Luftraum für gekröpften Nordanflug

ShortId
07.5032
Id
20075032
Updated
14.11.2025 08:33
Language
de
Title
Luftraum für gekröpften Nordanflug
AdditionalIndexing
48;Flughafen;Lärmbelästigung;Zürich (Kanton);Luftverkehr
1
  • L04K18040101, Flughafen
  • L04K18040104, Luftverkehr
  • L04K06020308, Lärmbelästigung
  • L05K0301010123, Zürich (Kanton)
Texts
  • <p>1./2. Die 3,5 nautischen Meilen Luftraum beidseits eines Flugweges entsprechen der heutigen Praxis bei der Gestaltung von Lufträumen. Die Internationale Zivilluftfahrtorganisation (Icao) schreibt vor, dass zwischen zwei Flugwegen ein Mindestabstand von 5 nautischen Meilen liegen muss, d. h. zu jeder Seite einer Luftraumgrenze 2,5 nautische Meilen. Diese Vorgabe findet sich im Dokument 4444 der Icao über Flugsicherungsverfahren. Um zu gewährleisten, das dieser Abstand in jedem Fall eingehalten wird, muss je nach Navigationsverfahren und Verkehrssituation eine zusätzliche Sicherheitsmarge vorgesehen werden. Gestützt darauf ist beim gekröpften Nordanflug eine zusätzliche nautische Meile einzurechnen, um den vorgeschriebenen Sicherheitsabstand in jedem Fall zu gewährleisten. Daraus ergeben sich die in der Medienmitteilung des Bazl genannten 3,5 nautischen Meilen.</p>
  • <p>In der Medienmitteilung zum gekröpften Nordanflug vom 23. Januar 2007 schreibt das Bazl: ".... internationalen Verfahren müsste der benötigte Luftraum grundsätzlich zu beiden Seiten des Flugweges 3,5 nautische Meilen betragen."</p><p>1. Um welche gängigen internationale Verfahren handelt es sich dabei?</p><p>2. Sind diese 3,5 nautischen Meilen Bestandteil von Icao-Richtlinien? Wenn ja, welcher?</p>
  • Luftraum für gekröpften Nordanflug
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1./2. Die 3,5 nautischen Meilen Luftraum beidseits eines Flugweges entsprechen der heutigen Praxis bei der Gestaltung von Lufträumen. Die Internationale Zivilluftfahrtorganisation (Icao) schreibt vor, dass zwischen zwei Flugwegen ein Mindestabstand von 5 nautischen Meilen liegen muss, d. h. zu jeder Seite einer Luftraumgrenze 2,5 nautische Meilen. Diese Vorgabe findet sich im Dokument 4444 der Icao über Flugsicherungsverfahren. Um zu gewährleisten, das dieser Abstand in jedem Fall eingehalten wird, muss je nach Navigationsverfahren und Verkehrssituation eine zusätzliche Sicherheitsmarge vorgesehen werden. Gestützt darauf ist beim gekröpften Nordanflug eine zusätzliche nautische Meile einzurechnen, um den vorgeschriebenen Sicherheitsabstand in jedem Fall zu gewährleisten. Daraus ergeben sich die in der Medienmitteilung des Bazl genannten 3,5 nautischen Meilen.</p>
    • <p>In der Medienmitteilung zum gekröpften Nordanflug vom 23. Januar 2007 schreibt das Bazl: ".... internationalen Verfahren müsste der benötigte Luftraum grundsätzlich zu beiden Seiten des Flugweges 3,5 nautische Meilen betragen."</p><p>1. Um welche gängigen internationale Verfahren handelt es sich dabei?</p><p>2. Sind diese 3,5 nautischen Meilen Bestandteil von Icao-Richtlinien? Wenn ja, welcher?</p>
    • Luftraum für gekröpften Nordanflug

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