Mehr Kommunikation im Strassenverkehr. Wiedereinführung des Handzeichens
- ShortId
-
08.403
- Id
-
20080403
- Updated
-
10.04.2024 18:40
- Language
-
de
- Title
-
Mehr Kommunikation im Strassenverkehr. Wiedereinführung des Handzeichens
- AdditionalIndexing
-
48;Verkehrserziehung;Verkehrszeichengebung;Strassenverkehrsordnung;Fussgänger/in;Sicherheit im Strassenverkehr
- 1
-
- L06K180102010102, Fussgänger/in
- L05K1802040601, Verkehrszeichengebung
- L04K18020406, Strassenverkehrsordnung
- L05K1802020301, Sicherheit im Strassenverkehr
- L04K18020408, Verkehrserziehung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Seit dem 1. Juni 1994 ist das Handzeichen am Fussgängerstreifen keine Notwendigkeit mehr. So heisst es in der Verkehrsregelnverordnung (VRV): "Vor Fussgängerstreifen ohne Verkehrsregelung muss der Fahrzeugführer jedem Fussgänger den Vortritt gewähren, der sich bereits auf dem Streifen befindet oder davor wartet und ersichtlich die Fahrbahn überqueren will." </p><p>Mit dieser neuen Regelung ist die Pflicht zur Kommunikation der Verkehrsteilnehmer relativiert worden, indem das Handzeichen, abgeschafft wurde. Die Statistiken zeigen seither eine Tendenz zu mehr Schwerverletzten auf dem Fussgängerstreifen. Die neue Regelung hat dazu geführt, dass die Verkehrsteilnehmer nicht mehr miteinander kommunizieren, sondern von einem Recht ausgehen, das uneingeschränkt gilt. </p><p>Was ursprünglich der Rechtssicherheit dienen sollte, hat sich als Risikoerhöhung entpuppt. Primäres Ziel muss es sein, Sicherheit für die Fussgänger zu schaffen, anstatt dafür zu sorgen, dass sie allfällige Prozesse im Falle eines Unfalls gewinnen. Mit der Wiedereinführung der alten Regelung mit dem Handzeichen soll dem Fussgänger nicht das Vortrittsrecht genommen werden, sondern ihm damit vielmehr wieder die nötige Sicherheit beim Überqueren des Fussgängerstreifens gegeben werden.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich die folgende parlamentarische Initiative ein: </p><p>Artikel 49 Absatz 2 des Strassenverkehrsgesetzes ist zu ergänzen und soll neu wie folgt lauten: </p><p>Sie haben den Vortritt auf diesem Streifen, dürfen ihn aber nicht überraschend betreten, sondern müssen ein Handzeichen geben.</p>
- Mehr Kommunikation im Strassenverkehr. Wiedereinführung des Handzeichens
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Seit dem 1. Juni 1994 ist das Handzeichen am Fussgängerstreifen keine Notwendigkeit mehr. So heisst es in der Verkehrsregelnverordnung (VRV): "Vor Fussgängerstreifen ohne Verkehrsregelung muss der Fahrzeugführer jedem Fussgänger den Vortritt gewähren, der sich bereits auf dem Streifen befindet oder davor wartet und ersichtlich die Fahrbahn überqueren will." </p><p>Mit dieser neuen Regelung ist die Pflicht zur Kommunikation der Verkehrsteilnehmer relativiert worden, indem das Handzeichen, abgeschafft wurde. Die Statistiken zeigen seither eine Tendenz zu mehr Schwerverletzten auf dem Fussgängerstreifen. Die neue Regelung hat dazu geführt, dass die Verkehrsteilnehmer nicht mehr miteinander kommunizieren, sondern von einem Recht ausgehen, das uneingeschränkt gilt. </p><p>Was ursprünglich der Rechtssicherheit dienen sollte, hat sich als Risikoerhöhung entpuppt. Primäres Ziel muss es sein, Sicherheit für die Fussgänger zu schaffen, anstatt dafür zu sorgen, dass sie allfällige Prozesse im Falle eines Unfalls gewinnen. Mit der Wiedereinführung der alten Regelung mit dem Handzeichen soll dem Fussgänger nicht das Vortrittsrecht genommen werden, sondern ihm damit vielmehr wieder die nötige Sicherheit beim Überqueren des Fussgängerstreifens gegeben werden.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich die folgende parlamentarische Initiative ein: </p><p>Artikel 49 Absatz 2 des Strassenverkehrsgesetzes ist zu ergänzen und soll neu wie folgt lauten: </p><p>Sie haben den Vortritt auf diesem Streifen, dürfen ihn aber nicht überraschend betreten, sondern müssen ein Handzeichen geben.</p>
- Mehr Kommunikation im Strassenverkehr. Wiedereinführung des Handzeichens
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