Gekröpfter Nordanflug

ShortId
07.5082
Id
20075082
Updated
28.07.2023 12:51
Language
de
Title
Gekröpfter Nordanflug
AdditionalIndexing
48;Flughafen;Zürich (Kanton)
1
  • L04K18040101, Flughafen
  • L05K0301010123, Zürich (Kanton)
Texts
  • <p>In der Antwort auf die Frage 07.5032 wird festgehalten, dass ein Luftraumabstand von je 2,5 nautischen Meilen in jedem Falle eingehalten und je nach Navigationsverfahren eine zusätzliche Sicherheitsmarge vorgesehen werden müsse.</p><p>Der genannte Abstand von 2,5 nautischen Meilen ist gemäss ICAO 4444 bei der Navigation mit Radar Vectoring einzuhalten. Warum muss beim gekröpften Nordanflug mit einem genaueren Navigationsverfahren (P-RNAV) der Abstand vergrössert werden, wenn ICAO 4444 explizit vorsieht, dass bei höherer Navigationsgenauigkeit der Abstand verringert werden darf?</p>
  • Gekröpfter Nordanflug
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In der Antwort auf die Frage 07.5032 wird festgehalten, dass ein Luftraumabstand von je 2,5 nautischen Meilen in jedem Falle eingehalten und je nach Navigationsverfahren eine zusätzliche Sicherheitsmarge vorgesehen werden müsse.</p><p>Der genannte Abstand von 2,5 nautischen Meilen ist gemäss ICAO 4444 bei der Navigation mit Radar Vectoring einzuhalten. Warum muss beim gekröpften Nordanflug mit einem genaueren Navigationsverfahren (P-RNAV) der Abstand vergrössert werden, wenn ICAO 4444 explizit vorsieht, dass bei höherer Navigationsgenauigkeit der Abstand verringert werden darf?</p>
    • Gekröpfter Nordanflug

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