Weiterbeschäftigung von pensionierten Bundesangestellten
- ShortId
-
07.3898
- Id
-
20073898
- Updated
-
28.07.2023 13:34
- Language
-
de
- Title
-
Weiterbeschäftigung von pensionierten Bundesangestellten
- AdditionalIndexing
-
04;Personalverwaltung;Bundesangestellte;Bezug mehrerer Renten;vorgezogener Ruhestand;Einkommenskumulierung;Arbeit von Pensionierten
- 1
-
- L06K080601030103, Bundesangestellte
- L05K0702030203, Arbeit von Pensionierten
- L05K0702030107, vorgezogener Ruhestand
- L04K07020102, Personalverwaltung
- L04K01040105, Bezug mehrerer Renten
- L05K0704050202, Einkommenskumulierung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Die im Januar 2008 durchgeführte Erhebung der bis Ende Dezember 2007 eingegangenen Kündigungen zeigt, dass vor dem 1. Juli 2008 insgesamt 854 Personen zwischen dem 60. und 65. Lebensjahr vorzeitig in Pension gehen werden. Dies entspricht annähernd 2,3 Prozent des zurzeit in der Bundesverwaltung, den Parlamentsdiensten und dem Bundesgericht beschäftigten Stammpersonals (Stand Januar 2008). Von den 854 Personen wären erfahrungsgemäss ungefähr 250 Personen auch ohne Primatwechsel in Pension gegangen.</p><p>Von den freiwerdenden Stellen werden aufgrund der eingegangenen Meldungen aus den Verwaltungseinheiten in absehbarer Zeit voraussichtlich über 90 Prozent wieder besetzt (Stand Januar 2008).</p><p>2./3. Das Paul-Scherrer-Institut (PSI) wird 10 bis 15 Personen nach deren vorzeitiger Pensionierung temporär weiterbeschäftigen. Es handelt sich um Personen mit wissenschaftlichem oder technischem Spezialwissen, die bisher nicht ersetzt werden konnten und teilweise noch 2008 endende Projekte abschliessen. Sie werden im Rahmen von zeitlich befristeten Projekteinsätzen zur Sicherstellung des Wissenstransfers bzw. zur Überbrückung von Kapazitätsengpässen beschäftigt. Die Anstellung dieser Personen erfolgt über die Firma Dysenos AG, welche den Personalverleih als Zweck hat. Das PSI ist mit 40 Prozent des Aktienkapitals an der obengenannten Unternehmung beteiligt (Grundlagen: Art. 3a ETH-Gesetz, Art. 9 Buchstabe b IGBV-ETH; Verordnung des ETH-Rates vom 24. März 2004 über die Immaterialgüter im ETH-Bereich und die Beteiligung an Unternehmungen; Immaterialgüter- und Beteiligungsverordnung ETH-Bereich, IGBV-ETH). Rechtlich ist das zwar zulässig, personalpolitisch aber nicht unproblematisch. Dem Bundesrat sind im Übrigen keine neugegründeten Aktiengesellschaften bekannt, deren Zweck darin bestünde, vorzeitig in Pension gegangene Personen weiterzubeschäftigen.</p><p>4. Nein. In begründeten Einzelfällen beabsichtigen jedoch auch andere Forschungsanstalten des ETH-Bereichs, über die Firma Dysenos AG Personal zu rekrutieren, insbesondere um laufende Projekte abzuschliessen. Gemäss derzeitigem Planungsstand handelt es sich dabei um weniger als zehn Personen.</p><p>5. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass das systematische und rechtzeitige Angehen der Nachfolgeplanung eine Führungsaufgabe ist. Da schon im Frühsommer 2007 bekannt war, welche Angestellten sich noch nach altem Recht pensionieren lassen können, blieb in der Regel ausreichend Zeit, um dem befürchteten Wissensverlust proaktiv entgegenzutreten. Somit erübrigt sich in den allermeisten Fällen die Wiederbeschäftigung von Frühpensionierten zur Verhinderung des Wissensverlusts in einer Verwaltungseinheit.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Mit der Frühpensionierung einer grossen Zahl Bundesangestellter per Mitte 2008 geht in verschiedenen Abteilungen und Betrieben viel Know-how verloren. Bestimmte Bundesbetriebe haben nun offensichtlich Methoden entwickelt, die es erlauben sollen, die Pensionierten weiterzubeschäftigen. In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie viele Bundesangestellte haben bisher ihre frühzeitige Pensionierung eingeleitet? Wie viele der freigewordenen Stellen werden wieder besetzt?</p><p>2. Ist ihm bekannt, dass das Paul-Scherrer-Institut (PSI) eine AG unter Führung von leitenden Personen des PSI gegründet hat, die dem Zweck dienen soll, Aufträge des PSI mit Angestellten auszuführen, die von der Möglichkeit Gebrauch gemacht haben, vor dem 31. Mai 2008 im Leistungsprimat in die vorzeitige Pensionierung zu gehen? Wie beurteilt er diese Praxis? </p><p>3. Ist es richtig, dass Frühpensionierte, die in einer solchen AG beschäftigt werden, zusätzlich zu ihrer Pensionskassenrente einerseits eine vom Bund teilfinanzierte Überbrückungsrente und anderseits noch einen Lohn aus Bundesgeldern erhalten und so möglicherweise mehr Einkommen generieren können als vor ihrer Pensionierung? Akzeptiert der Bundesrat diesen Umgang mit Bundesgeldern?</p><p>4. Gibt es andere Bundesbetriebe, die ähnliche Projekte zur Weiterbeschäftigung von Frühpensionierten eingerichtet haben oder einzurichten planen?</p><p>5. Ist er gewillt, die Weiterbeschäftigung von Frühpensionierten in irgendeinem Mandatsverhältnis zu verhindern?</p>
- Weiterbeschäftigung von pensionierten Bundesangestellten
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1. Die im Januar 2008 durchgeführte Erhebung der bis Ende Dezember 2007 eingegangenen Kündigungen zeigt, dass vor dem 1. Juli 2008 insgesamt 854 Personen zwischen dem 60. und 65. Lebensjahr vorzeitig in Pension gehen werden. Dies entspricht annähernd 2,3 Prozent des zurzeit in der Bundesverwaltung, den Parlamentsdiensten und dem Bundesgericht beschäftigten Stammpersonals (Stand Januar 2008). Von den 854 Personen wären erfahrungsgemäss ungefähr 250 Personen auch ohne Primatwechsel in Pension gegangen.</p><p>Von den freiwerdenden Stellen werden aufgrund der eingegangenen Meldungen aus den Verwaltungseinheiten in absehbarer Zeit voraussichtlich über 90 Prozent wieder besetzt (Stand Januar 2008).</p><p>2./3. Das Paul-Scherrer-Institut (PSI) wird 10 bis 15 Personen nach deren vorzeitiger Pensionierung temporär weiterbeschäftigen. Es handelt sich um Personen mit wissenschaftlichem oder technischem Spezialwissen, die bisher nicht ersetzt werden konnten und teilweise noch 2008 endende Projekte abschliessen. Sie werden im Rahmen von zeitlich befristeten Projekteinsätzen zur Sicherstellung des Wissenstransfers bzw. zur Überbrückung von Kapazitätsengpässen beschäftigt. Die Anstellung dieser Personen erfolgt über die Firma Dysenos AG, welche den Personalverleih als Zweck hat. Das PSI ist mit 40 Prozent des Aktienkapitals an der obengenannten Unternehmung beteiligt (Grundlagen: Art. 3a ETH-Gesetz, Art. 9 Buchstabe b IGBV-ETH; Verordnung des ETH-Rates vom 24. März 2004 über die Immaterialgüter im ETH-Bereich und die Beteiligung an Unternehmungen; Immaterialgüter- und Beteiligungsverordnung ETH-Bereich, IGBV-ETH). Rechtlich ist das zwar zulässig, personalpolitisch aber nicht unproblematisch. Dem Bundesrat sind im Übrigen keine neugegründeten Aktiengesellschaften bekannt, deren Zweck darin bestünde, vorzeitig in Pension gegangene Personen weiterzubeschäftigen.</p><p>4. Nein. In begründeten Einzelfällen beabsichtigen jedoch auch andere Forschungsanstalten des ETH-Bereichs, über die Firma Dysenos AG Personal zu rekrutieren, insbesondere um laufende Projekte abzuschliessen. Gemäss derzeitigem Planungsstand handelt es sich dabei um weniger als zehn Personen.</p><p>5. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass das systematische und rechtzeitige Angehen der Nachfolgeplanung eine Führungsaufgabe ist. Da schon im Frühsommer 2007 bekannt war, welche Angestellten sich noch nach altem Recht pensionieren lassen können, blieb in der Regel ausreichend Zeit, um dem befürchteten Wissensverlust proaktiv entgegenzutreten. Somit erübrigt sich in den allermeisten Fällen die Wiederbeschäftigung von Frühpensionierten zur Verhinderung des Wissensverlusts in einer Verwaltungseinheit.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Mit der Frühpensionierung einer grossen Zahl Bundesangestellter per Mitte 2008 geht in verschiedenen Abteilungen und Betrieben viel Know-how verloren. Bestimmte Bundesbetriebe haben nun offensichtlich Methoden entwickelt, die es erlauben sollen, die Pensionierten weiterzubeschäftigen. In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie viele Bundesangestellte haben bisher ihre frühzeitige Pensionierung eingeleitet? Wie viele der freigewordenen Stellen werden wieder besetzt?</p><p>2. Ist ihm bekannt, dass das Paul-Scherrer-Institut (PSI) eine AG unter Führung von leitenden Personen des PSI gegründet hat, die dem Zweck dienen soll, Aufträge des PSI mit Angestellten auszuführen, die von der Möglichkeit Gebrauch gemacht haben, vor dem 31. Mai 2008 im Leistungsprimat in die vorzeitige Pensionierung zu gehen? Wie beurteilt er diese Praxis? </p><p>3. Ist es richtig, dass Frühpensionierte, die in einer solchen AG beschäftigt werden, zusätzlich zu ihrer Pensionskassenrente einerseits eine vom Bund teilfinanzierte Überbrückungsrente und anderseits noch einen Lohn aus Bundesgeldern erhalten und so möglicherweise mehr Einkommen generieren können als vor ihrer Pensionierung? Akzeptiert der Bundesrat diesen Umgang mit Bundesgeldern?</p><p>4. Gibt es andere Bundesbetriebe, die ähnliche Projekte zur Weiterbeschäftigung von Frühpensionierten eingerichtet haben oder einzurichten planen?</p><p>5. Ist er gewillt, die Weiterbeschäftigung von Frühpensionierten in irgendeinem Mandatsverhältnis zu verhindern?</p>
- Weiterbeschäftigung von pensionierten Bundesangestellten
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