5. IV-Revision
- ShortId
-
07.5284
- Id
-
20075284
- Updated
-
28.07.2023 09:29
- Language
-
de
- Title
-
5. IV-Revision
- AdditionalIndexing
-
28;behinderte/r Arbeitnehmer/in;Behinderte/r;Bundespersonal
- 1
-
- L05K0806010301, Bundespersonal
- L05K0702020105, behinderte/r Arbeitnehmer/in
- L04K01040201, Behinderte/r
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat als Arbeitgeber misst dem Grundsatz "Eingliederung vor Rente" grösste Bedeutung zu. Denn das wirksamste und einfachste Instrument, IV-Renten zu verhindern, ist die Erhaltung des Arbeitsplatzes. Entscheidend ist ein frühzeitiges Eingreifen: Aus Erfahrung weiss man, dass in der ersten Phase invaliditätsgefährdete Personen oft mit geringen Mitteln in den Arbeitsprozess zurückgeführt werden können. Betroffene können so ihre Arbeitsstelle behalten oder an einer anderen Stelle erwerbstätig sein, bevor ihnen die gesundheitsbedingte Arbeitsabsenz eine Rückkehr in den Arbeitsprozess verunmöglicht.</p><p>Die Führungskräfte und die Personalfachleute des Bundes müssen deshalb hinsichtlich der Art und Häufigkeit der gesundheitlich bedingten Abwesenheiten von Mitarbeitenden sensibilisiert werden. In erster Linie wird im Personalbereich nun an einer Vereinheitlichung der Arbeitszeiterfassung gearbeitet. Bis Ende Jahr wird das EPA hier Vorgaben erlassen. Gemäss dem Bundesratsentscheid über die Prioritäten im Personalbereich wird sodann ab 2008 ein Projekt für ein einheitliches Gesundheitsmanagement im Bund in Angriff genommen. Dazu wird eine interdepartementale Arbeitsgruppe unter der Leitung des EPA eingesetzt werden. Ziel des Gesundheitsmanagements wird es sein, Erfassungsinstrumente im Bereich der Früherkennung von wiederkehrenden Absenzen zu etablieren und ein Anwesenheitsmanagement zu erarbeiten, welches den Führungskräften ermöglicht, wiederholte Absenzen ihrer Mitarbeitenden und deren Gründe früh zu erkennen.</p>
- <p>Hat der Bundesrat nach der Annahme der 5. IV-Revision einen Aktionsplan ausgearbeitet, um gesundheitlich angeschlagene oder behinderte Personen weiterhin beim Bund zu beschäftigen oder neu anzustellen?</p>
- 5. IV-Revision
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat als Arbeitgeber misst dem Grundsatz "Eingliederung vor Rente" grösste Bedeutung zu. Denn das wirksamste und einfachste Instrument, IV-Renten zu verhindern, ist die Erhaltung des Arbeitsplatzes. Entscheidend ist ein frühzeitiges Eingreifen: Aus Erfahrung weiss man, dass in der ersten Phase invaliditätsgefährdete Personen oft mit geringen Mitteln in den Arbeitsprozess zurückgeführt werden können. Betroffene können so ihre Arbeitsstelle behalten oder an einer anderen Stelle erwerbstätig sein, bevor ihnen die gesundheitsbedingte Arbeitsabsenz eine Rückkehr in den Arbeitsprozess verunmöglicht.</p><p>Die Führungskräfte und die Personalfachleute des Bundes müssen deshalb hinsichtlich der Art und Häufigkeit der gesundheitlich bedingten Abwesenheiten von Mitarbeitenden sensibilisiert werden. In erster Linie wird im Personalbereich nun an einer Vereinheitlichung der Arbeitszeiterfassung gearbeitet. Bis Ende Jahr wird das EPA hier Vorgaben erlassen. Gemäss dem Bundesratsentscheid über die Prioritäten im Personalbereich wird sodann ab 2008 ein Projekt für ein einheitliches Gesundheitsmanagement im Bund in Angriff genommen. Dazu wird eine interdepartementale Arbeitsgruppe unter der Leitung des EPA eingesetzt werden. Ziel des Gesundheitsmanagements wird es sein, Erfassungsinstrumente im Bereich der Früherkennung von wiederkehrenden Absenzen zu etablieren und ein Anwesenheitsmanagement zu erarbeiten, welches den Führungskräften ermöglicht, wiederholte Absenzen ihrer Mitarbeitenden und deren Gründe früh zu erkennen.</p>
- <p>Hat der Bundesrat nach der Annahme der 5. IV-Revision einen Aktionsplan ausgearbeitet, um gesundheitlich angeschlagene oder behinderte Personen weiterhin beim Bund zu beschäftigen oder neu anzustellen?</p>
- 5. IV-Revision
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