Schweiz als Operationsgebiet von US-Streitkräften?

ShortId
07.3907
Id
20073907
Updated
27.07.2023 20:48
Language
de
Title
Schweiz als Operationsgebiet von US-Streitkräften?
AdditionalIndexing
09;im Ausland stationierte Streitkräfte;Kompetenzregelung;Manöver;militärische Zusammenarbeit;Staatssouveränität;USA
1
  • L04K04020311, im Ausland stationierte Streitkräfte
  • L04K03050305, USA
  • L03K080704, Kompetenzregelung
  • L04K10010210, militärische Zusammenarbeit
  • L05K0402030702, Manöver
  • L04K05060203, Staatssouveränität
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Aussagen des Useucom über sein geografisches Verantwortungsgebiet bedeuten, dass dieses Kommando innerhalb der US-Streitkräfte zuständig ist, wenn Operationen dieser Streitkräfte in Europa geplant oder durchgeführt werden, wie z. B. in der Beteiligung an militärischen Friedensunterstützungseinsätzen auf dem Balkan. Eine solche interne Zuständigkeitszuweisung entfaltet keine Wirkung über die US-Streitkräfte hinaus und strebt dies auch nicht an. Insbesondere werden davon weder die Souveränität der Schweiz noch die völkerrechtlichen Rechte und Pflichten unseres Landes oder der USA berührt. Dazu gehört, dass Operationen der US-Streitkräfte in oder über der Schweiz nur mit Zustimmung der Schweiz erfolgen könnten, was von den USA nicht bestritten wird. Entsprechend bestand kein Anlass, dies in den Treffen mit dem stellvertretenden Kommandanten des Useucom zu thematisieren. Der Bundesrat sieht im vom Interpellanten aufgezeigten Tatbestand keinen Anlass zur Beunruhigung und noch weniger für eine Intervention bei den US-Behörden.</p><p>Eine geografische Aufteilung in Regionen für administrative Zwecke wird im Übrigen von vielen Staaten und Ministerien praktiziert. Der Umstand, dass ein gewisser Staat in den Kompetenzbereich dieser oder jener Organisationseinheit fällt, begründet keine Rechte oder Ansprüche gegenüber diesem Staat. Umgekehrt ist es auch nicht üblich, Staaten zu fragen, zu welcher geografischen Region sie gezählt werden möchten.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Das Europakommando der US-Streitkräfte ist nach eigenem Empfinden auch für die Schweiz zuständig. Es kann hierzulande Operationen planen und durchführen. Die entsprechenden Ausführungen sind unter www.eucom.mil zu finden, wie im Buch "Armee am Abgrund" (ISBN 3033014208) bekanntwird. </p><p>1. Trifft es zu, dass die Schweiz aus Sicht des amerikanischen US-Streitkräfte-Kommandos in Stuttgart (Useucom) "ein Land im Verantwortungsgebiet innerhalb des Europakommandos der US-Streitkräfte" ist? </p><p>2. Der CdA, KKdt Christophe Keckeis, und der Useucom-Kommandant haben sich im Jahr 2007 gegenseitig besucht. Dieser US-General besuchte bei seinem Aufenthalt in der Schweiz auch den VBS-Departementschef, Bundesrat Schmid. Wurde bei dieser oder anderer Gelegenheit die Tatsache diskutiert, dass die Schweiz nach US-Verständnis in den Verantwortungsbereich eines ihrer Streitkräfte-Kommandos gehört? </p><p>3. Seit wann haben Armee- und Departementsführung sowie der Bundesrat Kenntnis von diesem Sachverhalt? </p><p>4. Innerhalb des Useucom-Verantwortungsgebiets hat der zuständige US-Streitkräfte-Kommandant mit Sitz in Stuttgart die Berechtigung, innerhalb seines Verantwortungsgebiets und damit in der Schweiz "Operationen zu planen und durchzuführen". Wie stellt sich der Bundesrat zu diesem Verständnis von Zuständigkeit der US-Streitkräfte? </p><p>5. Setzen solche "US-Streitkräfte-Operationen" nach Ansicht des Bundesrats das Einverständnis der Schweiz voraus? </p><p>6. Haben Bundesrat oder Armeeführung Kenntnis von erfolgten oder geplanten US-Streitkräfte-Operationen in der Schweiz? Von welchen? </p><p>7. Für welchen Fall sind Operationsplanungen und die Durchführung von Operationen in der Schweiz seitens der USA vorgesehen? Wie stellt sich der Bundesrat dazu? </p><p>8. Hat seitens der Schweiz irgendjemand zu irgendeinem Zeitpunkt auf irgendeiner Führungsebene des Bundes (z. B. EDA oder VBS) gegenüber den USA oder den US-Streitkräften Billigung oder gar Einverständnis gegenüber diesem Zuständigkeitsverständnis der US-Streitkräfte signalisiert? Könnte das US-Streitkräfte-Kommando in Europa das Ausbleiben einer entsprechenden Stellungnahme der Schweiz als "stillschweigendes Dulden" der US-Auffassung über ihre Zuständigkeit für die Schweiz interpretieren? </p><p>9. Wie stellt sich der Bundesrat gegenüber der US-amerikanischen Einschätzung und Einteilung der Schweiz in eine "Area of Responsibility" der US-Streitkräfte?</p>
  • Schweiz als Operationsgebiet von US-Streitkräften?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Aussagen des Useucom über sein geografisches Verantwortungsgebiet bedeuten, dass dieses Kommando innerhalb der US-Streitkräfte zuständig ist, wenn Operationen dieser Streitkräfte in Europa geplant oder durchgeführt werden, wie z. B. in der Beteiligung an militärischen Friedensunterstützungseinsätzen auf dem Balkan. Eine solche interne Zuständigkeitszuweisung entfaltet keine Wirkung über die US-Streitkräfte hinaus und strebt dies auch nicht an. Insbesondere werden davon weder die Souveränität der Schweiz noch die völkerrechtlichen Rechte und Pflichten unseres Landes oder der USA berührt. Dazu gehört, dass Operationen der US-Streitkräfte in oder über der Schweiz nur mit Zustimmung der Schweiz erfolgen könnten, was von den USA nicht bestritten wird. Entsprechend bestand kein Anlass, dies in den Treffen mit dem stellvertretenden Kommandanten des Useucom zu thematisieren. Der Bundesrat sieht im vom Interpellanten aufgezeigten Tatbestand keinen Anlass zur Beunruhigung und noch weniger für eine Intervention bei den US-Behörden.</p><p>Eine geografische Aufteilung in Regionen für administrative Zwecke wird im Übrigen von vielen Staaten und Ministerien praktiziert. Der Umstand, dass ein gewisser Staat in den Kompetenzbereich dieser oder jener Organisationseinheit fällt, begründet keine Rechte oder Ansprüche gegenüber diesem Staat. Umgekehrt ist es auch nicht üblich, Staaten zu fragen, zu welcher geografischen Region sie gezählt werden möchten.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Das Europakommando der US-Streitkräfte ist nach eigenem Empfinden auch für die Schweiz zuständig. Es kann hierzulande Operationen planen und durchführen. Die entsprechenden Ausführungen sind unter www.eucom.mil zu finden, wie im Buch "Armee am Abgrund" (ISBN 3033014208) bekanntwird. </p><p>1. Trifft es zu, dass die Schweiz aus Sicht des amerikanischen US-Streitkräfte-Kommandos in Stuttgart (Useucom) "ein Land im Verantwortungsgebiet innerhalb des Europakommandos der US-Streitkräfte" ist? </p><p>2. Der CdA, KKdt Christophe Keckeis, und der Useucom-Kommandant haben sich im Jahr 2007 gegenseitig besucht. Dieser US-General besuchte bei seinem Aufenthalt in der Schweiz auch den VBS-Departementschef, Bundesrat Schmid. Wurde bei dieser oder anderer Gelegenheit die Tatsache diskutiert, dass die Schweiz nach US-Verständnis in den Verantwortungsbereich eines ihrer Streitkräfte-Kommandos gehört? </p><p>3. Seit wann haben Armee- und Departementsführung sowie der Bundesrat Kenntnis von diesem Sachverhalt? </p><p>4. Innerhalb des Useucom-Verantwortungsgebiets hat der zuständige US-Streitkräfte-Kommandant mit Sitz in Stuttgart die Berechtigung, innerhalb seines Verantwortungsgebiets und damit in der Schweiz "Operationen zu planen und durchzuführen". Wie stellt sich der Bundesrat zu diesem Verständnis von Zuständigkeit der US-Streitkräfte? </p><p>5. Setzen solche "US-Streitkräfte-Operationen" nach Ansicht des Bundesrats das Einverständnis der Schweiz voraus? </p><p>6. Haben Bundesrat oder Armeeführung Kenntnis von erfolgten oder geplanten US-Streitkräfte-Operationen in der Schweiz? Von welchen? </p><p>7. Für welchen Fall sind Operationsplanungen und die Durchführung von Operationen in der Schweiz seitens der USA vorgesehen? Wie stellt sich der Bundesrat dazu? </p><p>8. Hat seitens der Schweiz irgendjemand zu irgendeinem Zeitpunkt auf irgendeiner Führungsebene des Bundes (z. B. EDA oder VBS) gegenüber den USA oder den US-Streitkräften Billigung oder gar Einverständnis gegenüber diesem Zuständigkeitsverständnis der US-Streitkräfte signalisiert? Könnte das US-Streitkräfte-Kommando in Europa das Ausbleiben einer entsprechenden Stellungnahme der Schweiz als "stillschweigendes Dulden" der US-Auffassung über ihre Zuständigkeit für die Schweiz interpretieren? </p><p>9. Wie stellt sich der Bundesrat gegenüber der US-amerikanischen Einschätzung und Einteilung der Schweiz in eine "Area of Responsibility" der US-Streitkräfte?</p>
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