Sozialpartnerschaft ade?

ShortId
07.5291
Id
20075291
Updated
28.07.2023 09:04
Language
de
Title
Sozialpartnerschaft ade?
AdditionalIndexing
04;Beziehungen zwischen den Sozialpartnern;Bundespersonalrecht;Personalvertretung;Gesetz;Bundespersonal
1
  • L04K07020401, Beziehungen zwischen den Sozialpartnern
  • L05K0806010301, Bundespersonal
  • L06K080601030101, Bundespersonalrecht
  • L05K0503010102, Gesetz
  • L05K0702040105, Personalvertretung
Texts
  • <p>Der Bundesrat ist der Sozialpartnerschaft verpflichtet. Er informiert das Personal und die Personalverbände rechtzeitig und umfassend über alle wichtigen Personalangelegenheiten. So wurde das Personal von Beginn des Projektes zur Revision des Bundespersonalgesetzes korrekt und umfassend über die Absichten des Bundesrates, die geprüften Stossrichtungen und die Eckwerte informiert. Auch die Personalverbände wurden von Beginn weg in verschiedenen Gremien (BAS, Verhandlungen mit dem Vorsteher des EFD) über die Arbeiten orientiert. Entsprechend haben die Personalverbände bereits sehr früh ihre grundsätzlichen Forderungen zum Revisionsprojekt beim EFD deponieren können.</p><p>Auf der Basis der letzten Richtungsentscheide des Bundesrates vom August 2007 hat das Eidgenössische Personalamt nun einen Gesetzentwurf zur Revision des Bundespersonalgesetzes ausgearbeitet. Dieser ist am 20. September in die Ämterkonsultation geschickt worden. Im Rahmen der Ämterkonsultation sind auch die Personalverbände zur Stellungnahme eingeladen. Es ist beabsichtigt, allfällige Differenzen mit den Personalverbänden zuhanden der Vernehmlassungsvorlage zu bereinigen. Dem Bundesrat wird die Vernehmlassungsvorlage gegen Ende Jahr zum Entscheid unterbreitet.</p>
  • <p>Der Bundesrat ist gesetzlich verpflichtet, alle Personalbelange mit den Personalverbänden zu verhandeln.</p><p>Trifft es zu, dass das EFD entgegen dem Auftrag des Bundesrates vom 29. November 2006 die Personalverbände bezüglich der Revision des Bundespersonalgesetzes (BPG) noch nicht konsultiert hat?</p><p>Wenn ja, weshalb nicht?</p><p>Sieht der Bundesrat vor, im Rahmen der Revision Artikel 33 BPG aufzuheben?</p>
  • Sozialpartnerschaft ade?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat ist der Sozialpartnerschaft verpflichtet. Er informiert das Personal und die Personalverbände rechtzeitig und umfassend über alle wichtigen Personalangelegenheiten. So wurde das Personal von Beginn des Projektes zur Revision des Bundespersonalgesetzes korrekt und umfassend über die Absichten des Bundesrates, die geprüften Stossrichtungen und die Eckwerte informiert. Auch die Personalverbände wurden von Beginn weg in verschiedenen Gremien (BAS, Verhandlungen mit dem Vorsteher des EFD) über die Arbeiten orientiert. Entsprechend haben die Personalverbände bereits sehr früh ihre grundsätzlichen Forderungen zum Revisionsprojekt beim EFD deponieren können.</p><p>Auf der Basis der letzten Richtungsentscheide des Bundesrates vom August 2007 hat das Eidgenössische Personalamt nun einen Gesetzentwurf zur Revision des Bundespersonalgesetzes ausgearbeitet. Dieser ist am 20. September in die Ämterkonsultation geschickt worden. Im Rahmen der Ämterkonsultation sind auch die Personalverbände zur Stellungnahme eingeladen. Es ist beabsichtigt, allfällige Differenzen mit den Personalverbänden zuhanden der Vernehmlassungsvorlage zu bereinigen. Dem Bundesrat wird die Vernehmlassungsvorlage gegen Ende Jahr zum Entscheid unterbreitet.</p>
    • <p>Der Bundesrat ist gesetzlich verpflichtet, alle Personalbelange mit den Personalverbänden zu verhandeln.</p><p>Trifft es zu, dass das EFD entgegen dem Auftrag des Bundesrates vom 29. November 2006 die Personalverbände bezüglich der Revision des Bundespersonalgesetzes (BPG) noch nicht konsultiert hat?</p><p>Wenn ja, weshalb nicht?</p><p>Sieht der Bundesrat vor, im Rahmen der Revision Artikel 33 BPG aufzuheben?</p>
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