Verankerung des Rechtes auf einen Mindestlohn in der Bundesverfassung
- ShortId
-
08.411
- Id
-
20080411
- Updated
-
14.11.2025 07:19
- Language
-
de
- Title
-
Verankerung des Rechtes auf einen Mindestlohn in der Bundesverfassung
- AdditionalIndexing
-
15;Verfassungsartikel;Kanton;Mindestlohn
- 1
-
- L05K0702010309, Mindestlohn
- L05K0503010203, Verfassungsartikel
- L06K080701020108, Kanton
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Festlegung eines Mindestlohns entspricht einem Bedürfnis, das breite Bevölkerungsschichten empfinden. Ausgelöst wird dieses Bedürfnis durch steigenden Lohndruck, Lohndumping und Lohnsenkungen bei Neuanstellungen.</p><p>Die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns ist ein erster Schritt, um dieser Abwärtsspirale ein Ende zu setzen. Es geht darum, vorerst in der Verfassung und anschliessend auf Gesetzesebene eine untere Lohngrenze zu verankern, die nicht unterschritten werden darf.</p><p>Diese Grenze soll insbesondere zur Verwirklichung des Grundrechtes beitragen, das in Artikel 12 der Bundesverfassung festgehalten wird.</p><p>Die Schweizerische Arbeitskräfteerhebung 2004 hat ergeben, dass der Anteil der Working Poor 6,7 Prozent betrug, was bedeutet, dass 211 000 Menschen trotz Erwerbstätigkeit in Armut lebten. Diese Zahl fügt sich in ein Umfeld ein, in dem die Arbeitsplatzsicherheit allgemein abnimmt. Für Teilzeitarbeitende mit flexiblen Arbeitszeiten oder befristeten Arbeitsverträgen ist das Armutsrisiko besonders hoch. Über 80 Prozent der Teilzeitarbeitenden sind Frauen. Die Anzahl der sogenannt atypischen Arbeitsverhältnisse ist stark gestiegen: Es gibt zum Beispiel immer mehr Personen, die mindestens zwei Beschäftigungen nachgehen, die nur befristet angestellt sind, oder die flexiblen Arbeitszeiten unterworfen sind. Letzteres gilt bereits für 42 Prozent der Erwerbstätigen. Auf Abruf arbeiten 5 Prozent, und von diesen verfügen 60 Prozent nicht einmal über eine garantierte Stundenanzahl pro Woche. Bei den Temporärstellen und der Arbeit auf Abruf wird ein explosionsartiges Wachstum registriert.</p><p>In den letzten Jahren ist die Zahl der "Unterbeschäftigten", d. h. der Personen, die unfreiwillig einer Teilzeitarbeit nachgehen, gestiegen, und zwar um 18 Prozent.</p><p>Diese Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt - flexible Arbeitsverhältnisse gehören heute zur Normalität - beeinträchtigen die psychische und physische Gesundheit der Personen, die von diesen neuen Arbeitsformen betroffen sind: Stress, Müdigkeit am Arbeitsplatz und alle möglichen Belastungen nehmen zu.</p><p>Die Veränderungen haben zudem einen direkten Einfluss auf die Lohnentwicklung: In Branchen, die von der Krise besonders betroffen sind, sind die Lohnsenkungen besonders stark. Ganz allgemein stagniert die Kaufkraft, und zwischen den verschiedenen Branchen, ja sogar zwischen den verschiedenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern öffnet sich die Lohnschere gegenwärtig immer weiter.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein, mit der das Recht auf einen Mindestlohn in einer Bestimmung mit folgendem Inhalt in der Bundesverfassung festgeschrieben werden soll:</p><p>Der Bund legt für alle Bereiche der wirtschaftlichen Tätigkeit einen kantonalen Mindestlohn fest, damit alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über einen Lohn verfügen, der ihnen würdige Lebensbedingungen gewährleistet; er berücksichtigt die regionalen Unterschiede, die verschiedenen Wirtschaftszweige und die in den Gesamtarbeitsverträgen festgelegten Löhne.</p>
- Verankerung des Rechtes auf einen Mindestlohn in der Bundesverfassung
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Festlegung eines Mindestlohns entspricht einem Bedürfnis, das breite Bevölkerungsschichten empfinden. Ausgelöst wird dieses Bedürfnis durch steigenden Lohndruck, Lohndumping und Lohnsenkungen bei Neuanstellungen.</p><p>Die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns ist ein erster Schritt, um dieser Abwärtsspirale ein Ende zu setzen. Es geht darum, vorerst in der Verfassung und anschliessend auf Gesetzesebene eine untere Lohngrenze zu verankern, die nicht unterschritten werden darf.</p><p>Diese Grenze soll insbesondere zur Verwirklichung des Grundrechtes beitragen, das in Artikel 12 der Bundesverfassung festgehalten wird.</p><p>Die Schweizerische Arbeitskräfteerhebung 2004 hat ergeben, dass der Anteil der Working Poor 6,7 Prozent betrug, was bedeutet, dass 211 000 Menschen trotz Erwerbstätigkeit in Armut lebten. Diese Zahl fügt sich in ein Umfeld ein, in dem die Arbeitsplatzsicherheit allgemein abnimmt. Für Teilzeitarbeitende mit flexiblen Arbeitszeiten oder befristeten Arbeitsverträgen ist das Armutsrisiko besonders hoch. Über 80 Prozent der Teilzeitarbeitenden sind Frauen. Die Anzahl der sogenannt atypischen Arbeitsverhältnisse ist stark gestiegen: Es gibt zum Beispiel immer mehr Personen, die mindestens zwei Beschäftigungen nachgehen, die nur befristet angestellt sind, oder die flexiblen Arbeitszeiten unterworfen sind. Letzteres gilt bereits für 42 Prozent der Erwerbstätigen. Auf Abruf arbeiten 5 Prozent, und von diesen verfügen 60 Prozent nicht einmal über eine garantierte Stundenanzahl pro Woche. Bei den Temporärstellen und der Arbeit auf Abruf wird ein explosionsartiges Wachstum registriert.</p><p>In den letzten Jahren ist die Zahl der "Unterbeschäftigten", d. h. der Personen, die unfreiwillig einer Teilzeitarbeit nachgehen, gestiegen, und zwar um 18 Prozent.</p><p>Diese Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt - flexible Arbeitsverhältnisse gehören heute zur Normalität - beeinträchtigen die psychische und physische Gesundheit der Personen, die von diesen neuen Arbeitsformen betroffen sind: Stress, Müdigkeit am Arbeitsplatz und alle möglichen Belastungen nehmen zu.</p><p>Die Veränderungen haben zudem einen direkten Einfluss auf die Lohnentwicklung: In Branchen, die von der Krise besonders betroffen sind, sind die Lohnsenkungen besonders stark. Ganz allgemein stagniert die Kaufkraft, und zwischen den verschiedenen Branchen, ja sogar zwischen den verschiedenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern öffnet sich die Lohnschere gegenwärtig immer weiter.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein, mit der das Recht auf einen Mindestlohn in einer Bestimmung mit folgendem Inhalt in der Bundesverfassung festgeschrieben werden soll:</p><p>Der Bund legt für alle Bereiche der wirtschaftlichen Tätigkeit einen kantonalen Mindestlohn fest, damit alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über einen Lohn verfügen, der ihnen würdige Lebensbedingungen gewährleistet; er berücksichtigt die regionalen Unterschiede, die verschiedenen Wirtschaftszweige und die in den Gesamtarbeitsverträgen festgelegten Löhne.</p>
- Verankerung des Rechtes auf einen Mindestlohn in der Bundesverfassung
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