Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum

ShortId
07.5056
Id
20075056
Updated
28.07.2023 11:18
Language
de
Title
Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum
AdditionalIndexing
04;Wettbewerb;Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum
1
  • L04K08040408, Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum
  • L03K070301, Wettbewerb
Texts
  • <p>Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat in Artikel 2 Buchstabe g des Bundesgesetzes über Statut und Aufgaben des Eidgenössischen Institutes für Geistiges Eigentum den gesetzlichen Auftrag erhalten, in seinem Zuständigkeitsbereich auch Dienstleistungen auf der Grundlage des Privatrechtes anzubieten.</p><p>Das Institut tritt mit seinen Dienstleistungen in Konkurrenz zu anderen Anbietern. Dies ist gesetzlich gewollt und hat sich in der Praxis eingespielt. Im Bereich der Patente sind dies vor allem ausländische Patentämter. Im Bereich der Marken ist es in erster Linie ein weltweit tätiges Grossunternehmen.</p><p>Die Bewerbung des Dienstleistungsangebotes des Institutes ist marktkonform: Adressdatenbanken des hoheitlichen Bereiches werden nicht für systematische Werbesendungen genutzt. Es bestehen hierfür eigene Datenbanken. Weiter weist das Institut unerfahrene Anmelder auf das Dienstleistungsangebot hin oder informiert darüber bei generellen Nachfragen. Nur bei Markenrecherchen bewirbt das Institut seine Dienstleistungen aktiv, um die Grundversorgung durch mehr als nur einen Anbieter sicherzustellen. Von der Branche wird dies geschätzt.</p>
  • <p>Ist es im Sinne des Gesetzgebers, wenn das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) mit der amtlich notwendigen Korrespondenz Angebote für seine Recherchedienstleistungen an potenzielle Kunden versendet und damit in Konkurrenz mit privaten Anbietern tritt?</p><p>Ist es ferner angebracht, wenn die zu amtlichen Zwecken (Patent- und Markenamt) beim IGE angelegten Adressdatenbanken für die Anpreisung dieser Dienstleistungen verwendet wird?</p>
  • Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat in Artikel 2 Buchstabe g des Bundesgesetzes über Statut und Aufgaben des Eidgenössischen Institutes für Geistiges Eigentum den gesetzlichen Auftrag erhalten, in seinem Zuständigkeitsbereich auch Dienstleistungen auf der Grundlage des Privatrechtes anzubieten.</p><p>Das Institut tritt mit seinen Dienstleistungen in Konkurrenz zu anderen Anbietern. Dies ist gesetzlich gewollt und hat sich in der Praxis eingespielt. Im Bereich der Patente sind dies vor allem ausländische Patentämter. Im Bereich der Marken ist es in erster Linie ein weltweit tätiges Grossunternehmen.</p><p>Die Bewerbung des Dienstleistungsangebotes des Institutes ist marktkonform: Adressdatenbanken des hoheitlichen Bereiches werden nicht für systematische Werbesendungen genutzt. Es bestehen hierfür eigene Datenbanken. Weiter weist das Institut unerfahrene Anmelder auf das Dienstleistungsangebot hin oder informiert darüber bei generellen Nachfragen. Nur bei Markenrecherchen bewirbt das Institut seine Dienstleistungen aktiv, um die Grundversorgung durch mehr als nur einen Anbieter sicherzustellen. Von der Branche wird dies geschätzt.</p>
    • <p>Ist es im Sinne des Gesetzgebers, wenn das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) mit der amtlich notwendigen Korrespondenz Angebote für seine Recherchedienstleistungen an potenzielle Kunden versendet und damit in Konkurrenz mit privaten Anbietern tritt?</p><p>Ist es ferner angebracht, wenn die zu amtlichen Zwecken (Patent- und Markenamt) beim IGE angelegten Adressdatenbanken für die Anpreisung dieser Dienstleistungen verwendet wird?</p>
    • Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum

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