Übermittlung von Fotos von Terrorverdächtigen an amerikanische Behörden
- ShortId
-
07.5024
- Id
-
20075024
- Updated
-
28.07.2023 08:43
- Language
-
de
- Title
-
Übermittlung von Fotos von Terrorverdächtigen an amerikanische Behörden
- AdditionalIndexing
-
09;Terrorismus;Rechtshilfe;Bundesanwaltschaft;USA
- 1
-
- L04K04030108, Terrorismus
- L05K1001020402, Rechtshilfe
- L04K03050305, USA
- L04K08040407, Bundesanwaltschaft
- Texts
-
- <p>Im Nachgang zu den Terroranschlägen vom 11. September 2001 wurden in der Schweiz wie in anderen Ländern auch Ermittlungen geführt, um sowohl mutmassliche Täter als auch deren allfällige logistische und finanzielle Helfer einer strafrechtlichen Beurteilung zuführen zu können</p><p>Die Bundeskriminalpolizei hat Ende 2003 auf dem polizeilichen Rechtshilfeweg - welcher jegliche Zwangsmassnahmen ausschliesst - die Dienste der CITF (Criminal Investigation Taskforce) der für die amerikanischen Luftwaffenbasen und mithin auch für Guantanamo zuständigen amerikanischen Gerichtspolizei in Anspruch genommen. Es ging bei dieser polizeilichen Rechtshilfe einzig darum herauszufinden, ob die in der Schweiz verdächtigten Personen den Inhaftierten bekannt waren oder ob diese tatsächlich in der Nähe von oder in Trainingslagern der Al-Kaida oder Taliban in Afghanistan gesehen worden waren. Die Antwort auf dieses polizeiliche Rechtshilfeersuchen traf bei der Bundeskriminalpolizei und der Bundesanwaltschaft auf dem ordentlichen Übermittlungsweg über die Justizministerien ein.</p><p>Die Abklärungen in Guantanamo ergaben keine Resultate. Aus der Fotozirkulation ergaben sich keinerlei Indizien, die weiterverfolgt werden konnten. Somit fand nichts Eingang in das betreffende Strafverfahren oder in andere Verfahren der Bundesanwaltschaft.</p><p>Die Frage der Verwertbarkeit von Beweismitteln hat sich somit nicht gestellt. Von einer Völkerrechtsverletzung oder verdorbenen Beweismitteln kann nicht die Rede sein.</p><p>Das Vorgehen der Bundesanwaltschaft wurde von den zuständigen Fachaufsichtsbehören, d. h. der GPDel und der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichtes, überprüft. Diese kommen zum Schluss, dass das Vorgehen der Bundesanwaltschaft rechtmässig und verhältnismässig war.</p><p>Auch der Bundesrat sieht keinen Grund, das Vorgehen der Bundesanwaltschaft im Jahr 2003 oder die Ergebnisse der fachlichen Aufsicht in Zweifel zu ziehen. Da seit Bekanntwerden der ersten verifizierbaren Hinweise auf mögliche Misshandlungen von Häftlingen auf Guantanamo auf jegliche weiteren Anfragen verzichtet wurde, ergibt sich für den Bundesrat diesbezüglich auch kein Handlungsbedarf.</p>
- <p>Die Bundesanwaltschaft hat den amerikanischen Behörden anscheinend Fotos und Namen von Terrorverdächtigen übermittelt.</p><p>Welche Schritte beabsichtigt der Bundesrat diesbezüglich zu unternehmen?</p><p>Dieses Vorgehen ist vor allem deshalb kontraproduktiv, weil die Gerichte solche Beweismittel nicht berücksichtigen können. Zudem verstösst es gegen die Europäische Menschenrechtskonvention.</p>
- Übermittlung von Fotos von Terrorverdächtigen an amerikanische Behörden
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Im Nachgang zu den Terroranschlägen vom 11. September 2001 wurden in der Schweiz wie in anderen Ländern auch Ermittlungen geführt, um sowohl mutmassliche Täter als auch deren allfällige logistische und finanzielle Helfer einer strafrechtlichen Beurteilung zuführen zu können</p><p>Die Bundeskriminalpolizei hat Ende 2003 auf dem polizeilichen Rechtshilfeweg - welcher jegliche Zwangsmassnahmen ausschliesst - die Dienste der CITF (Criminal Investigation Taskforce) der für die amerikanischen Luftwaffenbasen und mithin auch für Guantanamo zuständigen amerikanischen Gerichtspolizei in Anspruch genommen. Es ging bei dieser polizeilichen Rechtshilfe einzig darum herauszufinden, ob die in der Schweiz verdächtigten Personen den Inhaftierten bekannt waren oder ob diese tatsächlich in der Nähe von oder in Trainingslagern der Al-Kaida oder Taliban in Afghanistan gesehen worden waren. Die Antwort auf dieses polizeiliche Rechtshilfeersuchen traf bei der Bundeskriminalpolizei und der Bundesanwaltschaft auf dem ordentlichen Übermittlungsweg über die Justizministerien ein.</p><p>Die Abklärungen in Guantanamo ergaben keine Resultate. Aus der Fotozirkulation ergaben sich keinerlei Indizien, die weiterverfolgt werden konnten. Somit fand nichts Eingang in das betreffende Strafverfahren oder in andere Verfahren der Bundesanwaltschaft.</p><p>Die Frage der Verwertbarkeit von Beweismitteln hat sich somit nicht gestellt. Von einer Völkerrechtsverletzung oder verdorbenen Beweismitteln kann nicht die Rede sein.</p><p>Das Vorgehen der Bundesanwaltschaft wurde von den zuständigen Fachaufsichtsbehören, d. h. der GPDel und der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichtes, überprüft. Diese kommen zum Schluss, dass das Vorgehen der Bundesanwaltschaft rechtmässig und verhältnismässig war.</p><p>Auch der Bundesrat sieht keinen Grund, das Vorgehen der Bundesanwaltschaft im Jahr 2003 oder die Ergebnisse der fachlichen Aufsicht in Zweifel zu ziehen. Da seit Bekanntwerden der ersten verifizierbaren Hinweise auf mögliche Misshandlungen von Häftlingen auf Guantanamo auf jegliche weiteren Anfragen verzichtet wurde, ergibt sich für den Bundesrat diesbezüglich auch kein Handlungsbedarf.</p>
- <p>Die Bundesanwaltschaft hat den amerikanischen Behörden anscheinend Fotos und Namen von Terrorverdächtigen übermittelt.</p><p>Welche Schritte beabsichtigt der Bundesrat diesbezüglich zu unternehmen?</p><p>Dieses Vorgehen ist vor allem deshalb kontraproduktiv, weil die Gerichte solche Beweismittel nicht berücksichtigen können. Zudem verstösst es gegen die Europäische Menschenrechtskonvention.</p>
- Übermittlung von Fotos von Terrorverdächtigen an amerikanische Behörden
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