Paraquat. Stand des Dossiers

ShortId
07.5176
Id
20075176
Updated
27.07.2023 23:46
Language
de
Title
Paraquat. Stand des Dossiers
AdditionalIndexing
52;Pestizid;Gesundheitsrisiko;Giftstoff;Pestizidindustrie;Herbizid;Umweltbelastung;Bodenverseuchung
1
  • L06K140108020301, Herbizid
  • L05K0602010402, Giftstoff
  • L04K01050510, Gesundheitsrisiko
  • L04K06020301, Bodenverseuchung
  • L06K140108020303, Pestizid
  • L03K060203, Umweltbelastung
  • L06K070501030205, Pestizidindustrie
Texts
  • <p>Im Gegensatz zur Europäischen Gemeinschaft ist Paraquat in der Schweiz seit 1989 nicht mehr zugelassen.</p><p>Es stimmt, dass Paraquat bisher nicht in die Anlage III der Rotterdamer Konvention (PIC-Konvention; PIC steht für Prior Informed Consent und bezeichnet ein Verfahren der gegenseitigen Information im internationalen Handel mit bestimmten gefährlichen Chemikalien und Pestiziden) aufgenommen worden ist.</p><p>Voraussetzung für die Aufnahme in diese Anlage ist, dass von mindestens zwei Ländern aus zwei unterschiedlichen PIC-Regionen eine Meldung eingegangen ist, dass der Stoff im jeweiligen Land aus Gründen des Schutzes der menschlichen Gesundheit oder des Umweltschutzes verboten worden ist. Das Sekretariat des Rotterdamer Übereinkommens und der Chemikalienprüfungsausschuss überprüfen diese Meldungen. Wenn sie zur Auffassung gelangen, dass die Voraussetzungen für die Aufnahme des Stoffes erfüllt sind, legen sie den Vorschlag der Vertragsparteienkonferenz zum Entscheid vor.</p><p>Voraussetzung für die Aufnahme eines Stoffes in die PIC-Liste ist seine Gefährlichkeit für Mensch und Umwelt bei sachgerechtem Umgang. Einige wenige Länder haben Meldungen über nationale Verbote an das Sekretariat geschickt. Diese wurden aber bisher nicht an den Chemikalienprüfungsausschuss weitergeleitet, entweder weil nicht alle Informationen vollständig waren oder weil die zweite Notifikation aus einer anderen PIC-Region fehlte. Eine vollständige Notifikation aus der europäischen PIC-Region, nämlich von Schweden, liegt nun vor. Die Schweiz kann die Aufnahme von Paraquat demnach nicht direkt beeinflussen, da Schweden und die Schweiz derselben PIC-Region angehören. Es ist eine zweite Notifikation aus einer anderen Region notwendig, damit das Verfahren zur Aufnahme des Stoffes eingeleitet werden kann.</p>
  • <p>In seiner Antwort auf das Postulat Zisyadis 02.3477 hat sich der Bundesrat verpflichtet, sich mit aller Kraft für die Aufnahme von Paraquat, einem hochgiftigen Herbizid, in die Anlage III der PIC-Konvention einzusetzen. Bis heute ist Paraquat noch nicht in die Anlage III der PIC-Konvention aufgenommen worden.</p><p>Ich bitte den Bundesrat, über die eingeleiteten Schritte und den gegenwärtigen Stand des Dossiers Auskunft zu geben.</p>
  • Paraquat. Stand des Dossiers
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Im Gegensatz zur Europäischen Gemeinschaft ist Paraquat in der Schweiz seit 1989 nicht mehr zugelassen.</p><p>Es stimmt, dass Paraquat bisher nicht in die Anlage III der Rotterdamer Konvention (PIC-Konvention; PIC steht für Prior Informed Consent und bezeichnet ein Verfahren der gegenseitigen Information im internationalen Handel mit bestimmten gefährlichen Chemikalien und Pestiziden) aufgenommen worden ist.</p><p>Voraussetzung für die Aufnahme in diese Anlage ist, dass von mindestens zwei Ländern aus zwei unterschiedlichen PIC-Regionen eine Meldung eingegangen ist, dass der Stoff im jeweiligen Land aus Gründen des Schutzes der menschlichen Gesundheit oder des Umweltschutzes verboten worden ist. Das Sekretariat des Rotterdamer Übereinkommens und der Chemikalienprüfungsausschuss überprüfen diese Meldungen. Wenn sie zur Auffassung gelangen, dass die Voraussetzungen für die Aufnahme des Stoffes erfüllt sind, legen sie den Vorschlag der Vertragsparteienkonferenz zum Entscheid vor.</p><p>Voraussetzung für die Aufnahme eines Stoffes in die PIC-Liste ist seine Gefährlichkeit für Mensch und Umwelt bei sachgerechtem Umgang. Einige wenige Länder haben Meldungen über nationale Verbote an das Sekretariat geschickt. Diese wurden aber bisher nicht an den Chemikalienprüfungsausschuss weitergeleitet, entweder weil nicht alle Informationen vollständig waren oder weil die zweite Notifikation aus einer anderen PIC-Region fehlte. Eine vollständige Notifikation aus der europäischen PIC-Region, nämlich von Schweden, liegt nun vor. Die Schweiz kann die Aufnahme von Paraquat demnach nicht direkt beeinflussen, da Schweden und die Schweiz derselben PIC-Region angehören. Es ist eine zweite Notifikation aus einer anderen Region notwendig, damit das Verfahren zur Aufnahme des Stoffes eingeleitet werden kann.</p>
    • <p>In seiner Antwort auf das Postulat Zisyadis 02.3477 hat sich der Bundesrat verpflichtet, sich mit aller Kraft für die Aufnahme von Paraquat, einem hochgiftigen Herbizid, in die Anlage III der PIC-Konvention einzusetzen. Bis heute ist Paraquat noch nicht in die Anlage III der PIC-Konvention aufgenommen worden.</p><p>Ich bitte den Bundesrat, über die eingeleiteten Schritte und den gegenwärtigen Stand des Dossiers Auskunft zu geben.</p>
    • Paraquat. Stand des Dossiers

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