Feldwerbung als Nebenerwerb für die Schweizer Bauern

ShortId
08.419
Id
20080419
Updated
10.04.2024 17:09
Language
de
Title
Feldwerbung als Nebenerwerb für die Schweizer Bauern
AdditionalIndexing
55;Landwirt/in;Verkehrssicherheit;Bodennutzung;politische Werbung;Nebeneinkommen;Werbung;Nutzung der landwirtschaftlichen Fläche
1
  • L05K0701010302, Werbung
  • L03K140102, Nutzung der landwirtschaftlichen Fläche
  • L04K14010201, Bodennutzung
  • L05K1401050601, Landwirt/in
  • L05K0702010105, Nebeneinkommen
  • L04K08020340, politische Werbung
  • L04K18020203, Verkehrssicherheit
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Möglichkeit der Feldwerbung ist eine zusätzliche Einkommensmöglichkeit für die Schweizer Bauern. Sie ist attraktiv, innovativ, zeitlich begrenzt und, da auf natürlichen Ressourcen basierend, auch nachhaltig. Die Feldwerbung hat aber auch eine demokratische und soziale Komponente. Insbesondere im Bereich der politischen Werbung ist sie für kleinere oder finanzschwache Gruppierungen, welche sich die Plakatierung oder Inserate im bezahlten Raum nicht leisten können, von hoher Bedeutung. Die bestehenden Rechtsgrundlagen beziehungsweise die Verbote im Bereich dieser Art von Werbung sind nicht mehr zeitgemäss. Die unterschiedliche Praxis seitens der verschiedenen zuständigen Behörden fördert zudem die Rechtsunsicherheit. </p><p>Im Interesse der Meinungsvielfalt, der zusätzlichen Erwerbsmöglichkeiten für unsere Bauern sowie einer generellen Erhöhung der Rechtssicherheit auf diesem Gebiet ist es angezeigt, dass im Bereich der Feldwerbung, sofern der Eigentümer des betreffenden Grundstücks damit einverstanden ist und die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt wird, die Bewilligungspflicht entfällt. </p><p>Ein Verbot der Feldwerbung ist auch deshalb nicht angezeigt, da Ankündigungen mit verkehrserzieherischem, unfallverhütendem oder verkehrslenkendem Charakter zugelassen sind. Diese stossende Ungleichheit ist zu beseitigen.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Die Gesetzgebung ist dahingehend anzupassen, dass Feldwerbung generell zugelassen wird.</p>
  • Feldwerbung als Nebenerwerb für die Schweizer Bauern
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Möglichkeit der Feldwerbung ist eine zusätzliche Einkommensmöglichkeit für die Schweizer Bauern. Sie ist attraktiv, innovativ, zeitlich begrenzt und, da auf natürlichen Ressourcen basierend, auch nachhaltig. Die Feldwerbung hat aber auch eine demokratische und soziale Komponente. Insbesondere im Bereich der politischen Werbung ist sie für kleinere oder finanzschwache Gruppierungen, welche sich die Plakatierung oder Inserate im bezahlten Raum nicht leisten können, von hoher Bedeutung. Die bestehenden Rechtsgrundlagen beziehungsweise die Verbote im Bereich dieser Art von Werbung sind nicht mehr zeitgemäss. Die unterschiedliche Praxis seitens der verschiedenen zuständigen Behörden fördert zudem die Rechtsunsicherheit. </p><p>Im Interesse der Meinungsvielfalt, der zusätzlichen Erwerbsmöglichkeiten für unsere Bauern sowie einer generellen Erhöhung der Rechtssicherheit auf diesem Gebiet ist es angezeigt, dass im Bereich der Feldwerbung, sofern der Eigentümer des betreffenden Grundstücks damit einverstanden ist und die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt wird, die Bewilligungspflicht entfällt. </p><p>Ein Verbot der Feldwerbung ist auch deshalb nicht angezeigt, da Ankündigungen mit verkehrserzieherischem, unfallverhütendem oder verkehrslenkendem Charakter zugelassen sind. Diese stossende Ungleichheit ist zu beseitigen.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Die Gesetzgebung ist dahingehend anzupassen, dass Feldwerbung generell zugelassen wird.</p>
    • Feldwerbung als Nebenerwerb für die Schweizer Bauern

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