Vergewaltigungsfall im Kanton Freiburg
- ShortId
-
07.5049
- Id
-
20075049
- Updated
-
14.11.2025 08:30
- Language
-
de
- Title
-
Vergewaltigungsfall im Kanton Freiburg
- AdditionalIndexing
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2811;Südosteuropa;Einbürgerung;sexuelle Gewalt
- 1
-
- L05K0506010603, Einbürgerung
- L03K030102, Südosteuropa
- L06K050102010305, sexuelle Gewalt
- Texts
-
- <p>In erster Linie ist es Angelegenheit der Strafrechtsbehörden des Kantons Freiburg, die Vorkommnisse auf ihre strafrechtliche Relevanz zu beurteilen und die verantwortlichen Personen ins Recht zu fassen. Unabhängig von der Herkunft der Täterschaft wird die Tat nach Massgabe des geltenden Strafrechtes beurteilt. Bei ausländischen Straftätern können nebst der strafrechtlichen Beurteilung aber auch zusätzliche ausländerrechtliche Massnahmen geprüft werden, wie beispielsweise die Nichtverlängerung bzw. der Widerruf einer Aufenthaltsbewilligung. Es ist allerdings regelmässig Sache der zuständigen kantonalen Behörde, die Aufenthaltsumstände zu prüfen und allenfalls eine Wegweisung anzuordnen.</p><p>Hinsichtlich der Problematik zunehmender Gewalt, begangen durch eingebürgerte Ausländer, insbesondere durch Jugendliche, sind zusätzliche Abklärungen über die Ursachen und allenfalls zu ergreifende Massnahmen erforderlich. Der Bundesrat hat am 21. Februar 2007 die Motion Scherer Marcel 06.3875, " Einbürgerungen nur mit klaren Einbürgerungsgrundlagen", den Räten zur Annahme empfohlen. Ziel dieser Motion ist es, die zuständigen Einbürgerungsbehörden zu befähigen, für ihren Entscheid umfassend Einsicht in Leumundsberichte, Strafregister und hängige Strafverfahren zu erhalten.</p>
- <p>Auch im jüngsten Vergewaltigungsfall im Kanton Freiburg hat sich erneut gezeigt, dass die Mehrheit der Täter Ausländer aus den Balkanländern sind.</p><p>Was gedenkt der Bundesrat nun zu tun?</p><p>Sieht er eine Möglichkeit, Einbürgerungen in dieser Problemgruppe einzuschränken?</p>
- Vergewaltigungsfall im Kanton Freiburg
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>In erster Linie ist es Angelegenheit der Strafrechtsbehörden des Kantons Freiburg, die Vorkommnisse auf ihre strafrechtliche Relevanz zu beurteilen und die verantwortlichen Personen ins Recht zu fassen. Unabhängig von der Herkunft der Täterschaft wird die Tat nach Massgabe des geltenden Strafrechtes beurteilt. Bei ausländischen Straftätern können nebst der strafrechtlichen Beurteilung aber auch zusätzliche ausländerrechtliche Massnahmen geprüft werden, wie beispielsweise die Nichtverlängerung bzw. der Widerruf einer Aufenthaltsbewilligung. Es ist allerdings regelmässig Sache der zuständigen kantonalen Behörde, die Aufenthaltsumstände zu prüfen und allenfalls eine Wegweisung anzuordnen.</p><p>Hinsichtlich der Problematik zunehmender Gewalt, begangen durch eingebürgerte Ausländer, insbesondere durch Jugendliche, sind zusätzliche Abklärungen über die Ursachen und allenfalls zu ergreifende Massnahmen erforderlich. Der Bundesrat hat am 21. Februar 2007 die Motion Scherer Marcel 06.3875, " Einbürgerungen nur mit klaren Einbürgerungsgrundlagen", den Räten zur Annahme empfohlen. Ziel dieser Motion ist es, die zuständigen Einbürgerungsbehörden zu befähigen, für ihren Entscheid umfassend Einsicht in Leumundsberichte, Strafregister und hängige Strafverfahren zu erhalten.</p>
- <p>Auch im jüngsten Vergewaltigungsfall im Kanton Freiburg hat sich erneut gezeigt, dass die Mehrheit der Täter Ausländer aus den Balkanländern sind.</p><p>Was gedenkt der Bundesrat nun zu tun?</p><p>Sieht er eine Möglichkeit, Einbürgerungen in dieser Problemgruppe einzuschränken?</p>
- Vergewaltigungsfall im Kanton Freiburg
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