Kataster aller Bundesgebäude zur Verminderung des Asbestrisikos

ShortId
07.5327
Id
20075327
Updated
28.07.2023 13:07
Language
de
Title
Kataster aller Bundesgebäude zur Verminderung des Asbestrisikos
AdditionalIndexing
04;Bundesamt für Bauten und Logistik;Asbest;Bundesbauten
1
  • L05K1702010101, Asbest
  • L06K070503030301, Bundesbauten
  • L04K08040501, Bundesamt für Bauten und Logistik
Texts
  • <p>1. Der Bund verwaltet ein bedeutendes ziviles Immobilienportfolio mit rund 2800 Gebäuden und 21 400 Arbeitsplätzen. Seit dem 1. Januar 2006 ist im BBL die "Weisung zu Asbestvorkommen in zivilen Bundesbauten" in Kraft gesetzt. Gemäss dieser Weisung werden alle festgestellten Asbestvorkommen in der zivilen Bundesverwaltung in einem Kataster systematisch erfasst. Dabei werden asbesthaltige Gebäude in die drei Gefährdungsstufen nach Suva eingeteilt:</p><p>- keine unmittelbare Gefährdung: keine oder geringe Faserfreisetzung;</p><p>- geringe Gefährdung: erhöhte Faserfreisetzung möglich;</p><p>- grosse Gefährdung: in der Regel hohe Faserfreisetzung.</p><p>Falls asbesthaltige Materialien nachgewiesen werden, die eine Gefährdung darstellen, müssen sie fachgerecht entfernt und gesetzeskonform entsorgt werden.</p><p>Der Kataster wird im Rahmen der Unterhaltungsplanung laufend ergänzt und angepasst.</p><p>2. Der Kataster umfasst nur die zivilen Immobilien im Eigentum des Bundes (Portfolio BBL).</p>
  • <p>Beim Umbau des Bundeshauses wurde an verschiedenen Orten Asbest gefunden. Das führte laut BBL zu Mehrkosten von 1 Million Franken.</p><p>Gemäss Zeitungsbericht ist das BBL nun daran, ein Kataster der Bundesgebäude zu erstellen, um Überraschungen mit Asbest in Zukunft zu vermeiden.</p><p>1. Bis wann liegt dieses Kataster vor?</p><p>2. Welche Gebäude umfasst das Kataster (Bundesgebäude, Gebäude der Annexanstalten, Post, SBB, Swisscom usw.)?</p>
  • Kataster aller Bundesgebäude zur Verminderung des Asbestrisikos
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Der Bund verwaltet ein bedeutendes ziviles Immobilienportfolio mit rund 2800 Gebäuden und 21 400 Arbeitsplätzen. Seit dem 1. Januar 2006 ist im BBL die "Weisung zu Asbestvorkommen in zivilen Bundesbauten" in Kraft gesetzt. Gemäss dieser Weisung werden alle festgestellten Asbestvorkommen in der zivilen Bundesverwaltung in einem Kataster systematisch erfasst. Dabei werden asbesthaltige Gebäude in die drei Gefährdungsstufen nach Suva eingeteilt:</p><p>- keine unmittelbare Gefährdung: keine oder geringe Faserfreisetzung;</p><p>- geringe Gefährdung: erhöhte Faserfreisetzung möglich;</p><p>- grosse Gefährdung: in der Regel hohe Faserfreisetzung.</p><p>Falls asbesthaltige Materialien nachgewiesen werden, die eine Gefährdung darstellen, müssen sie fachgerecht entfernt und gesetzeskonform entsorgt werden.</p><p>Der Kataster wird im Rahmen der Unterhaltungsplanung laufend ergänzt und angepasst.</p><p>2. Der Kataster umfasst nur die zivilen Immobilien im Eigentum des Bundes (Portfolio BBL).</p>
    • <p>Beim Umbau des Bundeshauses wurde an verschiedenen Orten Asbest gefunden. Das führte laut BBL zu Mehrkosten von 1 Million Franken.</p><p>Gemäss Zeitungsbericht ist das BBL nun daran, ein Kataster der Bundesgebäude zu erstellen, um Überraschungen mit Asbest in Zukunft zu vermeiden.</p><p>1. Bis wann liegt dieses Kataster vor?</p><p>2. Welche Gebäude umfasst das Kataster (Bundesgebäude, Gebäude der Annexanstalten, Post, SBB, Swisscom usw.)?</p>
    • Kataster aller Bundesgebäude zur Verminderung des Asbestrisikos

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