Veto des Parlamentes gegen Verordnungen des Bundesrates

ShortId
08.401
Id
20080401
Updated
10.04.2024 17:25
Language
de
Title
Veto des Parlamentes gegen Verordnungen des Bundesrates
AdditionalIndexing
421;Verordnung;Kompetenzregelung;Aufgaben des Parlaments;Gesetzgebungsverfahren;Vetorecht;Beziehung Legislative-Exekutive;parlamentarisches Verfahren
1
  • L05K0503010103, Verordnung
  • L06K080602010103, Vetorecht
  • L03K080302, Aufgaben des Parlaments
  • L03K080301, parlamentarisches Verfahren
  • L03K080702, Gesetzgebungsverfahren
  • L04K08030201, Beziehung Legislative-Exekutive
  • L03K080704, Kompetenzregelung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das Parlament stellt immer häufiger fest, dass der Wille des Gesetzgebers in den Verordnungen nicht vollumfänglich respektiert wird. Es geht nun darum, einen bereits vorprogrammierten Konflikt zwischen dem Parlament und der Regierung respektive der Verwaltung doch noch zu vermeiden. Ein solcher Konflikt könnte das Parlament dazu verleiten, Gesetze mit immer mehr Detailregelungen zu verabschieden, um den Spielraum für Interpretationen möglichst einzuschränken. Die Einführung eines Verordnungsvetos nach dem Vorbild des Kantons Solothurn soll eine wirksame Kontrolle darüber ermöglichen, dass der Wille des Parlamentes respektiert wird.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reichen wir folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Parlament nimmt die entsprechenden Gesetzesänderungen vor, damit beide Räte zu bundesrätlichen Verordnungen ein einfaches Veto, ohne Möglichkeit der Abänderung, einlegen können, wenn dies von einem Drittel der Ratsmitglieder in einem der beiden Räte (von 67 Mitgliedern des Nationalrates oder 16 Mitgliedern des Ständerates) verlangt wird.</p>
  • Veto des Parlamentes gegen Verordnungen des Bundesrates
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Parlament stellt immer häufiger fest, dass der Wille des Gesetzgebers in den Verordnungen nicht vollumfänglich respektiert wird. Es geht nun darum, einen bereits vorprogrammierten Konflikt zwischen dem Parlament und der Regierung respektive der Verwaltung doch noch zu vermeiden. Ein solcher Konflikt könnte das Parlament dazu verleiten, Gesetze mit immer mehr Detailregelungen zu verabschieden, um den Spielraum für Interpretationen möglichst einzuschränken. Die Einführung eines Verordnungsvetos nach dem Vorbild des Kantons Solothurn soll eine wirksame Kontrolle darüber ermöglichen, dass der Wille des Parlamentes respektiert wird.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reichen wir folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Parlament nimmt die entsprechenden Gesetzesänderungen vor, damit beide Räte zu bundesrätlichen Verordnungen ein einfaches Veto, ohne Möglichkeit der Abänderung, einlegen können, wenn dies von einem Drittel der Ratsmitglieder in einem der beiden Räte (von 67 Mitgliedern des Nationalrates oder 16 Mitgliedern des Ständerates) verlangt wird.</p>
    • Veto des Parlamentes gegen Verordnungen des Bundesrates

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