Kündigungsschutz bei Missbräuchlichkeit

ShortId
07.5203
Id
20075203
Updated
27.07.2023 21:13
Language
de
Title
Kündigungsschutz bei Missbräuchlichkeit
AdditionalIndexing
04;Arbeitnehmerschutz;Obligationenrecht;Bundespersonalrecht;Bundespersonal
1
  • L06K080601030101, Bundespersonalrecht
  • L05K0702040201, Arbeitnehmerschutz
  • L05K0806010301, Bundespersonal
  • L04K05070204, Obligationenrecht
Texts
  • <p>Mit der Änderung des Bundespersonalgesetzes plant der Bundesrat die Abschaffung der Pflicht zur Weiterbeschäftigung von Mitarbeitenden bei unverschuldeten Kündigungen. Für eine entsprechende Regelung auch für missbräuchliche Kündigungen, wie sie das Obligationenrecht (OR) vorsieht, wurde die Schweiz vor Kurzem von der Internationalen Arbeitsorganisation gerügt.</p><p>Sieht der Bundesrat vor, dass in der Bundesverwaltung künftig auch missbräuchliche Kündigungen im Sinne von Artikel 336 OR gültig sein sollen und der Arbeitnehmende einzig Anspruch auf eine Entschädigung in der Höhe einiger weniger Monatslöhne besitzt?</p>
  • Kündigungsschutz bei Missbräuchlichkeit
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Mit der Änderung des Bundespersonalgesetzes plant der Bundesrat die Abschaffung der Pflicht zur Weiterbeschäftigung von Mitarbeitenden bei unverschuldeten Kündigungen. Für eine entsprechende Regelung auch für missbräuchliche Kündigungen, wie sie das Obligationenrecht (OR) vorsieht, wurde die Schweiz vor Kurzem von der Internationalen Arbeitsorganisation gerügt.</p><p>Sieht der Bundesrat vor, dass in der Bundesverwaltung künftig auch missbräuchliche Kündigungen im Sinne von Artikel 336 OR gültig sein sollen und der Arbeitnehmende einzig Anspruch auf eine Entschädigung in der Höhe einiger weniger Monatslöhne besitzt?</p>
    • Kündigungsschutz bei Missbräuchlichkeit

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