Förderung der Sanierung von Häusern mit preisgünstigen Mietwohnungen

ShortId
07.3899
Id
20073899
Updated
27.07.2023 20:06
Language
de
Title
Förderung der Sanierung von Häusern mit preisgünstigen Mietwohnungen
AdditionalIndexing
2846;66;Verbesserung des Wohnmilieus;energetische Sanierung von Gebäuden;Renovation;Mietwohnung;Miete;reduzierter Preis;Wohnungspolitik
1
  • L05K0705030305, Renovation
  • L04K01020603, Verbesserung des Wohnmilieus
  • L05K0705030207, energetische Sanierung von Gebäuden
  • L04K01020108, Mietwohnung
  • L04K11050412, reduzierter Preis
  • L04K01020104, Miete
  • L03K010206, Wohnungspolitik
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Im Januar 2007 wurde die Studie "Die Renovation der Miet- und Eigentümerwohnungen in der Schweiz 2001 bis 2003" veröffentlicht. Diese vom Bundesamt für Wohnungswesen in Auftrag gegebene Studie zeigt auf, dass in den verschiedenen Preissegmenten des Wohnungsmarktes ganz unterschiedlich intensiv und häufig renoviert wird.</p><p>Die Studie kommt zum Schluss, dass im einfachen Wohnungssegment die Renovationsquoten so gering sind, dass die Substanz kaum erhalten werden kann. Aus volkswirtschaftlicher Sicht erscheine es aber zweckmässig, hält die Studie weiter fest, diese Wohnungen so lange wie möglich zu erhalten und zeitgemäss zu renovieren, um Minderbemittelten eine geeignete und finanziell tragbare Wohnung anbieten zu können. Weil grössere Mietpreiserhöhungen ausgeschlossen sind, müssen Finanzierungsmittel anderweitig erschlossen werden, hält Studienverfasser Frohmut Gerheuser fest.</p><p>Die Fördergelder für energetische Sanierungen (sogenannter Klimarappen u. a.) wurden bisher nicht an Kriterien geknüpft, welche eine gezielte Förderung der Wohnverhältnisse von einkommensschwachen Personen erlaubt hätten. Energieprogramme beachten bisher nicht, ob Personen mit grossem oder kleinem Einkommen profitieren können. So erhalten auch viele Eigentümerinnen und Eigentümer wie indirekt Mieterinnen und Mieter eine finanzielle Unterstützung, auf die sie nicht angewiesen sind. Gleichzeitig bleiben die Subventionen so niedrig, dass bei bisher preisgünstigen Wohnungen die happigen Mietzinsaufschläge, welche aufgrund von Sanierungen erfolgen, nicht genügend abgefedert werden. Dies zeigt sich momentan auch beim Gebäudeprogramm des Klimarappens.</p>
  • <p>In Wohn- und Dienstleistungsgebäuden kann bis zu 70 Prozent Energie durch energetische Sanierung eingespart werden. Deshalb hat der Bundesrat am 20. Februar 2008 im Rahmen des Aktionsplanes für Energieeffizienz entschieden, dass u. a. auch ein Sanierungsprogramm im Gebäudebereich geprüft werden soll. Mit der verlangten Studie kann auch geprüft werden, inwiefern die Einkommensverteilung energetische Sanierungen beeinflusst. Hingegen kann aufgrund der Datenlage nicht evaluiert werden, wie die verschiedenen Einkommensklassen von den bereits bestehenden Förderprogrammen profitiert haben.</p><p>In Ziffer 2 des Postulates soll der Bundesrat beauftragt werden, die Erkenntnisse einer Studie umzusetzen und dabei die Fördermittel für die energetische Sanierung von Gebäuden (Klimarappen) auch an sozialpolitische Kriterien zu binden. Diesen Auftrag kann der Bundesrat nicht entgegennehmen. Diese Forderung greift den Schlussfolgerungen der neu zu erstellenden Studie vor; eine Verknüpfung von Sozialpolitik und Energiepolitik bedarf einer vertieften Abklärung, u. a. um Zielkonflikte zu vermeiden. Beim Klimarappen handelt es sich um eine freiwillige Massnahme der Wirtschaft gemäss CO2-Gesetz (vgl. hierzu die Antwort des Bundesrates vom 19. September 2008 zur Motion der SVP-Fraktion 08.3352, Verzicht auf die weitere Erhebung des Klimarappens auf Treibstoffen). Demgemäss ist es Sache der privatrechtlichen Stiftung Klimarappen, über ihre Fördermittel zu befinden. Abgesehen davon kann der Bundesrat mit einem Postulat nur beauftragt werden, zu prüfen, ob Rechtsvorschriften zu erlassen seien oder ob eine Massnahme zu treffen sei (vgl. Art. 123 des Parlamentsgesetzes; SR 171.10).</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme von Ziffer 1 und die Ablehnung von Ziffer 2 des Postulats.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt:</p><p>1. eine Studie zu erstellen, die evaluiert, wie die verschiedenen Einkommensklassen von den Fördermitteln für energetische Sanierungen profitieren;</p><p>2. die Erkenntnisse der Studie "Die Renovation der Miet- und Eigentümerwohnungen in der Schweiz 2001 bis 2003" für seine Förderpolitik umzusetzen und die Fördermittel für die energetische Sanierung von Gebäuden (Klimarappen) auch an sozialpolitische Kriterien zu binden und so auszugestalten, dass vermehrt ältere Miethäuser mit preisgünstigen Wohnungen (energetisch) renoviert werden, ohne dass die Mietzinse massiv angehoben werden müssen.</p>
  • Förderung der Sanierung von Häusern mit preisgünstigen Mietwohnungen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Im Januar 2007 wurde die Studie "Die Renovation der Miet- und Eigentümerwohnungen in der Schweiz 2001 bis 2003" veröffentlicht. Diese vom Bundesamt für Wohnungswesen in Auftrag gegebene Studie zeigt auf, dass in den verschiedenen Preissegmenten des Wohnungsmarktes ganz unterschiedlich intensiv und häufig renoviert wird.</p><p>Die Studie kommt zum Schluss, dass im einfachen Wohnungssegment die Renovationsquoten so gering sind, dass die Substanz kaum erhalten werden kann. Aus volkswirtschaftlicher Sicht erscheine es aber zweckmässig, hält die Studie weiter fest, diese Wohnungen so lange wie möglich zu erhalten und zeitgemäss zu renovieren, um Minderbemittelten eine geeignete und finanziell tragbare Wohnung anbieten zu können. Weil grössere Mietpreiserhöhungen ausgeschlossen sind, müssen Finanzierungsmittel anderweitig erschlossen werden, hält Studienverfasser Frohmut Gerheuser fest.</p><p>Die Fördergelder für energetische Sanierungen (sogenannter Klimarappen u. a.) wurden bisher nicht an Kriterien geknüpft, welche eine gezielte Förderung der Wohnverhältnisse von einkommensschwachen Personen erlaubt hätten. Energieprogramme beachten bisher nicht, ob Personen mit grossem oder kleinem Einkommen profitieren können. So erhalten auch viele Eigentümerinnen und Eigentümer wie indirekt Mieterinnen und Mieter eine finanzielle Unterstützung, auf die sie nicht angewiesen sind. Gleichzeitig bleiben die Subventionen so niedrig, dass bei bisher preisgünstigen Wohnungen die happigen Mietzinsaufschläge, welche aufgrund von Sanierungen erfolgen, nicht genügend abgefedert werden. Dies zeigt sich momentan auch beim Gebäudeprogramm des Klimarappens.</p>
    • <p>In Wohn- und Dienstleistungsgebäuden kann bis zu 70 Prozent Energie durch energetische Sanierung eingespart werden. Deshalb hat der Bundesrat am 20. Februar 2008 im Rahmen des Aktionsplanes für Energieeffizienz entschieden, dass u. a. auch ein Sanierungsprogramm im Gebäudebereich geprüft werden soll. Mit der verlangten Studie kann auch geprüft werden, inwiefern die Einkommensverteilung energetische Sanierungen beeinflusst. Hingegen kann aufgrund der Datenlage nicht evaluiert werden, wie die verschiedenen Einkommensklassen von den bereits bestehenden Förderprogrammen profitiert haben.</p><p>In Ziffer 2 des Postulates soll der Bundesrat beauftragt werden, die Erkenntnisse einer Studie umzusetzen und dabei die Fördermittel für die energetische Sanierung von Gebäuden (Klimarappen) auch an sozialpolitische Kriterien zu binden. Diesen Auftrag kann der Bundesrat nicht entgegennehmen. Diese Forderung greift den Schlussfolgerungen der neu zu erstellenden Studie vor; eine Verknüpfung von Sozialpolitik und Energiepolitik bedarf einer vertieften Abklärung, u. a. um Zielkonflikte zu vermeiden. Beim Klimarappen handelt es sich um eine freiwillige Massnahme der Wirtschaft gemäss CO2-Gesetz (vgl. hierzu die Antwort des Bundesrates vom 19. September 2008 zur Motion der SVP-Fraktion 08.3352, Verzicht auf die weitere Erhebung des Klimarappens auf Treibstoffen). Demgemäss ist es Sache der privatrechtlichen Stiftung Klimarappen, über ihre Fördermittel zu befinden. Abgesehen davon kann der Bundesrat mit einem Postulat nur beauftragt werden, zu prüfen, ob Rechtsvorschriften zu erlassen seien oder ob eine Massnahme zu treffen sei (vgl. Art. 123 des Parlamentsgesetzes; SR 171.10).</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme von Ziffer 1 und die Ablehnung von Ziffer 2 des Postulats.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt:</p><p>1. eine Studie zu erstellen, die evaluiert, wie die verschiedenen Einkommensklassen von den Fördermitteln für energetische Sanierungen profitieren;</p><p>2. die Erkenntnisse der Studie "Die Renovation der Miet- und Eigentümerwohnungen in der Schweiz 2001 bis 2003" für seine Förderpolitik umzusetzen und die Fördermittel für die energetische Sanierung von Gebäuden (Klimarappen) auch an sozialpolitische Kriterien zu binden und so auszugestalten, dass vermehrt ältere Miethäuser mit preisgünstigen Wohnungen (energetisch) renoviert werden, ohne dass die Mietzinse massiv angehoben werden müssen.</p>
    • Förderung der Sanierung von Häusern mit preisgünstigen Mietwohnungen

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