Bauen ausserhalb der Bauzone

ShortId
08.314
Id
20080314
Updated
10.02.2026 20:35
Language
de
Title
Bauen ausserhalb der Bauzone
AdditionalIndexing
2846;Verbesserung des Wohnmilieus;Bauzone;Landwirtschaftszone;Baugenehmigung;Bauordnung
1
  • L05K0102040102, Landwirtschaftszone
  • L05K0102030101, Baugenehmigung
  • L04K01020603, Verbesserung des Wohnmilieus
  • L05K0102030102, Bauordnung
  • L05K0102040101, Bauzone
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton St. Gallen folgende Standesinitiative ein:</p><p>Die Bundesversammlung wird eingeladen, die Artikel 24ff. des Raumplanungsgesetzes dahingehend zu ändern, dass der Grundsatz "Einmal Wohnraum, immer Wohnraum" konsequent und unabhängig vom Stichtag 1. Juli 1972 umgesetzt wird und dass die zur Gewährleistung von zeitgemässen Wohnverhältnissen sinnvollen baulichen Massnahmen - einschliesslich Wiederaufbau innert angemessener Frist - möglich sind.</p>
  • Bauen ausserhalb der Bauzone
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton St. Gallen folgende Standesinitiative ein:</p><p>Die Bundesversammlung wird eingeladen, die Artikel 24ff. des Raumplanungsgesetzes dahingehend zu ändern, dass der Grundsatz "Einmal Wohnraum, immer Wohnraum" konsequent und unabhängig vom Stichtag 1. Juli 1972 umgesetzt wird und dass die zur Gewährleistung von zeitgemässen Wohnverhältnissen sinnvollen baulichen Massnahmen - einschliesslich Wiederaufbau innert angemessener Frist - möglich sind.</p>
    • Bauen ausserhalb der Bauzone
  • Index
    1
    Texts
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton St. Gallen folgende Standesinitiative ein:</p><p>Die Bundesversammlung wird eingeladen, die Artikel 24ff. des Raumplanungsgesetzes dahingehend zu ändern, dass der Grundsatz "Einmal Wohnraum, immer Wohnraum" konsequent und unabhängig vom Stichtag 1. Juli 1972 umgesetzt wird und dass die zur Gewährleistung von zeitgemässen Wohnverhältnissen sinnvollen baulichen Massnahmen - einschliesslich Wiederaufbau innert angemessener Frist - möglich sind.</p>
    • Bauen ausserhalb der Bauzone

Back to List