Nichtärztliche Komplementärtherapie und Alternativmedizin. Reglementierungsprojekt

ShortId
07.5097
Id
20075097
Updated
28.07.2023 12:47
Language
de
Title
Nichtärztliche Komplementärtherapie und Alternativmedizin. Reglementierungsprojekt
AdditionalIndexing
2841;arztähnlicher Beruf;Unterricht für arztähnliche Berufe;alternative Medizin
1
  • L04K01050202, alternative Medizin
  • L04K01050401, arztähnlicher Beruf
  • L04K13020308, Unterricht für arztähnliche Berufe
Texts
  • <p>Die Reglementierung der nichtärztlichen Berufe der Komplementärmedizin kann nicht losgelöst von der Volksinitiative "Ja zur Komplementärmedizin" und vom entsprechenden Abstimmungsergebnis beurteilt werden. Die Anerkennung der nichtärztlichen Berufe der Komplementärmedizin ist nämlich eine Kernforderung der Initiative, und insoweit besteht zwischen der Initiative einerseits und der Reglementierung dieser Berufe andererseits ein direkter Zusammenhang. Der Bundesrat ist deshalb der Ansicht, dass es im Interesse der Sache ist, wenn die Arbeiten zur Reglementierung dieser Berufe bis zur Volksabstimmung eingestellt bleiben, damit nichts präjudiziert wird.</p><p>Der Verzicht auf die Reglementierung der nichtärztlichen Berufe der Komplementärmedizin bis zur Volksabstimmung steht der Qualitätssicherung nicht im Wege. Für den Bundesrat besteht zumindest im heutigen Zeitpunkt kein Handlungsbedarf, da der Schutz und die Sicherheit der Patienten überhaupt nicht gefährdet sind. Hinzu kommt, dass die für die Gesundheitsversorgung und die Zulassung der Medizinalpersonen zuständigen Kantone eine Reglementierung wiederholt und explizit abgelehnt haben. Ein öffentliches Interesse an der Reglementierung besteht somit nicht.</p>
  • <p>Wo steht das Reglementierungsprojekt für die nichtärztliche Komplementärtherapie und Alternativmedizin?</p><p>Bestehen Bedenken gegen die Reglementierung?</p>
  • Nichtärztliche Komplementärtherapie und Alternativmedizin. Reglementierungsprojekt
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Reglementierung der nichtärztlichen Berufe der Komplementärmedizin kann nicht losgelöst von der Volksinitiative "Ja zur Komplementärmedizin" und vom entsprechenden Abstimmungsergebnis beurteilt werden. Die Anerkennung der nichtärztlichen Berufe der Komplementärmedizin ist nämlich eine Kernforderung der Initiative, und insoweit besteht zwischen der Initiative einerseits und der Reglementierung dieser Berufe andererseits ein direkter Zusammenhang. Der Bundesrat ist deshalb der Ansicht, dass es im Interesse der Sache ist, wenn die Arbeiten zur Reglementierung dieser Berufe bis zur Volksabstimmung eingestellt bleiben, damit nichts präjudiziert wird.</p><p>Der Verzicht auf die Reglementierung der nichtärztlichen Berufe der Komplementärmedizin bis zur Volksabstimmung steht der Qualitätssicherung nicht im Wege. Für den Bundesrat besteht zumindest im heutigen Zeitpunkt kein Handlungsbedarf, da der Schutz und die Sicherheit der Patienten überhaupt nicht gefährdet sind. Hinzu kommt, dass die für die Gesundheitsversorgung und die Zulassung der Medizinalpersonen zuständigen Kantone eine Reglementierung wiederholt und explizit abgelehnt haben. Ein öffentliches Interesse an der Reglementierung besteht somit nicht.</p>
    • <p>Wo steht das Reglementierungsprojekt für die nichtärztliche Komplementärtherapie und Alternativmedizin?</p><p>Bestehen Bedenken gegen die Reglementierung?</p>
    • Nichtärztliche Komplementärtherapie und Alternativmedizin. Reglementierungsprojekt

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