Verkauf von Wahlcouverts
- ShortId
-
07.5331
- Id
-
20075331
- Updated
-
14.11.2025 09:04
- Language
-
de
- Title
-
Verkauf von Wahlcouverts
- AdditionalIndexing
-
04;Wahlbetrug;Kunst;Stimm- und Wahlbeteiligung
- 1
-
- L05K0801010702, Wahlbetrug
- L03K010604, Kunst
- L03K080104, Stimm- und Wahlbeteiligung
- Texts
-
- <p>Ein Werbebüro bietet über eine Internetadresse "bares Geld für Ihre Wahlstimme" - 50 Franken pro Stimme - an und lädt Schweizer Bürgerinnen und Bürger ein, im Hinblick auf die Nationalrats- und Ständeratswahlen vom 21. Oktober 2007 einem Käufer- und Verkäuferpool für Wahlstimmenhandel beizutreten. Die Bundeskanzlei wurde am frühen Dienstagnachmittag, 25. September 2007, von einem Stimmberechtigten über die Rechtmässigkeit angefragt und erfuhr dadurch vom Internetauftritt und ist der Meldung selbstverständlich umgehend nachgegangen. Dabei hat sich ergeben:</p><p>1. Die Internetseite gibt eine österreichische Firma als Anbieterin an, die über einen amerikanischen Provider läuft.</p><p>2. Der auf der Internetseite angebotene Handytelefonkontakt läuft über eine vermutlich nicht registrierte österreichische Prepaidkarte.</p><p>3. Die Bundesanwaltschaft war am 18. September 2007 von "Künstlern" per Brief wörtlich u. a. wie folgt orientiert worden: "Das Projekt kommt seriös und glaubhaft daher, sodass eine Verwechslung mit der Realität nicht ausgeschlossen werden kann. Bei 'Stimmenkauf' handelt es sich aber von Anfang bis Ende um ein Kunstobjekt und wird auch zum gegebenen Zeitpunkt als solches deklariert .... Zu keinem Moment besteht der Vorsatz, tatsächlich Stimmen kaufen zu wollen .... tatsächlich Stimmen an einen Käufer vermitteln zu wollen .... 'Stimmenkauf' wird kein Geld an Stimmbürger auszahlen und kein Geld von interessierten Käufern annehmen."</p><p>In ihrer Antwort wies die Bundesanwaltschaft die erwähnte Künstlergruppe unmissverständlich darauf hin, dass ihre Vorgehensweise ernsthafte Fragen hinsichtlich der Vereinbarkeit mit Artikel 281 (Wahlbestechung) und Artikel 282bis (Stimmenfang) StGB aufwirft. Gegenwärtig fehlt für die Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens ein hinreichender Verdacht solcher strafbarer Handlungen. Insbesondere scheinen die subjektiven Tatbestandselemente nicht gegeben.</p><p>Hingegen sah sich die Bundeskanzlei veranlasst, noch am gleichen Dienstagabend, 25. September 2007, eine Medienmitteilung aufzulegen, in der sie darauf aufmerksam macht, dass hier ein "Werbebüro Wähler für dumm verkaufen" will (Titel) und dass es sich bei dem Webangebot um einen simplen Werbegag handelt.</p><p>Der Verkauf der eigenen Stimme als auch der Kauf fremder Stimmen stehen unter Strafe (Art. 281 StGB) und können mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet werden. Wir überlassen es den Wählerinnen und Wählern, zu beurteilen, ob dieser Werbegag auf dem Buckel der demokratischen Institutionen und der Allgemeinheit originell ist oder nicht. Sollten der Bundeskanzlei jedoch Versuche von Stimmenhandel zur Kenntnis gelangen, wird sie nicht zögern, umgehend die Bundesanwaltschaft einzuschalten, um gegebenenfalls ein Strafverfahren einzuleiten.</p>
- <p>Heute wurde in den Medien bekannt, dass es Angebote geben soll, dass man Wahlcouverts verkaufen kann.</p><p>Wie kann der Bundesrat sicherstellen, dass keine Wahlcouverts verkauft werden können?</p>
- Verkauf von Wahlcouverts
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Ein Werbebüro bietet über eine Internetadresse "bares Geld für Ihre Wahlstimme" - 50 Franken pro Stimme - an und lädt Schweizer Bürgerinnen und Bürger ein, im Hinblick auf die Nationalrats- und Ständeratswahlen vom 21. Oktober 2007 einem Käufer- und Verkäuferpool für Wahlstimmenhandel beizutreten. Die Bundeskanzlei wurde am frühen Dienstagnachmittag, 25. September 2007, von einem Stimmberechtigten über die Rechtmässigkeit angefragt und erfuhr dadurch vom Internetauftritt und ist der Meldung selbstverständlich umgehend nachgegangen. Dabei hat sich ergeben:</p><p>1. Die Internetseite gibt eine österreichische Firma als Anbieterin an, die über einen amerikanischen Provider läuft.</p><p>2. Der auf der Internetseite angebotene Handytelefonkontakt läuft über eine vermutlich nicht registrierte österreichische Prepaidkarte.</p><p>3. Die Bundesanwaltschaft war am 18. September 2007 von "Künstlern" per Brief wörtlich u. a. wie folgt orientiert worden: "Das Projekt kommt seriös und glaubhaft daher, sodass eine Verwechslung mit der Realität nicht ausgeschlossen werden kann. Bei 'Stimmenkauf' handelt es sich aber von Anfang bis Ende um ein Kunstobjekt und wird auch zum gegebenen Zeitpunkt als solches deklariert .... Zu keinem Moment besteht der Vorsatz, tatsächlich Stimmen kaufen zu wollen .... tatsächlich Stimmen an einen Käufer vermitteln zu wollen .... 'Stimmenkauf' wird kein Geld an Stimmbürger auszahlen und kein Geld von interessierten Käufern annehmen."</p><p>In ihrer Antwort wies die Bundesanwaltschaft die erwähnte Künstlergruppe unmissverständlich darauf hin, dass ihre Vorgehensweise ernsthafte Fragen hinsichtlich der Vereinbarkeit mit Artikel 281 (Wahlbestechung) und Artikel 282bis (Stimmenfang) StGB aufwirft. Gegenwärtig fehlt für die Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens ein hinreichender Verdacht solcher strafbarer Handlungen. Insbesondere scheinen die subjektiven Tatbestandselemente nicht gegeben.</p><p>Hingegen sah sich die Bundeskanzlei veranlasst, noch am gleichen Dienstagabend, 25. September 2007, eine Medienmitteilung aufzulegen, in der sie darauf aufmerksam macht, dass hier ein "Werbebüro Wähler für dumm verkaufen" will (Titel) und dass es sich bei dem Webangebot um einen simplen Werbegag handelt.</p><p>Der Verkauf der eigenen Stimme als auch der Kauf fremder Stimmen stehen unter Strafe (Art. 281 StGB) und können mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet werden. Wir überlassen es den Wählerinnen und Wählern, zu beurteilen, ob dieser Werbegag auf dem Buckel der demokratischen Institutionen und der Allgemeinheit originell ist oder nicht. Sollten der Bundeskanzlei jedoch Versuche von Stimmenhandel zur Kenntnis gelangen, wird sie nicht zögern, umgehend die Bundesanwaltschaft einzuschalten, um gegebenenfalls ein Strafverfahren einzuleiten.</p>
- <p>Heute wurde in den Medien bekannt, dass es Angebote geben soll, dass man Wahlcouverts verkaufen kann.</p><p>Wie kann der Bundesrat sicherstellen, dass keine Wahlcouverts verkauft werden können?</p>
- Verkauf von Wahlcouverts
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