Mineralölsteuerverordnung. Vernehmlassung

ShortId
07.5255
Id
20075255
Updated
28.07.2023 13:00
Language
de
Title
Mineralölsteuerverordnung. Vernehmlassung
AdditionalIndexing
04;24;52;Mineralölsteuer;Vernehmlassungsverfahren;Agrotreibstoff;Anhörung;Gesetz
1
  • L05K0807020102, Vernehmlassungsverfahren
  • L06K080203070103, Anhörung
  • L04K11070109, Mineralölsteuer
  • L04K17050101, Agrotreibstoff
  • L05K0503010102, Gesetz
Texts
  • <p>Nach Artikel 3 Absatz 2 des Vernehmlassungsgesetzes muss zu Vorhaben von grosser, namentlich ökologischer oder sozialer Tragweite ein Vernehmlassungsverfahren durchgeführt werden. Bei der Mineralölsteuerverordnung, in der die Frage der "Biotreibstoffe" geregelt wird, ist diese Voraussetzung meiner Meinung nach erfüllt. Trotzdem fand zu dieser Verordnung nur eine Anhörung in der Sommerferienzeit statt, und zur Teilnahme an dieser Anhörung wurden lediglich acht Organisationen eingeladen. Ausserdem wurde der Verordnungsentwurf, entgegen Artikel 9 des Vernehmlassungsgesetzes, nicht im Internet zugänglich gemacht.</p><p>Wie begründet der Bundesrat diesen Verstoss gegen eine Gesetzesbestimmung?</p>
  • Mineralölsteuerverordnung. Vernehmlassung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Nach Artikel 3 Absatz 2 des Vernehmlassungsgesetzes muss zu Vorhaben von grosser, namentlich ökologischer oder sozialer Tragweite ein Vernehmlassungsverfahren durchgeführt werden. Bei der Mineralölsteuerverordnung, in der die Frage der "Biotreibstoffe" geregelt wird, ist diese Voraussetzung meiner Meinung nach erfüllt. Trotzdem fand zu dieser Verordnung nur eine Anhörung in der Sommerferienzeit statt, und zur Teilnahme an dieser Anhörung wurden lediglich acht Organisationen eingeladen. Ausserdem wurde der Verordnungsentwurf, entgegen Artikel 9 des Vernehmlassungsgesetzes, nicht im Internet zugänglich gemacht.</p><p>Wie begründet der Bundesrat diesen Verstoss gegen eine Gesetzesbestimmung?</p>
    • Mineralölsteuerverordnung. Vernehmlassung

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