Al-Dschasira in der Schweiz?

ShortId
07.5030
Id
20075030
Updated
28.07.2023 08:13
Language
de
Title
Al-Dschasira in der Schweiz?
AdditionalIndexing
34;ausländisches Fernsehen;Kabelfernsehen;Arabien;internationales humanitäres Recht
1
  • L06K120205010104, Kabelfernsehen
  • L06K120205010101, ausländisches Fernsehen
  • L04K03030104, Arabien
  • L04K05020203, internationales humanitäres Recht
Texts
  • <p>Die Cablecom hat vor kurzem bekanntgegeben, dass ab Anfang April das internationale englischsprachige Fernsehprogramm von Al-Dschasira aufgeschaltet wird. Das Programm wird übrigens schon seit einiger Zeit auf verschiedenen Kabelnetzen in der Schweiz verbreitet.</p><p>Es ist grundsätzlich Sache des Kabelnetzbetreibers zu entscheiden, welche Programme er seinen Kunden anbieten will. Bei der Aufschaltung von Programmen kann und darf die Verwaltung keine präventive Kontrolle der Inhalte durchführen.</p><p>Das Bakom würde aber intervenieren, wenn sich zeigen sollte, dass Al-Dschasira völkerrechtliche Programmvorschriften verletzt. Da das englischsprachige Programm in Grossbritannien zugelassen ist, kämen hier die Vorschriften der Europäischen Konvention über das grenzüberschreitende Fernsehen zum Tragen. Diese Konvention untersagt etwa Sendungen, welche die Menschenwürde verletzen, Gewalt unangemessen herausstellen oder zum Rassenhass aufstacheln. Uns ist nicht bekannt, dass dieses Programm bis heute Probleme mit diesen Vorschriften gehabt hätte.</p><p>Das Programm von Al-Dschasira wird nicht im analogen, sondern im digitalen Bereich der Cablecom-Netze aufgeschaltet. Die vom Bundesrat bezeichneten Pflichtprogramme sind von dieser Aufschaltung nicht betroffen.</p>
  • <p>Wie stellt sich der Bundesrat zur Ankündigung der Firma Cablecom, den arabischen Sender Al-Dschasira künftig auch in der Schweiz über ihr Kabelnetz auszustrahlen, nachdem sich dieser von Regierungen arabischer Staaten finanzierte Sender bekanntlich wiederholt durch Live-Übertragungen von Hinrichtungen (bzw. Abschlachtungen) unschuldiger Geiseln schwerster Verletzungen der Genfer Konventionen schuldig gemacht hat?</p>
  • Al-Dschasira in der Schweiz?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Cablecom hat vor kurzem bekanntgegeben, dass ab Anfang April das internationale englischsprachige Fernsehprogramm von Al-Dschasira aufgeschaltet wird. Das Programm wird übrigens schon seit einiger Zeit auf verschiedenen Kabelnetzen in der Schweiz verbreitet.</p><p>Es ist grundsätzlich Sache des Kabelnetzbetreibers zu entscheiden, welche Programme er seinen Kunden anbieten will. Bei der Aufschaltung von Programmen kann und darf die Verwaltung keine präventive Kontrolle der Inhalte durchführen.</p><p>Das Bakom würde aber intervenieren, wenn sich zeigen sollte, dass Al-Dschasira völkerrechtliche Programmvorschriften verletzt. Da das englischsprachige Programm in Grossbritannien zugelassen ist, kämen hier die Vorschriften der Europäischen Konvention über das grenzüberschreitende Fernsehen zum Tragen. Diese Konvention untersagt etwa Sendungen, welche die Menschenwürde verletzen, Gewalt unangemessen herausstellen oder zum Rassenhass aufstacheln. Uns ist nicht bekannt, dass dieses Programm bis heute Probleme mit diesen Vorschriften gehabt hätte.</p><p>Das Programm von Al-Dschasira wird nicht im analogen, sondern im digitalen Bereich der Cablecom-Netze aufgeschaltet. Die vom Bundesrat bezeichneten Pflichtprogramme sind von dieser Aufschaltung nicht betroffen.</p>
    • <p>Wie stellt sich der Bundesrat zur Ankündigung der Firma Cablecom, den arabischen Sender Al-Dschasira künftig auch in der Schweiz über ihr Kabelnetz auszustrahlen, nachdem sich dieser von Regierungen arabischer Staaten finanzierte Sender bekanntlich wiederholt durch Live-Übertragungen von Hinrichtungen (bzw. Abschlachtungen) unschuldiger Geiseln schwerster Verletzungen der Genfer Konventionen schuldig gemacht hat?</p>
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