Gekröpfter Nordanflug
- ShortId
-
07.5082
- Id
-
20075082
- Updated
-
28.07.2023 12:51
- Language
-
de
- Title
-
Gekröpfter Nordanflug
- AdditionalIndexing
-
48;Flughafen;Zürich (Kanton)
- 1
-
- L04K18040101, Flughafen
- L05K0301010123, Zürich (Kanton)
- Texts
-
- <p>In der Antwort auf die Frage 07.5032 wird festgehalten, dass ein Luftraumabstand von je 2,5 nautischen Meilen in jedem Falle eingehalten und je nach Navigationsverfahren eine zusätzliche Sicherheitsmarge vorgesehen werden müsse.</p><p>Der genannte Abstand von 2,5 nautischen Meilen ist gemäss ICAO 4444 bei der Navigation mit Radar Vectoring einzuhalten. Warum muss beim gekröpften Nordanflug mit einem genaueren Navigationsverfahren (P-RNAV) der Abstand vergrössert werden, wenn ICAO 4444 explizit vorsieht, dass bei höherer Navigationsgenauigkeit der Abstand verringert werden darf?</p>
- Gekröpfter Nordanflug
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>In der Antwort auf die Frage 07.5032 wird festgehalten, dass ein Luftraumabstand von je 2,5 nautischen Meilen in jedem Falle eingehalten und je nach Navigationsverfahren eine zusätzliche Sicherheitsmarge vorgesehen werden müsse.</p><p>Der genannte Abstand von 2,5 nautischen Meilen ist gemäss ICAO 4444 bei der Navigation mit Radar Vectoring einzuhalten. Warum muss beim gekröpften Nordanflug mit einem genaueren Navigationsverfahren (P-RNAV) der Abstand vergrössert werden, wenn ICAO 4444 explizit vorsieht, dass bei höherer Navigationsgenauigkeit der Abstand verringert werden darf?</p>
- Gekröpfter Nordanflug
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