entsprechenden zivilen Funktionen.</p><p>3. Die Praxis bezüglich Nichterwähnung des militärischen Grades bei zivilen Funktionen im Who is who sowie die Praxis im Rahmen der Erstellung von Korrespondenz haben nach Ansicht des Bundesrates keine Auswirkungen auf die Identifikation der zivilen Mitarbeitenden des Bereiches Verteidigung mit der Armee.</p><p>4. Nach Meinung des Bundesrates sind aufgrund des in der Interpellation aufgeworfenen Sachverhalts keine Massnahmen erforderlich.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>In der Ausgabe 2007 des Who is who des Heeres ist der Offiziersgrad bei Zivilpersonal, für das ein solcher Grad zur Anstellung in einer bestimmten Funktion verlangt wird, nicht mehr aufgeführt. In den vorhergehenden Ausgaben war dies noch der Fall.</p><p>In verschiedenen Geschäftsbriefen des Heeres wie auch anderer Verwaltungseinheiten der Gruppe Verteidigung scheint keine einheitliche Praxis auf identische oder vergleichbare Funktionen angewandt zu werden. </p><p>Mit anderen Worten: Anscheinend herrscht eine gewisse Unklarheit über die Notwendigkeit, eine Offiziersausbildung zu besitzen, über die Einhaltung der Anstellungsbedingungen, die gängige Verwaltungspraxis und mögliche Auswirkungen auf den Personalstatus.</p><p>Ich ersuche den Bundesrat daher, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Welche gesetzlichen Grundlagen haben 2006 und 2007 den Status des Zivilpersonals in der Gruppe Verteidigung verändert und rechtfertigen somit die veränderte Verwaltungspraxis?</p><p>2. Bedeutet die teilweise fehlende Angabe des militärischen Grades, dass die Regierung einer für eine Anstellung erforderlichen Eigenschaft in Zukunft weniger Anerkennung entgegenbringt? Beabsichtigt die Regierung damit, den ordentlichen Status der betroffenen Personen herabzustufen?</p><p>3. Ist die systematische Nichtnennung der Offiziersausbildung in bestimmten Situationen - obwohl diese für die Anstellung vorausgesetzt wird - überhaupt mit der Identifizierung mit der Armee vereinbar, die man von zahlreichen Armeeangehörigen erwartet? Trägt eine solche Praxis nicht noch zusätzlich zur Identitätskrise der Armee bei, die in politischen, zivilen und militärischen Kreisen wahrgenommen und bedauert wird?</p><p>4. Welche Massnahmen gedenkt der Bundesrat zu ergreifen, damit durch die Anwendung der gleichen Regeln auf gleiche Situationen das Vertrauensklima innerhalb der Armee verbessert sowie deren Glaubwürdigkeit gestärkt wird?</p>
- Who is who des Heeres 2007. Änderung der amtlichen Bezeichnung von Funktionen
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