Stromverteilung. Netzzuteilung

ShortId
07.5295
Id
20075295
Updated
14.11.2025 08:28
Language
de
Title
Stromverteilung. Netzzuteilung
AdditionalIndexing
66;elektrische Leitung;Hochspannungsleitung
1
  • L05K1703030101, elektrische Leitung
  • L06K170303010101, Hochspannungsleitung
Texts
  • <p>Das Stromversorgungsgesetz bezweckt laut Botschaft vom 3. Dezember 2004 mit Artikel 5 Absatz 1, dass keine "verwaisten" Netzgebiete entstehen. Es soll nicht im Ermessen eines Netzbetreibers stehen, ob z. B. ein Elektrizitätsnetz in einem wirtschaftlich unrentablen Gebiet weiterhin betrieben wird. Die Netzzuteilung hat gestützt auf kantonales Recht zu erfolgen.</p><p>Bedeutet die erwähnte Bestimmung, dass Kantone, welche noch nicht darüber verfügen, ein kantonales Überlandwerk gründen, die bestehenden Leitungen vom bisherigen Netzbetreiber erwerben und die Energie (vor allem auf der Verteilnetzebene, 110/220 Kilovolt) damit selber an die Wiederverkäufer weiterleiten können?</p>
  • Stromverteilung. Netzzuteilung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Stromversorgungsgesetz bezweckt laut Botschaft vom 3. Dezember 2004 mit Artikel 5 Absatz 1, dass keine "verwaisten" Netzgebiete entstehen. Es soll nicht im Ermessen eines Netzbetreibers stehen, ob z. B. ein Elektrizitätsnetz in einem wirtschaftlich unrentablen Gebiet weiterhin betrieben wird. Die Netzzuteilung hat gestützt auf kantonales Recht zu erfolgen.</p><p>Bedeutet die erwähnte Bestimmung, dass Kantone, welche noch nicht darüber verfügen, ein kantonales Überlandwerk gründen, die bestehenden Leitungen vom bisherigen Netzbetreiber erwerben und die Energie (vor allem auf der Verteilnetzebene, 110/220 Kilovolt) damit selber an die Wiederverkäufer weiterleiten können?</p>
    • Stromverteilung. Netzzuteilung

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