Veröffentlichung der Kommissionsprotokolle

ShortId
08.410
Id
20080410
Updated
10.04.2024 18:37
Language
de
Title
Veröffentlichung der Kommissionsprotokolle
AdditionalIndexing
421;parlamentarische Kommission;Transparenz;Vertraulichkeit;Kommissionsprotokoll;parlamentarisches Verfahren;Auskunftspflicht der Verwaltung;Gesetz;Öffentlichkeit der Kommissionssitzungen;Amtsgeheimnis
1
  • L05K0803030103, Öffentlichkeit der Kommissionssitzungen
  • L06K020203010201, Kommissionsprotokoll
  • L06K120102010101, Auskunftspflicht der Verwaltung
  • L06K080701010103, Amtsgeheimnis
  • L05K1201020202, Vertraulichkeit
  • L03K080301, parlamentarisches Verfahren
  • L05K0503010102, Gesetz
  • L05K1201020203, Transparenz
  • L04K08030301, parlamentarische Kommission
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Praxis der letzten Jahre hat gezeigt, dass die Vertraulichkeit in den parlamentarischen Kommissionen vor allem einen Grund hat: Die Volksvertreter können sich damit im stillen Kämmerchen gegen die vor den Wahlen abgegebenen Versprechen richten. Wenn der Wähler nicht mithören kann, zählen leider oft nur die eigenen Interessen. Dies darf zukünftig nicht mehr vorkommen. Der Schweizer Bürger, als Souverän, muss das Recht haben zu erfahren, wie sich seine Volksvertreter in den Kommissionen äussern und ob sie seine Anliegen auch dort vertreten. Daher müssen die Protokolle der parlamentarischen Kommissionen öffentlich zugänglich gemacht werden.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reichen wir folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Artikel 47 des Parlamentsgesetzes soll ersatzlos gestrichen werden, damit die Beratungen und Protokolle der parlamentarischen Kommissionen nicht mehr der Vertraulichkeit unterstehen und deren Protokolle öffentlich eingesehen werden können. Auszunehmen sind die GPDel und die FinDel.</p>
  • Veröffentlichung der Kommissionsprotokolle
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Praxis der letzten Jahre hat gezeigt, dass die Vertraulichkeit in den parlamentarischen Kommissionen vor allem einen Grund hat: Die Volksvertreter können sich damit im stillen Kämmerchen gegen die vor den Wahlen abgegebenen Versprechen richten. Wenn der Wähler nicht mithören kann, zählen leider oft nur die eigenen Interessen. Dies darf zukünftig nicht mehr vorkommen. Der Schweizer Bürger, als Souverän, muss das Recht haben zu erfahren, wie sich seine Volksvertreter in den Kommissionen äussern und ob sie seine Anliegen auch dort vertreten. Daher müssen die Protokolle der parlamentarischen Kommissionen öffentlich zugänglich gemacht werden.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reichen wir folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Artikel 47 des Parlamentsgesetzes soll ersatzlos gestrichen werden, damit die Beratungen und Protokolle der parlamentarischen Kommissionen nicht mehr der Vertraulichkeit unterstehen und deren Protokolle öffentlich eingesehen werden können. Auszunehmen sind die GPDel und die FinDel.</p>
    • Veröffentlichung der Kommissionsprotokolle

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