Achtung der Gewaltentrennung durch den Bundesrat

ShortId
07.5023
Id
20075023
Updated
28.07.2023 12:11
Language
de
Title
Achtung der Gewaltentrennung durch den Bundesrat
AdditionalIndexing
12;freie Schlagwörter: Christoph Blocher;Regierungsmitglied;Asylrekurskommission;Gewaltenteilung
1
  • L04K08020501, Gewaltenteilung
  • L05K0806020301, Regierungsmitglied
  • L06K010801020101, Asylrekurskommission
Texts
  • <p>Die Gewaltentrennung stellt ein zentrales Grundprinzip unseres Staatswesens dar. Die Gewalten müssen in ihrem Kompetenzbereich unabhängig Entscheide fällen und diese Entscheide durchsetzen können. Die Gewaltentrennung darf jedoch nicht dazu führen, dass es einer Gewalt untersagt wird, sich zu Folgen von Entscheiden anderer Gewalten öffentlich zu äussern. In diesem Sinne wird der Bundesrat der Gewaltentrennung auch weiterhin hohe Beachtung schenken.</p>
  • <p>Der Vorsteher des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes hat einmal mehr die Beschwerdeinstanzen in Asylfragen kritisiert.</p><p>Kann der Bundesrat Parlament und Volk beruhigen, indem er bekräftigt, dass er die Gewaltentrennung, das demokratische Grundprinzip unseres Staates, achtet?</p>
  • Achtung der Gewaltentrennung durch den Bundesrat
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Gewaltentrennung stellt ein zentrales Grundprinzip unseres Staatswesens dar. Die Gewalten müssen in ihrem Kompetenzbereich unabhängig Entscheide fällen und diese Entscheide durchsetzen können. Die Gewaltentrennung darf jedoch nicht dazu führen, dass es einer Gewalt untersagt wird, sich zu Folgen von Entscheiden anderer Gewalten öffentlich zu äussern. In diesem Sinne wird der Bundesrat der Gewaltentrennung auch weiterhin hohe Beachtung schenken.</p>
    • <p>Der Vorsteher des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes hat einmal mehr die Beschwerdeinstanzen in Asylfragen kritisiert.</p><p>Kann der Bundesrat Parlament und Volk beruhigen, indem er bekräftigt, dass er die Gewaltentrennung, das demokratische Grundprinzip unseres Staates, achtet?</p>
    • Achtung der Gewaltentrennung durch den Bundesrat

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