Individualisierte elektronische Abstimmungsbroschüre

ShortId
07.3909
Id
20073909
Updated
01.07.2023 10:13
Language
de
Title
Individualisierte elektronische Abstimmungsbroschüre
AdditionalIndexing
04
1
  • L03K080102, Volksabstimmung
  • L06K080102010201, Abstimmungserläuterungen
  • L04K08060105, eGovernment
  • L04K12010202, Informationsverbreitung
  • L05K0802030701, Meinungsbildung
  • L04K08020329, politische Mitbestimmung
  • L04K08020323, Politikberatung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Ein solcher Abstimmungsservice der Bundeskanzlei hätte die Wirkung einer individualisierten Abstimmungsbroschüre und wäre eine segensreiche Ergänzung zur unverzichtbaren papierenen Abstimmungsbroschüre. Während diese alle Stimmberechtigten mit den gleichen Informationen bedient, würde der Abstimmungsservice jedem Bürger und jeder Bürgerin genau jene Informationen vermitteln, die sie für ihre Meinungsbildung nötig hat. So könnte eine weitere Steigerung der Qualität der Meinungsbildung der Stimmberechtigten erzielt werden, die letztlich entscheidend ist für die Qualität des Abstimmungsergebnisses.</p>
  • <p>Der Bundesrat teilt die Ansicht des Postulanten, dass Bürgerinnen und Bürger im Vorfeld von Abstimmungen offen, sachlich und möglichst umfassend informiert werden sollen. Zu dem Zweck erhalten sie jeweils rund einen Monat vor einem Urnengang ein Abstimmungsbüchlein mit detaillierten Erläuterungen der jeweiligen Vorlagen. Weiter können sie sich auf den Websites der jeweils federführenden Departemente und Bundesämter umfassend informieren. Die Bundeskanzlei ist ebenfalls daran, auf www.admin.ch und www.ch.ch eigentliche Plattformen mit allen für eine Abstimmung relevanten Informationen aufzubauen. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass dem Informationsbedürfnis der Bürgerinnen und Bürger damit genügend Rechnung getragen wird.</p><p>Im Übrigen werden im Rahmen der derzeitigen Diskussionen um die künftige Internet- wie auch um die E-Government-Strategie des Bundes Möglichkeiten geprüft, wie Bürgerinnen und Bürger das elektronische Informationsangebot der Bundesverwaltung interaktiv nutzen können. Entscheide sind hier allerdings noch keine gefallen.</p><p>Unabhängig davon ist jedoch darauf hinzuweisen, dass ein Abstimmungsservice im Sinne des Postulats für den Bundesrat aus verschiedenen Gründen nicht opportun wäre. Einerseits kann es nicht Sache von Mitarbeitenden der Bundesverwaltung sein, Fragen von Bürgerinnen und Bürgern in Form eines Chats individuell zu beantworten; dazu würden auch die notwendigen Ressourcen fehlen. Anderseits hat sich der Bundesrat zur Pflicht gemacht, gerade im Vorfeld von Volksabstimmungen eine gewisse Zurückhaltung zu üben und sich auf die bisherigen Informationsmöglichkeiten zu beschränken.</p>
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, folgende Massnahmen zu prüfen:</p><p>Jeweils während fünf Wochen vor einer Volksabstimmung werden qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit der elektronischen Beantwortung von Fragen von Bürgerinnen und Bürgern beauftragt, die im Zusammenhang mit den Abstimmungsvorlagen stehen. Die jeweiligen Antworten wie auch die Fragen und die Fragesteller müssen allen Stimmberechtigten einsichtig sein, sodass jeder und jede unter ihnen die Antworten aus der Bundesverwaltung ergänzen, diskutieren und/oder mit dem Fragesteller bzw. der Fragestellerin direkt in einen reflexiven Dialog eintreten kann.</p>
  • Individualisierte elektronische Abstimmungsbroschüre
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Ein solcher Abstimmungsservice der Bundeskanzlei hätte die Wirkung einer individualisierten Abstimmungsbroschüre und wäre eine segensreiche Ergänzung zur unverzichtbaren papierenen Abstimmungsbroschüre. Während diese alle Stimmberechtigten mit den gleichen Informationen bedient, würde der Abstimmungsservice jedem Bürger und jeder Bürgerin genau jene Informationen vermitteln, die sie für ihre Meinungsbildung nötig hat. So könnte eine weitere Steigerung der Qualität der Meinungsbildung der Stimmberechtigten erzielt werden, die letztlich entscheidend ist für die Qualität des Abstimmungsergebnisses.</p>
    • <p>Der Bundesrat teilt die Ansicht des Postulanten, dass Bürgerinnen und Bürger im Vorfeld von Abstimmungen offen, sachlich und möglichst umfassend informiert werden sollen. Zu dem Zweck erhalten sie jeweils rund einen Monat vor einem Urnengang ein Abstimmungsbüchlein mit detaillierten Erläuterungen der jeweiligen Vorlagen. Weiter können sie sich auf den Websites der jeweils federführenden Departemente und Bundesämter umfassend informieren. Die Bundeskanzlei ist ebenfalls daran, auf www.admin.ch und www.ch.ch eigentliche Plattformen mit allen für eine Abstimmung relevanten Informationen aufzubauen. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass dem Informationsbedürfnis der Bürgerinnen und Bürger damit genügend Rechnung getragen wird.</p><p>Im Übrigen werden im Rahmen der derzeitigen Diskussionen um die künftige Internet- wie auch um die E-Government-Strategie des Bundes Möglichkeiten geprüft, wie Bürgerinnen und Bürger das elektronische Informationsangebot der Bundesverwaltung interaktiv nutzen können. Entscheide sind hier allerdings noch keine gefallen.</p><p>Unabhängig davon ist jedoch darauf hinzuweisen, dass ein Abstimmungsservice im Sinne des Postulats für den Bundesrat aus verschiedenen Gründen nicht opportun wäre. Einerseits kann es nicht Sache von Mitarbeitenden der Bundesverwaltung sein, Fragen von Bürgerinnen und Bürgern in Form eines Chats individuell zu beantworten; dazu würden auch die notwendigen Ressourcen fehlen. Anderseits hat sich der Bundesrat zur Pflicht gemacht, gerade im Vorfeld von Volksabstimmungen eine gewisse Zurückhaltung zu üben und sich auf die bisherigen Informationsmöglichkeiten zu beschränken.</p>
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, folgende Massnahmen zu prüfen:</p><p>Jeweils während fünf Wochen vor einer Volksabstimmung werden qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit der elektronischen Beantwortung von Fragen von Bürgerinnen und Bürgern beauftragt, die im Zusammenhang mit den Abstimmungsvorlagen stehen. Die jeweiligen Antworten wie auch die Fragen und die Fragesteller müssen allen Stimmberechtigten einsichtig sein, sodass jeder und jede unter ihnen die Antworten aus der Bundesverwaltung ergänzen, diskutieren und/oder mit dem Fragesteller bzw. der Fragestellerin direkt in einen reflexiven Dialog eintreten kann.</p>
    • Individualisierte elektronische Abstimmungsbroschüre

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