Neue Konzessionen für Spielbanken
- ShortId
-
07.5012
- Id
-
20075012
- Updated
-
27.07.2023 22:53
- Language
-
de
- Title
-
Neue Konzessionen für Spielbanken
- AdditionalIndexing
-
28;Glücksspiel;Spielunternehmen;Konzession
- 1
-
- L05K0101010601, Glücksspiel
- L05K0806010103, Konzession
- L05K0101010602, Spielunternehmen
- Texts
-
- <p>An seiner Sitzung vom 9. März 2007 hat der Bundesrat entschieden, dass während einer Frist von drei Jahren keine neuen Spielbankenkonzessionen erteilt werden. Die bisherige Beobachtungszeit reicht nicht aus, um schlüssige Aussagen über die Ausweitung der Spielbankenlandschaft oder Veränderungen von Konzessionen zu machen.</p><p>Für die Lotterien ist das Lotteriegesetz anwendbar. Für die Zulassung von Glücksspielautomaten in Spielbanken ist das Spielbankengesetz mit seinen Verordnungen anwendbar. Die Verordnungen nennen die Kriterien für die Zulassung von Glücksspielautomaten in Spielbanken.</p><p>Für die Zulassung von Glücksspielautomaten in Spielbanken muss vorgängig ein Prüfverfahren bei einem hierfür akkreditierten Prüflabor durchgeführt werden. Das Prüflabor prüft, ob der Automat mit den Normen der Glücksspielverordnung übereinstimmt. Ist dies der Fall, stellt das Prüflabor ein Zertifikat aus und erstellt einen Prüfbericht. Aufgrund dieser Dokumente erlässt die Eidgenössische Spielbankenkommission eine Verfügung und führt nach Installation und vor Inbetriebnahme des Automaten eine Kontrolle vor Ort durch.</p>
- <p>Spielsucht führt immer häufiger zu Problemen, und die Eidgenössische Spielbankenkommission hat entschieden, Lotteriespielautomaten des Typs Tactilo zu verbieten.</p><p>Beabsichtigt der Bundesrat dennoch, den Spielbanken neue Konzessionen zu erteilen?</p><p>Für derartige Lotteriespielautomaten?</p><p>Nach welchen Kriterien und wann?</p>
- Neue Konzessionen für Spielbanken
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>An seiner Sitzung vom 9. März 2007 hat der Bundesrat entschieden, dass während einer Frist von drei Jahren keine neuen Spielbankenkonzessionen erteilt werden. Die bisherige Beobachtungszeit reicht nicht aus, um schlüssige Aussagen über die Ausweitung der Spielbankenlandschaft oder Veränderungen von Konzessionen zu machen.</p><p>Für die Lotterien ist das Lotteriegesetz anwendbar. Für die Zulassung von Glücksspielautomaten in Spielbanken ist das Spielbankengesetz mit seinen Verordnungen anwendbar. Die Verordnungen nennen die Kriterien für die Zulassung von Glücksspielautomaten in Spielbanken.</p><p>Für die Zulassung von Glücksspielautomaten in Spielbanken muss vorgängig ein Prüfverfahren bei einem hierfür akkreditierten Prüflabor durchgeführt werden. Das Prüflabor prüft, ob der Automat mit den Normen der Glücksspielverordnung übereinstimmt. Ist dies der Fall, stellt das Prüflabor ein Zertifikat aus und erstellt einen Prüfbericht. Aufgrund dieser Dokumente erlässt die Eidgenössische Spielbankenkommission eine Verfügung und führt nach Installation und vor Inbetriebnahme des Automaten eine Kontrolle vor Ort durch.</p>
- <p>Spielsucht führt immer häufiger zu Problemen, und die Eidgenössische Spielbankenkommission hat entschieden, Lotteriespielautomaten des Typs Tactilo zu verbieten.</p><p>Beabsichtigt der Bundesrat dennoch, den Spielbanken neue Konzessionen zu erteilen?</p><p>Für derartige Lotteriespielautomaten?</p><p>Nach welchen Kriterien und wann?</p>
- Neue Konzessionen für Spielbanken
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