Nachhaltiges öffentliches Beschaffungswesen. Vernetzung von Bund, Kantonen und Gemeinden
- ShortId
-
07.3910
- Id
-
20073910
- Updated
-
27.07.2023 20:20
- Language
-
de
- Title
-
Nachhaltiges öffentliches Beschaffungswesen. Vernetzung von Bund, Kantonen und Gemeinden
- AdditionalIndexing
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04;15;Gemeinde;Koordination;Submissionswesen;Beziehung Bund-Kanton;Sozialverträglichkeit;Umweltverträglichkeit;nachhaltige Entwicklung
- 1
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- L04K07010305, Submissionswesen
- L04K08020314, Koordination
- L07K08070102010101, Beziehung Bund-Kanton
- L06K080701020106, Gemeinde
- L05K0704010210, nachhaltige Entwicklung
- L04K06010401, Umweltverträglichkeit
- L04K01040214, Sozialverträglichkeit
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Das gesamte öffentliche Beschaffungswesen erreicht ein Auftragsvolumen von 36 Milliarden Franken. Davon entfallen 19 Prozent auf den Bund, 38 Prozent auf die Kantone und 43 Prozent auf die Gemeinden. Das stellt ein beachtliches Gestaltungspotenzial zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung dar. Sinnvollerweise werden die Kriterien, nach denen die öffentliche Vergabe nachhaltig ausgestaltet wird, einheitlich festlegt. Zudem ist festzustellen, dass gerade kleinere Gebietskörperschaften mit der Beurteilung der Nachhaltigkeit überfordert sind. Hier drängt sich eine Beratung durch den Bund und eine Vernetzung auf. Damit kann das ganze Auftragsvolumen zielgerichtet nicht nur nach ökonomischen, sondern ebenso nach ökologischen und sozialen Kriterien wirksam eingesetzt werden. Eine Koordination erleichtert im Übrigen auch die Beurteilung der Beschaffungsvergabe im Konfliktfall durch die Gerichte.</p>
- <p>Der Bundesrat hat bereits in seiner Strategie Nachhaltige Entwicklung 2002 eine Verlagerung der Nachfrage der öffentlichen Hand auf Produkte angekündigt, die hohen wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Standards entsprechen. Produkte und Dienstleistungen, die vom Bund nachgefragt werden, sollen deshalb über ihren gesamten Lebenszyklus diesen hohen wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Anforderungen genügen. Diese Strategie hat beispielsweise dazu geführt, dass ökologische Produktkriterien ausgearbeitet wurden, dass bei Schulungen von Einkäuferinnen und Einkäufern des Bundes die Strategie Nachhaltige Entwicklung 2002 vermittelt wurde und dass die Beschaffungskommission des Bundes (BKB) eine Arbeitsgruppe zur Ausarbeitung eines Code of Conduct für nachhaltige Beschaffungen eingesetzt hat. </p><p>Der Bund und die Kantone können jedoch im geltenden Recht grundsätzlich je für sich bestimmen, welche Anforderungen sie im Einzelfall bei Beschaffungen unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit stellen wollen. Auch im Rahmen der Revision des Beschaffungsrechts wird zu beachten sein, dass eine einheitliche Ausgestaltung dieser Kriterien durch den Bund die verfassungsmässige Kompetenzaufteilung zwischen Bund und Kantonen überschreiten würde. Dem Bund fehlt die Kompetenz, eine abschliessende Kriterienliste vorzugeben oder den Kantonen oder Gemeinden beispielsweise das Lebensdauerkonzept vorzuschreiben.</p><p>Die beim Bundesamt für Umwelt (Bafu) angesiedelte Fachstelle "Umweltorientierte öffentliche Beschaffung" fördert die umweltschonende öffentliche Beschaffung. Sie hat insbesondere auch folgende Aufgaben: Förderung des Informations- und Erfahrungsaustausches zum Thema ökologische Beschaffung im In- und Ausland sowie Förderung der Harmonisierung ihrer Instrumente und eigenen Standards mit denjenigen bei anderen Bundesstellen, bei den Kantonen, Gemeinden und Privaten (vgl. Art. 20 Bst. d und f der Verordnung über die Organisation des öffentlichen Beschaffungswesens des Bundes, SR 172.056.15). Diese Fachstelle befasst sich heute nicht nur mit Umweltaspekten, sondern gesamthaft mit dem Thema der nachhaltigen Beschaffung.</p><p>Wenn verlangt wird, dass der Bund den anderen Staatsebenen Beratungsdienstleistungen erbringen soll, ist zu beachten, dass Bund und Kantone je autonom sind, wie sie die Beratung und Schulung ihrer Beschaffungsstellen (bzw. von deren Mitarbeitenden) organisieren und durchführen wollen. Der Bund verfügt über ein Kompetenzzentrum für das öffentliche Beschaffungswesen (KBB), welches dem Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) angegliedert ist. Das KBB erbringt Beratungsdienstleistungen für das BBL, die Ämter der Bundesverwaltung und die öffentlichen Unternehmungen des Bundes. Es bietet zudem Schulungen zum Beschaffungswesen an, die sich insbesondere an Mitarbeitende von Beschaffungsstellen des Bundes richten.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Vernetzung des öffentlichen Beschaffungswesens aller Ebenen mit dem Ziel zu fördern, das Beschaffungswesen nachhaltig zu gestalten und an überprüfbaren sozialen, ökologischen und menschenrechtlichen (einschliesslich gleichstellungsrechtlicher) Kriterien auszurichten. Dazu soll der Bund die erforderlichen Beratungsdienstleistungen erbringen.</p>
- Nachhaltiges öffentliches Beschaffungswesen. Vernetzung von Bund, Kantonen und Gemeinden
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Das gesamte öffentliche Beschaffungswesen erreicht ein Auftragsvolumen von 36 Milliarden Franken. Davon entfallen 19 Prozent auf den Bund, 38 Prozent auf die Kantone und 43 Prozent auf die Gemeinden. Das stellt ein beachtliches Gestaltungspotenzial zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung dar. Sinnvollerweise werden die Kriterien, nach denen die öffentliche Vergabe nachhaltig ausgestaltet wird, einheitlich festlegt. Zudem ist festzustellen, dass gerade kleinere Gebietskörperschaften mit der Beurteilung der Nachhaltigkeit überfordert sind. Hier drängt sich eine Beratung durch den Bund und eine Vernetzung auf. Damit kann das ganze Auftragsvolumen zielgerichtet nicht nur nach ökonomischen, sondern ebenso nach ökologischen und sozialen Kriterien wirksam eingesetzt werden. Eine Koordination erleichtert im Übrigen auch die Beurteilung der Beschaffungsvergabe im Konfliktfall durch die Gerichte.</p>
- <p>Der Bundesrat hat bereits in seiner Strategie Nachhaltige Entwicklung 2002 eine Verlagerung der Nachfrage der öffentlichen Hand auf Produkte angekündigt, die hohen wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Standards entsprechen. Produkte und Dienstleistungen, die vom Bund nachgefragt werden, sollen deshalb über ihren gesamten Lebenszyklus diesen hohen wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Anforderungen genügen. Diese Strategie hat beispielsweise dazu geführt, dass ökologische Produktkriterien ausgearbeitet wurden, dass bei Schulungen von Einkäuferinnen und Einkäufern des Bundes die Strategie Nachhaltige Entwicklung 2002 vermittelt wurde und dass die Beschaffungskommission des Bundes (BKB) eine Arbeitsgruppe zur Ausarbeitung eines Code of Conduct für nachhaltige Beschaffungen eingesetzt hat. </p><p>Der Bund und die Kantone können jedoch im geltenden Recht grundsätzlich je für sich bestimmen, welche Anforderungen sie im Einzelfall bei Beschaffungen unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit stellen wollen. Auch im Rahmen der Revision des Beschaffungsrechts wird zu beachten sein, dass eine einheitliche Ausgestaltung dieser Kriterien durch den Bund die verfassungsmässige Kompetenzaufteilung zwischen Bund und Kantonen überschreiten würde. Dem Bund fehlt die Kompetenz, eine abschliessende Kriterienliste vorzugeben oder den Kantonen oder Gemeinden beispielsweise das Lebensdauerkonzept vorzuschreiben.</p><p>Die beim Bundesamt für Umwelt (Bafu) angesiedelte Fachstelle "Umweltorientierte öffentliche Beschaffung" fördert die umweltschonende öffentliche Beschaffung. Sie hat insbesondere auch folgende Aufgaben: Förderung des Informations- und Erfahrungsaustausches zum Thema ökologische Beschaffung im In- und Ausland sowie Förderung der Harmonisierung ihrer Instrumente und eigenen Standards mit denjenigen bei anderen Bundesstellen, bei den Kantonen, Gemeinden und Privaten (vgl. Art. 20 Bst. d und f der Verordnung über die Organisation des öffentlichen Beschaffungswesens des Bundes, SR 172.056.15). Diese Fachstelle befasst sich heute nicht nur mit Umweltaspekten, sondern gesamthaft mit dem Thema der nachhaltigen Beschaffung.</p><p>Wenn verlangt wird, dass der Bund den anderen Staatsebenen Beratungsdienstleistungen erbringen soll, ist zu beachten, dass Bund und Kantone je autonom sind, wie sie die Beratung und Schulung ihrer Beschaffungsstellen (bzw. von deren Mitarbeitenden) organisieren und durchführen wollen. Der Bund verfügt über ein Kompetenzzentrum für das öffentliche Beschaffungswesen (KBB), welches dem Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) angegliedert ist. Das KBB erbringt Beratungsdienstleistungen für das BBL, die Ämter der Bundesverwaltung und die öffentlichen Unternehmungen des Bundes. Es bietet zudem Schulungen zum Beschaffungswesen an, die sich insbesondere an Mitarbeitende von Beschaffungsstellen des Bundes richten.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Vernetzung des öffentlichen Beschaffungswesens aller Ebenen mit dem Ziel zu fördern, das Beschaffungswesen nachhaltig zu gestalten und an überprüfbaren sozialen, ökologischen und menschenrechtlichen (einschliesslich gleichstellungsrechtlicher) Kriterien auszurichten. Dazu soll der Bund die erforderlichen Beratungsdienstleistungen erbringen.</p>
- Nachhaltiges öffentliches Beschaffungswesen. Vernetzung von Bund, Kantonen und Gemeinden
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