Vom EJPD in der laufenden Legislatur abgeschlossene Rückübernahmeabkommen
- ShortId
-
07.5241
- Id
-
20075241
- Updated
-
27.07.2023 19:31
- Language
-
de
- Title
-
Vom EJPD in der laufenden Legislatur abgeschlossene Rückübernahmeabkommen
- AdditionalIndexing
-
2811;freie Schlagwörter: Rückübernahme, Rückführung;Mitwirkung des Parlaments in der Aussenpolitik;Aussenpolitische Kommission;Ausschaffung;bilaterales Abkommen
- 1
-
- L06K010801020102, Ausschaffung
- L05K1002020103, bilaterales Abkommen
- L06K080303010101, Aussenpolitische Kommission
- L05K0803020102, Mitwirkung des Parlaments in der Aussenpolitik
- Texts
-
- <p>Die Aussage in der Fragestellung, dass in der Sendung "Infrarouge" des TSR von 40 während dieser Legislaturperiode abgeschlossenen Rückübernahmeabkommen die Rede war, ist falsch. Ebenso ist die erwähnte Liste unvollständig und stimmt nicht mit den Angaben in den jährlichen Berichten zuhanden der APK überein.</p><p>Das EJPD hat bis heute insgesamt 41 Rückübernahmeabkommen mit 44 Staaten unterzeichnet (die Abkommen mit den Benelux-Staaten und Österreich/Liechtenstein führen zu der Divergenz zwischen Abkommen und Staaten). Alleine seit 2004 sind 13 Rückübernahmeabkommen unterzeichnet worden. Genau die Hälfte aller Abkommen wurde mit EU-Staaten abgeschlossen. Der Abschluss solcher Abkommen mit Staaten ausserhalb Europas wird zunehmend schwierig, da viele Staaten als Gegenleistung zum Abschluss eines Rückübernahmeabkommens derzeit unannehmbare Forderungen stellen, wie beispielsweise den Zugang mittels Quoten zum schweizerischen Arbeitsmarkt. Trotzdem führt das EJPD derzeit mit rund 20 Staaten Verhandlungen bzw. exploratorische Gespräche.</p><p>Es macht jedoch nicht immer Sinn, mit einem Staat ein formelles Rückübernahmeabkommen abzuschliessen, sondern es muss auch nach anderen Lösungen gesucht werden. So konnten 2004 mit Guinea und Sierra Leone zwei Vereinbarungen im Sinne von Artikel 4a der Verordnung über den Vollzug der Weg- und Ausweisung von ausländischen Personen unterzeichnet werden. Dieser Artikel sieht vor, dass bis zum Abschluss eines Rückübernahmeabkommens das EJPD mit ausländischen Behörden im Einvernehmen mit dem EDA Vereinbarungen abschliessen kann, in denen organisatorische Fragen im Zusammenhang mit der Rückkehr von Ausländerinnen und Ausländern in ihren Heimatstaat sowie die Rückkehrhilfe und die Wiedereingliederung geregelt werden.</p><p>Zudem sieht die neue Ausländergesetzgebung vor, dass der Bundesrat bilaterale und multilaterale Migrationspartnerschaften mit anderen Staaten fördert (Art. 100 AuG, bereits in Kraft seit dem 1. Januar 2007 in Art. 25b Anag). Das EJPD koordiniert solche Initiativen mit anderen Departement in der Interdepartementalen Arbeitsgruppe Migration.</p><p>Schliesslich bleibt zu erwähnen, dass mit einigen Staaten auf der operationellen Ebene eine gute Zusammenarbeit bei der Rückführung von sich illegal in der Schweiz aufhaltenden Drittstaatsangehörige besteht. Das EJPD ist mit sämtlichen Staaten in Kontakt, bei welchen Vollzugspendenzen im Rückführungsbereich bestehen oder wo ein hohes zukünftiges Migrationspotenzial besteht. Es sind dies insbesondere Staaten in Afrika, Südostasien und zunehmend Südamerika.</p>
- <p>Kann der Bundesrat erklären, weshalb 29 Abkommen über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt in der Schweiz, auf die kürzlich in der Sendung "Infrarouge" des Westschweizer Fernsehens TSR Bezug genommen wurde, in den Berichten über die von der Schweiz abgeschlossenen völkerrechtlichen Verträge nicht aufgeführt sind?</p><p>Gemäss Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz sind diese Berichte jährlich der Aussenpolitischen Kommission vorzulegen.</p><p>Mit welchen Ländern wurden diese Abkommen abgeschlossen?</p>
- Vom EJPD in der laufenden Legislatur abgeschlossene Rückübernahmeabkommen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Aussage in der Fragestellung, dass in der Sendung "Infrarouge" des TSR von 40 während dieser Legislaturperiode abgeschlossenen Rückübernahmeabkommen die Rede war, ist falsch. Ebenso ist die erwähnte Liste unvollständig und stimmt nicht mit den Angaben in den jährlichen Berichten zuhanden der APK überein.</p><p>Das EJPD hat bis heute insgesamt 41 Rückübernahmeabkommen mit 44 Staaten unterzeichnet (die Abkommen mit den Benelux-Staaten und Österreich/Liechtenstein führen zu der Divergenz zwischen Abkommen und Staaten). Alleine seit 2004 sind 13 Rückübernahmeabkommen unterzeichnet worden. Genau die Hälfte aller Abkommen wurde mit EU-Staaten abgeschlossen. Der Abschluss solcher Abkommen mit Staaten ausserhalb Europas wird zunehmend schwierig, da viele Staaten als Gegenleistung zum Abschluss eines Rückübernahmeabkommens derzeit unannehmbare Forderungen stellen, wie beispielsweise den Zugang mittels Quoten zum schweizerischen Arbeitsmarkt. Trotzdem führt das EJPD derzeit mit rund 20 Staaten Verhandlungen bzw. exploratorische Gespräche.</p><p>Es macht jedoch nicht immer Sinn, mit einem Staat ein formelles Rückübernahmeabkommen abzuschliessen, sondern es muss auch nach anderen Lösungen gesucht werden. So konnten 2004 mit Guinea und Sierra Leone zwei Vereinbarungen im Sinne von Artikel 4a der Verordnung über den Vollzug der Weg- und Ausweisung von ausländischen Personen unterzeichnet werden. Dieser Artikel sieht vor, dass bis zum Abschluss eines Rückübernahmeabkommens das EJPD mit ausländischen Behörden im Einvernehmen mit dem EDA Vereinbarungen abschliessen kann, in denen organisatorische Fragen im Zusammenhang mit der Rückkehr von Ausländerinnen und Ausländern in ihren Heimatstaat sowie die Rückkehrhilfe und die Wiedereingliederung geregelt werden.</p><p>Zudem sieht die neue Ausländergesetzgebung vor, dass der Bundesrat bilaterale und multilaterale Migrationspartnerschaften mit anderen Staaten fördert (Art. 100 AuG, bereits in Kraft seit dem 1. Januar 2007 in Art. 25b Anag). Das EJPD koordiniert solche Initiativen mit anderen Departement in der Interdepartementalen Arbeitsgruppe Migration.</p><p>Schliesslich bleibt zu erwähnen, dass mit einigen Staaten auf der operationellen Ebene eine gute Zusammenarbeit bei der Rückführung von sich illegal in der Schweiz aufhaltenden Drittstaatsangehörige besteht. Das EJPD ist mit sämtlichen Staaten in Kontakt, bei welchen Vollzugspendenzen im Rückführungsbereich bestehen oder wo ein hohes zukünftiges Migrationspotenzial besteht. Es sind dies insbesondere Staaten in Afrika, Südostasien und zunehmend Südamerika.</p>
- <p>Kann der Bundesrat erklären, weshalb 29 Abkommen über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt in der Schweiz, auf die kürzlich in der Sendung "Infrarouge" des Westschweizer Fernsehens TSR Bezug genommen wurde, in den Berichten über die von der Schweiz abgeschlossenen völkerrechtlichen Verträge nicht aufgeführt sind?</p><p>Gemäss Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz sind diese Berichte jährlich der Aussenpolitischen Kommission vorzulegen.</p><p>Mit welchen Ländern wurden diese Abkommen abgeschlossen?</p>
- Vom EJPD in der laufenden Legislatur abgeschlossene Rückübernahmeabkommen
Back to List