Swisscoy trainiert Verteidigung in Kosovo
- ShortId
-
07.3902
- Id
-
20073902
- Updated
-
14.11.2025 07:09
- Language
-
de
- Title
-
Swisscoy trainiert Verteidigung in Kosovo
- AdditionalIndexing
-
08;09;multinationale Truppe;Armeeeinsatz;im Ausland stationierte Streitkräfte;Kosovo;Neutralität;militärische Zusammenarbeit
- 1
-
- L04K04020304, Armeeeinsatz
- L06K030102040101, Kosovo
- L05K0401030301, multinationale Truppe
- L04K04020311, im Ausland stationierte Streitkräfte
- L04K10010503, Neutralität
- L04K10010210, militärische Zusammenarbeit
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Ein stabiles Kosovo mit Zukunftsperspektiven liegt im Interesse der Schweiz. Die Gegebenheiten vor Ort machen eine Präsenz internationaler Friedenstruppen (Kfor) weiterhin notwendig.</p><p>Zu den einzelnen Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. Artikel 66a Absatz 2 des Militärgesetzes verbietet die Teilnahme an Kampfhandlungen zur Friedenserzwingung. Massnahmen, die zur Gewährleistung des Schutzes der eigenen Kontingente ergriffen werden, fallen nicht unter diese Bestimmung. </p><p>Der Bundesrat hat seit Beginn des Einsatzes im Jahr 1999 wiederholt und in verbindlicher Form der Nato kommuniziert, dass die Teilnahme der Swisscoy an Kampfhandlungen mit friedenserzwingendem Charakter ausgeschlossen ist. </p><p>Diese Bestimmung des Militärgesetzes findet zudem auch ihren Niederschlag in den Einsatzregeln ("rules of engagement") der Swisscoy, welche die Anwendung tödlicher Gewalt auf Notwehr und Notwehrhilfe beschränken.</p><p>2. Mit der Uno-Sicherheitsratsresolution 1244 als Mandats-Grundlage für den Einsatz der Swisscoy in Kosovo und dem Verbot der Teilnahme an Kampfhandlungen zur Friedenserzwingung ist sichergestellt, dass die neutralitätsrechtlichen Verpflichtungen strikt eingehalten werden. Massnahmen zum Schutz der eigenen Friedenstruppen, sollten solche nötig werden, berühren die Neutralität nicht, wenn der Einsatz im Einklang mit den neutralitätsrechtlichen Erfordernissen erfolgt ist.</p><p>3. Die Verteidigung des eigenen Standorts gehört zu den Standardaufgaben jedes Verbandes, der seinen Selbstschutz sicherzustellen hat. Trainiert wird insbesondere die Verhinderung eines unrechtmässigen Eindringens in das Camp. Die entsprechenden Grundszenarien und die Risikoanalyse haben sich in jüngster Zeit nicht grundlegend verändert. Gleiches gilt auch für die Bewachungs- und Alarmierungsprozesse. Hingegen ist es den jeweiligen Kommandanten unbelassen, das konkrete Übungsszenario anzupassen oder auf spezifische Übungsziele auszurichten.</p><p>4. Mit Bundesbeschluss vom 6. Juni 2005 bewilligten die eidgenössischen Räte den Einsatz der Swisscoy bis Ende 2008. Der Entscheid über die Fortführung des Einsatzes resultiert in erster Linie aufgrund der Beurteilung der völkerrechtlichen Grundlage und des Charakters der Mission sowie aufgrund deren Erfolgsaussichten. Der Einsatz der Swisscoy erfolgt im Übrigen nicht zugunsten der Nato, sondern zugunsten der Uno, in deren Auftrag die von der Nato geführte Kfor präsent ist.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>In einem Interview mit dem "Blick" vom 11. Dezember 2007 erzählt der derzeitige Kommandant der Swisscoy in Kosovo, Oberst i Gst Dieter Schneider, dass er mit seiner Einheit aufgrund der Lage zurzeit die "Camp-Verteidigung" und weitere "schwierige Situationen" übe. Weiter gibt er auch offen zu, dass die 100 Schweizer Infanteristen unter dem direkten Befehl der Österreicher stehen und dass es "prinzipiell richtig" sei, dass die Schweizer Soldaten im Falle von ernsthaften Auseinandersetzungen auch mit in die Gefahr müssten. Offenbar beurteilt also der derzeitige Kommandant des Schweizer Kontingents vor Ort die Situation als derart angespannt, dass er sogar mit gewaltsamen Angriffen auf das Camp der Schweizer Kompanie rechnet und entsprechend die militärische Verteidigung üben lässt. Gleichzeitig zeigen gerade neuste, repräsentative Umfragen ("Sicherheit 2007" der ETHZ, "Sorgenbarometer 2007" der CS usw.), dass von über 90 Prozent unserer Bevölkerung die Neutralität unseres Landes so klar unterstützt wird wie noch nie zuvor.</p><p>Vor diesem Hintergrund wird der Bundesrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten: </p><p>1. Wie stellt er sicher, dass in einer derart gefährlichen Situation die gesetzlichen Vorgaben für die Auslandeinsätze gemäss Artikel 66a Absatz 2 MG (keine Teilnahme an Kampfhandlungen) in jedem Fall eingehalten werden können?</p><p>2. Ist er auch der Meinung, dass Schweizer Soldaten, die ihre Unterkunft in Kosovo mit Waffengewalt verteidigen und dabei auf Kosovo-Albaner oder Serben schiessen müssten, die schweizerische Neutralität auf viele Jahre hinaus ruinieren würden?</p><p>3. Wie erklärt er diese Aussagen des Kommandanten des Schweizer Kontingents?</p><p>4. Was muss konkret passieren, bis der Bundesrat der Meinung ist, dass das Leben von über 200 Schweizer Soldaten nicht mehr in Kosovo für die Nato aufs Spiel gesetzt werden sollte?</p>
- Swisscoy trainiert Verteidigung in Kosovo
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Ein stabiles Kosovo mit Zukunftsperspektiven liegt im Interesse der Schweiz. Die Gegebenheiten vor Ort machen eine Präsenz internationaler Friedenstruppen (Kfor) weiterhin notwendig.</p><p>Zu den einzelnen Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. Artikel 66a Absatz 2 des Militärgesetzes verbietet die Teilnahme an Kampfhandlungen zur Friedenserzwingung. Massnahmen, die zur Gewährleistung des Schutzes der eigenen Kontingente ergriffen werden, fallen nicht unter diese Bestimmung. </p><p>Der Bundesrat hat seit Beginn des Einsatzes im Jahr 1999 wiederholt und in verbindlicher Form der Nato kommuniziert, dass die Teilnahme der Swisscoy an Kampfhandlungen mit friedenserzwingendem Charakter ausgeschlossen ist. </p><p>Diese Bestimmung des Militärgesetzes findet zudem auch ihren Niederschlag in den Einsatzregeln ("rules of engagement") der Swisscoy, welche die Anwendung tödlicher Gewalt auf Notwehr und Notwehrhilfe beschränken.</p><p>2. Mit der Uno-Sicherheitsratsresolution 1244 als Mandats-Grundlage für den Einsatz der Swisscoy in Kosovo und dem Verbot der Teilnahme an Kampfhandlungen zur Friedenserzwingung ist sichergestellt, dass die neutralitätsrechtlichen Verpflichtungen strikt eingehalten werden. Massnahmen zum Schutz der eigenen Friedenstruppen, sollten solche nötig werden, berühren die Neutralität nicht, wenn der Einsatz im Einklang mit den neutralitätsrechtlichen Erfordernissen erfolgt ist.</p><p>3. Die Verteidigung des eigenen Standorts gehört zu den Standardaufgaben jedes Verbandes, der seinen Selbstschutz sicherzustellen hat. Trainiert wird insbesondere die Verhinderung eines unrechtmässigen Eindringens in das Camp. Die entsprechenden Grundszenarien und die Risikoanalyse haben sich in jüngster Zeit nicht grundlegend verändert. Gleiches gilt auch für die Bewachungs- und Alarmierungsprozesse. Hingegen ist es den jeweiligen Kommandanten unbelassen, das konkrete Übungsszenario anzupassen oder auf spezifische Übungsziele auszurichten.</p><p>4. Mit Bundesbeschluss vom 6. Juni 2005 bewilligten die eidgenössischen Räte den Einsatz der Swisscoy bis Ende 2008. Der Entscheid über die Fortführung des Einsatzes resultiert in erster Linie aufgrund der Beurteilung der völkerrechtlichen Grundlage und des Charakters der Mission sowie aufgrund deren Erfolgsaussichten. Der Einsatz der Swisscoy erfolgt im Übrigen nicht zugunsten der Nato, sondern zugunsten der Uno, in deren Auftrag die von der Nato geführte Kfor präsent ist.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>In einem Interview mit dem "Blick" vom 11. Dezember 2007 erzählt der derzeitige Kommandant der Swisscoy in Kosovo, Oberst i Gst Dieter Schneider, dass er mit seiner Einheit aufgrund der Lage zurzeit die "Camp-Verteidigung" und weitere "schwierige Situationen" übe. Weiter gibt er auch offen zu, dass die 100 Schweizer Infanteristen unter dem direkten Befehl der Österreicher stehen und dass es "prinzipiell richtig" sei, dass die Schweizer Soldaten im Falle von ernsthaften Auseinandersetzungen auch mit in die Gefahr müssten. Offenbar beurteilt also der derzeitige Kommandant des Schweizer Kontingents vor Ort die Situation als derart angespannt, dass er sogar mit gewaltsamen Angriffen auf das Camp der Schweizer Kompanie rechnet und entsprechend die militärische Verteidigung üben lässt. Gleichzeitig zeigen gerade neuste, repräsentative Umfragen ("Sicherheit 2007" der ETHZ, "Sorgenbarometer 2007" der CS usw.), dass von über 90 Prozent unserer Bevölkerung die Neutralität unseres Landes so klar unterstützt wird wie noch nie zuvor.</p><p>Vor diesem Hintergrund wird der Bundesrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten: </p><p>1. Wie stellt er sicher, dass in einer derart gefährlichen Situation die gesetzlichen Vorgaben für die Auslandeinsätze gemäss Artikel 66a Absatz 2 MG (keine Teilnahme an Kampfhandlungen) in jedem Fall eingehalten werden können?</p><p>2. Ist er auch der Meinung, dass Schweizer Soldaten, die ihre Unterkunft in Kosovo mit Waffengewalt verteidigen und dabei auf Kosovo-Albaner oder Serben schiessen müssten, die schweizerische Neutralität auf viele Jahre hinaus ruinieren würden?</p><p>3. Wie erklärt er diese Aussagen des Kommandanten des Schweizer Kontingents?</p><p>4. Was muss konkret passieren, bis der Bundesrat der Meinung ist, dass das Leben von über 200 Schweizer Soldaten nicht mehr in Kosovo für die Nato aufs Spiel gesetzt werden sollte?</p>
- Swisscoy trainiert Verteidigung in Kosovo
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