Zerschlagung eines Menschenhändlerrings. Fehlende Zusammenarbeit zwischen schweizerischer und französischer Polizei

ShortId
07.5059
Id
20075059
Updated
27.07.2023 19:20
Language
de
Title
Zerschlagung eines Menschenhändlerrings. Fehlende Zusammenarbeit zwischen schweizerischer und französischer Polizei
AdditionalIndexing
12;polizeiliche Zusammenarbeit;Kompetenzregelung;Kanton;Menschenhandel
1
  • L06K050102010303, Menschenhandel
  • L04K10010205, polizeiliche Zusammenarbeit
  • L03K080704, Kompetenzregelung
  • L06K080701020108, Kanton
Texts
  • <p>Im Dezember 2006 hat ein französisches Gericht die Mitglieder eines chinesischen Menschenhändlerringes verurteilt. In diesem Fall von Menschenhandel spielte der Flughafen Zürich eine wichtige Rolle, da eine mit Personenkontrollen betraute Angestellte des Flughafens bestochen worden war. Dennoch hat es die Bundesanwaltschaft abgelehnt, sich an der im Jahre 2005 durchgeführten Strafuntersuchung zu beteiligen. Als Gründe für die Ablehnung gab sie an: die Notwendigkeit, den Fall dem Kanton St. Gallen zu übertragen; den Umstand, dass der Kanton St. Gallen die in Frankreich angeforderten Informationen nicht erhalten habe; und das Fehlen des Straftatbestandes "Menschenhandel" im schweizerischen Recht. Diese Gründe wiegen nicht schwer oder sind sogar falsch.</p><p>Kann sich der Bundesrat dafür einsetzen, dass in Zukunft Ersuchen um polizeiliche Zusammenarbeit in einem so schwerwiegenden Bereich wie dem Menschenhandel ernst genommen werden?</p>
  • Zerschlagung eines Menschenhändlerrings. Fehlende Zusammenarbeit zwischen schweizerischer und französischer Polizei
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Im Dezember 2006 hat ein französisches Gericht die Mitglieder eines chinesischen Menschenhändlerringes verurteilt. In diesem Fall von Menschenhandel spielte der Flughafen Zürich eine wichtige Rolle, da eine mit Personenkontrollen betraute Angestellte des Flughafens bestochen worden war. Dennoch hat es die Bundesanwaltschaft abgelehnt, sich an der im Jahre 2005 durchgeführten Strafuntersuchung zu beteiligen. Als Gründe für die Ablehnung gab sie an: die Notwendigkeit, den Fall dem Kanton St. Gallen zu übertragen; den Umstand, dass der Kanton St. Gallen die in Frankreich angeforderten Informationen nicht erhalten habe; und das Fehlen des Straftatbestandes "Menschenhandel" im schweizerischen Recht. Diese Gründe wiegen nicht schwer oder sind sogar falsch.</p><p>Kann sich der Bundesrat dafür einsetzen, dass in Zukunft Ersuchen um polizeiliche Zusammenarbeit in einem so schwerwiegenden Bereich wie dem Menschenhandel ernst genommen werden?</p>
    • Zerschlagung eines Menschenhändlerrings. Fehlende Zusammenarbeit zwischen schweizerischer und französischer Polizei

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