Orientierungslosigkeit im VBS bezüglich der Luftwaffe

ShortId
07.3895
Id
20073895
Updated
27.07.2023 20:41
Language
de
Title
Orientierungslosigkeit im VBS bezüglich der Luftwaffe
AdditionalIndexing
09;Lärmbelästigung;Militärflugzeug;Durchführung eines Projektes;Volksabstimmung;Zivilluftfahrt;Militärflugplatz;Akzeptanz;Luftverkehr
1
  • L04K04020404, Militärflugzeug
  • L05K0402010501, Militärflugplatz
  • L04K18040104, Luftverkehr
  • L04K08020201, Akzeptanz
  • L04K06020308, Lärmbelästigung
  • L04K18040105, Zivilluftfahrt
  • L03K080102, Volksabstimmung
  • L06K070305010102, Durchführung eines Projektes
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Entwicklung der Luftwaffe, inkl. des Stationierungskonzepts, ist das Ergebnis einer mittel- bis langfristigen Planung im Rahmen der Streitkräfteentwicklung. Die Umsetzung dieser Planung wurde auch im Vorfeld der Initiative "gegen Kampfjetlärm in Tourismusgebieten" weiterverfolgt.</p><p>Der Bundesrat hält berichtigend fest, dass die Militärflugplätze Payerne und Sion nicht zulasten von Meiringen entlastet wurden, und beantwortet die konkreten Fragen wie folgt:</p><p>1. Die Leistungserbringer des VBS, Armasuisse Immobilien und Bereich Verteidigung, sind angehalten, sämtliche Leistungen zu verrechnen. Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EKF) überprüft die Einhaltung der Vorschriften.</p><p>Die Verwaltungseinheiten des VBS verrechnen die erbrachten Leistungen gemäss Gebührenverordnung VBS, welche per 1. Januar 2007 in Kraft gesetzt wurde. Gewerbliche Leistungen unterliegen privatrechtlichen Vorschriften. Die Preise werden durch die jeweiligen Leistungserbringer definiert; hierfür existieren Preislisten.</p><p>Gemäss neuem Rechnungsmodell des Bundes (NRM) ist das VBS bei der Vermietung seiner Anlagen an Dritte verpflichtet, Marktmieten zu verlangen. So ist zum Beispiel bei der Vermietung des Flugplatzes Payerne für die zivilaviatische Nutzung vorgesehen, mit der zivilen Flugplatzbetreiberin (Coreb) eine entsprechende Landetaxe zu vereinbaren.</p><p>2. Nur mit einer offenen Kommunikation und stichhaltigen Argumenten kann nachhaltig im Parlament und bei Volksabstimmungen eine positive Mehrheit geschaffen werden. Der Bundesrat will überzeugen, indem er aufzeigt und begründet, weshalb die Luftwaffe ihre Trainings in der Schweiz durchführen muss, weshalb die Beschaffung eines neuen Kampfflugzeugs notwendig ist und weshalb die Armee welche Infrastrukturen braucht.</p><p>3. Das heute gültige Stationierungskonzept wurde unter Berücksichtigung diverser Hauptrahmenbedingungen und der politischen Vorgaben bezüglich Finanz-, Infrastruktur- und Personalabbau entwickelt. Werden heute zusätzliche Jetflugplätze gefordert, bedeutet dies für die Armee einen Mehrbedarf an Personal- und Infrastrukturressourcen sowie an Rüstungsinvestitionen. Weiter verweist der Bundesrat auf seine Antworten auf die Interpellation Rey 07.3436 und die Motion Amstutz 07.3586 und bestätigt, dass für ihn der Dialog mit den betroffenen Regionen und nicht eine Überprüfung des Stationierungskonzepts im Vordergrund steht.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Offenbar wurde mit dem kürzlich bekanntgewordenen Dienstleistungsplan 2008 der Luftwaffe der Flugdienst der F/A-18 Hornet auf dem Militärflugplatz Meiringen um mehrere Wochen in die Tourismus-Hochsaison hineinverlegt. Damit werden zulasten des Haslitals die beiden anderen Militärflugplätze Payerne und Sion weiter entlastet. Auf der anderen Seite werden diese zwei Standorte immer mehr für den zivilen Flugverkehr geöffnet. Es wird immer offensichtlicher, dass das Stationierungskonzept der Luftwaffe nicht funktioniert. Trotzdem lehnte der Bundesrat kürzlich einen Vorstoss von Nationalrat Adrian Amstutz, der lediglich die kritische Hinterfragung dieses Konzeptes verlangte, ab. Um diese Orientierungslosigkeit noch zusätzlich zu demonstrieren, steigert der Bundesrat jetzt aber ausgerechnet im Vorfeld der in der Region Meiringen entstandenen Volksinitiative gegen Fluglärm in Tourismusgebieten genau dort noch die Lärmbelastung. </p><p>Vor diesem Hintergrund wird der Bundesrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten: </p><p>1. Wie stellt das VBS sicher, dass die zivilen Benutzer der militärischen Einrichtungen der LW (inkl. Emmen) die durch sie verursachten Kosten voll tragen und somit keine Quersubventionierung Militär-Zivil stattfindet? </p><p>2. Wie gedenkt er sicherzustellen, dass bezüglich existenzieller Fragen der Luftwaffe und der Armee (Franz-Weber-Initiative, Ersatzbeschaffungen, Infrastruktur u. a. m.) im Parlament und allenfalls bei Volksabstimmungen eine für deren berechtigte Anliegen positive Mehrheit geschaffen werden kann? </p><p>3. Ist er nicht auch der Meinung, dass das aktuell gültige Stationierungskonzept einer grundlegenden Überarbeitung bedarf und die Verteilung der Flugbewegungen auf mehr Militärflugplätze langfristig das beste Mittel wäre, um die Unterstützung der Bevölkerung zu gewinnen?</p>
  • Orientierungslosigkeit im VBS bezüglich der Luftwaffe
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Entwicklung der Luftwaffe, inkl. des Stationierungskonzepts, ist das Ergebnis einer mittel- bis langfristigen Planung im Rahmen der Streitkräfteentwicklung. Die Umsetzung dieser Planung wurde auch im Vorfeld der Initiative "gegen Kampfjetlärm in Tourismusgebieten" weiterverfolgt.</p><p>Der Bundesrat hält berichtigend fest, dass die Militärflugplätze Payerne und Sion nicht zulasten von Meiringen entlastet wurden, und beantwortet die konkreten Fragen wie folgt:</p><p>1. Die Leistungserbringer des VBS, Armasuisse Immobilien und Bereich Verteidigung, sind angehalten, sämtliche Leistungen zu verrechnen. Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EKF) überprüft die Einhaltung der Vorschriften.</p><p>Die Verwaltungseinheiten des VBS verrechnen die erbrachten Leistungen gemäss Gebührenverordnung VBS, welche per 1. Januar 2007 in Kraft gesetzt wurde. Gewerbliche Leistungen unterliegen privatrechtlichen Vorschriften. Die Preise werden durch die jeweiligen Leistungserbringer definiert; hierfür existieren Preislisten.</p><p>Gemäss neuem Rechnungsmodell des Bundes (NRM) ist das VBS bei der Vermietung seiner Anlagen an Dritte verpflichtet, Marktmieten zu verlangen. So ist zum Beispiel bei der Vermietung des Flugplatzes Payerne für die zivilaviatische Nutzung vorgesehen, mit der zivilen Flugplatzbetreiberin (Coreb) eine entsprechende Landetaxe zu vereinbaren.</p><p>2. Nur mit einer offenen Kommunikation und stichhaltigen Argumenten kann nachhaltig im Parlament und bei Volksabstimmungen eine positive Mehrheit geschaffen werden. Der Bundesrat will überzeugen, indem er aufzeigt und begründet, weshalb die Luftwaffe ihre Trainings in der Schweiz durchführen muss, weshalb die Beschaffung eines neuen Kampfflugzeugs notwendig ist und weshalb die Armee welche Infrastrukturen braucht.</p><p>3. Das heute gültige Stationierungskonzept wurde unter Berücksichtigung diverser Hauptrahmenbedingungen und der politischen Vorgaben bezüglich Finanz-, Infrastruktur- und Personalabbau entwickelt. Werden heute zusätzliche Jetflugplätze gefordert, bedeutet dies für die Armee einen Mehrbedarf an Personal- und Infrastrukturressourcen sowie an Rüstungsinvestitionen. Weiter verweist der Bundesrat auf seine Antworten auf die Interpellation Rey 07.3436 und die Motion Amstutz 07.3586 und bestätigt, dass für ihn der Dialog mit den betroffenen Regionen und nicht eine Überprüfung des Stationierungskonzepts im Vordergrund steht.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Offenbar wurde mit dem kürzlich bekanntgewordenen Dienstleistungsplan 2008 der Luftwaffe der Flugdienst der F/A-18 Hornet auf dem Militärflugplatz Meiringen um mehrere Wochen in die Tourismus-Hochsaison hineinverlegt. Damit werden zulasten des Haslitals die beiden anderen Militärflugplätze Payerne und Sion weiter entlastet. Auf der anderen Seite werden diese zwei Standorte immer mehr für den zivilen Flugverkehr geöffnet. Es wird immer offensichtlicher, dass das Stationierungskonzept der Luftwaffe nicht funktioniert. Trotzdem lehnte der Bundesrat kürzlich einen Vorstoss von Nationalrat Adrian Amstutz, der lediglich die kritische Hinterfragung dieses Konzeptes verlangte, ab. Um diese Orientierungslosigkeit noch zusätzlich zu demonstrieren, steigert der Bundesrat jetzt aber ausgerechnet im Vorfeld der in der Region Meiringen entstandenen Volksinitiative gegen Fluglärm in Tourismusgebieten genau dort noch die Lärmbelastung. </p><p>Vor diesem Hintergrund wird der Bundesrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten: </p><p>1. Wie stellt das VBS sicher, dass die zivilen Benutzer der militärischen Einrichtungen der LW (inkl. Emmen) die durch sie verursachten Kosten voll tragen und somit keine Quersubventionierung Militär-Zivil stattfindet? </p><p>2. Wie gedenkt er sicherzustellen, dass bezüglich existenzieller Fragen der Luftwaffe und der Armee (Franz-Weber-Initiative, Ersatzbeschaffungen, Infrastruktur u. a. m.) im Parlament und allenfalls bei Volksabstimmungen eine für deren berechtigte Anliegen positive Mehrheit geschaffen werden kann? </p><p>3. Ist er nicht auch der Meinung, dass das aktuell gültige Stationierungskonzept einer grundlegenden Überarbeitung bedarf und die Verteilung der Flugbewegungen auf mehr Militärflugplätze langfristig das beste Mittel wäre, um die Unterstützung der Bevölkerung zu gewinnen?</p>
    • Orientierungslosigkeit im VBS bezüglich der Luftwaffe

Back to List