Weitergabe von Dokumenten durch den Untersuchungsrichter an die Bundesanwaltschaft

ShortId
07.5313
Id
20075313
Updated
27.07.2023 21:45
Language
de
Title
Weitergabe von Dokumenten durch den Untersuchungsrichter an die Bundesanwaltschaft
AdditionalIndexing
12;freie Schlagwörter: Eidgenössisches Untersuchungsrichteramt;Informationsrecht;Rechtshilfe;Staatsanwalt/-anwältin;Bundesanwaltschaft;gerichtliche Untersuchung
1
  • L04K05040102, gerichtliche Untersuchung
  • L04K05050204, Staatsanwalt/-anwältin
  • L05K1001020402, Rechtshilfe
  • L04K12010201, Informationsrecht
  • L04K08040407, Bundesanwaltschaft
Texts
  • <p>Zur Beurteilung der Rechtmässigkeit des innerschweizerischen Behördenverkehrs in Sachen Roschacher/Holenweger ersuche ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Frage:</p><p>Auf welche Rechtsgrundlage stützte sich das Eidgenössische Untersuchungsrichteramt, als es die in Deutschland konfiszierten Dokumente Oskar Holenwegers ohne Rechtshilfebegehren an die Bundesanwaltschaft weitergab?</p>
  • Weitergabe von Dokumenten durch den Untersuchungsrichter an die Bundesanwaltschaft
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Zur Beurteilung der Rechtmässigkeit des innerschweizerischen Behördenverkehrs in Sachen Roschacher/Holenweger ersuche ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Frage:</p><p>Auf welche Rechtsgrundlage stützte sich das Eidgenössische Untersuchungsrichteramt, als es die in Deutschland konfiszierten Dokumente Oskar Holenwegers ohne Rechtshilfebegehren an die Bundesanwaltschaft weitergab?</p>
    • Weitergabe von Dokumenten durch den Untersuchungsrichter an die Bundesanwaltschaft

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