Veröffentlichung der Kommissionsprotokolle
- ShortId
-
08.410
- Id
-
20080410
- Updated
-
10.04.2024 18:37
- Language
-
de
- Title
-
Veröffentlichung der Kommissionsprotokolle
- AdditionalIndexing
-
421;parlamentarische Kommission;Transparenz;Vertraulichkeit;Kommissionsprotokoll;parlamentarisches Verfahren;Auskunftspflicht der Verwaltung;Gesetz;Öffentlichkeit der Kommissionssitzungen;Amtsgeheimnis
- 1
-
- L05K0803030103, Öffentlichkeit der Kommissionssitzungen
- L06K020203010201, Kommissionsprotokoll
- L06K120102010101, Auskunftspflicht der Verwaltung
- L06K080701010103, Amtsgeheimnis
- L05K1201020202, Vertraulichkeit
- L03K080301, parlamentarisches Verfahren
- L05K0503010102, Gesetz
- L05K1201020203, Transparenz
- L04K08030301, parlamentarische Kommission
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Praxis der letzten Jahre hat gezeigt, dass die Vertraulichkeit in den parlamentarischen Kommissionen vor allem einen Grund hat: Die Volksvertreter können sich damit im stillen Kämmerchen gegen die vor den Wahlen abgegebenen Versprechen richten. Wenn der Wähler nicht mithören kann, zählen leider oft nur die eigenen Interessen. Dies darf zukünftig nicht mehr vorkommen. Der Schweizer Bürger, als Souverän, muss das Recht haben zu erfahren, wie sich seine Volksvertreter in den Kommissionen äussern und ob sie seine Anliegen auch dort vertreten. Daher müssen die Protokolle der parlamentarischen Kommissionen öffentlich zugänglich gemacht werden.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reichen wir folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Artikel 47 des Parlamentsgesetzes soll ersatzlos gestrichen werden, damit die Beratungen und Protokolle der parlamentarischen Kommissionen nicht mehr der Vertraulichkeit unterstehen und deren Protokolle öffentlich eingesehen werden können. Auszunehmen sind die GPDel und die FinDel.</p>
- Veröffentlichung der Kommissionsprotokolle
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Praxis der letzten Jahre hat gezeigt, dass die Vertraulichkeit in den parlamentarischen Kommissionen vor allem einen Grund hat: Die Volksvertreter können sich damit im stillen Kämmerchen gegen die vor den Wahlen abgegebenen Versprechen richten. Wenn der Wähler nicht mithören kann, zählen leider oft nur die eigenen Interessen. Dies darf zukünftig nicht mehr vorkommen. Der Schweizer Bürger, als Souverän, muss das Recht haben zu erfahren, wie sich seine Volksvertreter in den Kommissionen äussern und ob sie seine Anliegen auch dort vertreten. Daher müssen die Protokolle der parlamentarischen Kommissionen öffentlich zugänglich gemacht werden.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reichen wir folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Artikel 47 des Parlamentsgesetzes soll ersatzlos gestrichen werden, damit die Beratungen und Protokolle der parlamentarischen Kommissionen nicht mehr der Vertraulichkeit unterstehen und deren Protokolle öffentlich eingesehen werden können. Auszunehmen sind die GPDel und die FinDel.</p>
- Veröffentlichung der Kommissionsprotokolle
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