KMU-Entlastung. Vorgezogener freier Zugriff auf Daten des Handelsregisters

ShortId
07.5199
Id
20075199
Updated
28.07.2023 12:59
Language
de
Title
KMU-Entlastung. Vorgezogener freier Zugriff auf Daten des Handelsregisters
AdditionalIndexing
15;Klein- und mittleres Unternehmen;Informationssystem;Handelsregister;Informationsverbreitung;Internet
1
  • L05K0701030802, Handelsregister
  • L04K12010202, Informationsverbreitung
  • L05K1202020105, Internet
  • L04K12010106, Informationssystem
  • L05K0703060302, Klein- und mittleres Unternehmen
Texts
  • <p>Die freie Einsichtnahme in die Handelsregisterdaten wird heute von einem Drittel der Kantone angeboten.</p><p>Künftig soll eine kostenlose Online-Konsultation in der ganzen Schweiz möglich sein. Wie in seiner Stellungnahme auf das Postulat Imfeld 06.3025, "Freier Internetzugriff auf Handelsregisterdaten", dargestellt, hatte der Bundesrat einen entsprechenden Vorschlag schon am 2. Dezember 2005 im Vorentwurf zur Revision des Aktien- und Rechnungslegungsrechtes in die Vernehmlassung gegeben. Aufgrund der überwiegend positiven Vernehmlassungsergebnisse und weil eine formelle gesetzliche Grundlage nicht erforderlich ist, entschied der Bundesrat, die Unentgeltlichkeit der auf Internet abgerufenen Handelsregisterauszüge - möglichst schnell - bereits im Rahmen der laufenden Totalrevision der Handelsregisterverordnung zu verwirklichen.</p><p>Die neue Handelsregisterverordnung wird voraussichtlich am 1. Januar 2008 in Kraft treten (gleichzeitig mit der Neuregelung des GmbH-Rechtes und der Neuordnung der Revisionspflicht im Gesellschaftsrecht). Das Anliegen von Herrn Imfeld wird demnach sehr rasch erfüllt.</p>
  • <p>Der Bundesrat hat am 17. Mai 2006 mein Postulat angenommen. Der freie Zugriff auf Daten des Handelsregisters in allen Kantonen soll demnach im Rahmen der laufenden Aktienrechtsreform erfolgen.</p><p>Könnte ein vorgezogener freier Zugriff nicht schneller realisiert werden, z. B. im Rahmen des laufenden KMU-Entlastungsprogramms des Bundesrates?</p>
  • KMU-Entlastung. Vorgezogener freier Zugriff auf Daten des Handelsregisters
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die freie Einsichtnahme in die Handelsregisterdaten wird heute von einem Drittel der Kantone angeboten.</p><p>Künftig soll eine kostenlose Online-Konsultation in der ganzen Schweiz möglich sein. Wie in seiner Stellungnahme auf das Postulat Imfeld 06.3025, "Freier Internetzugriff auf Handelsregisterdaten", dargestellt, hatte der Bundesrat einen entsprechenden Vorschlag schon am 2. Dezember 2005 im Vorentwurf zur Revision des Aktien- und Rechnungslegungsrechtes in die Vernehmlassung gegeben. Aufgrund der überwiegend positiven Vernehmlassungsergebnisse und weil eine formelle gesetzliche Grundlage nicht erforderlich ist, entschied der Bundesrat, die Unentgeltlichkeit der auf Internet abgerufenen Handelsregisterauszüge - möglichst schnell - bereits im Rahmen der laufenden Totalrevision der Handelsregisterverordnung zu verwirklichen.</p><p>Die neue Handelsregisterverordnung wird voraussichtlich am 1. Januar 2008 in Kraft treten (gleichzeitig mit der Neuregelung des GmbH-Rechtes und der Neuordnung der Revisionspflicht im Gesellschaftsrecht). Das Anliegen von Herrn Imfeld wird demnach sehr rasch erfüllt.</p>
    • <p>Der Bundesrat hat am 17. Mai 2006 mein Postulat angenommen. Der freie Zugriff auf Daten des Handelsregisters in allen Kantonen soll demnach im Rahmen der laufenden Aktienrechtsreform erfolgen.</p><p>Könnte ein vorgezogener freier Zugriff nicht schneller realisiert werden, z. B. im Rahmen des laufenden KMU-Entlastungsprogramms des Bundesrates?</p>
    • KMU-Entlastung. Vorgezogener freier Zugriff auf Daten des Handelsregisters

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