Strassenverkehrsgesetz. Änderung

ShortId
08.421
Id
20080421
Updated
10.02.2026 20:20
Language
de
Title
Strassenverkehrsgesetz. Änderung
AdditionalIndexing
48;strafrechtliche Verantwortlichkeit;Führerschein;Strassenverkehrsordnung;Strafe
1
  • L04K18020401, Führerschein
  • L04K05010208, strafrechtliche Verantwortlichkeit
  • L03K050101, Strafe
  • L04K18020406, Strassenverkehrsordnung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die heutige Bestimmung, dass das Fahren ohne den erforderlichen Führerausweis lediglich eine Übertretung darstellt, ist unbefriedigend. Das Fahren ohne den erforderlichen Führerausweis muss gleich hart bestraft werden wie das Fahren trotz entzogenem oder aberkanntem Führerausweis. Die heutige Besserstellung von Personen, welche gar nie einen Führerausweis besessen haben und trotzdem ein Fahrzeug lenken, ist nicht einzusehen.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Artikel 95 des Strassenverkehrsgesetzes ist wie folgt zu ändern:</p><p>Art. 95</p><p>...</p><p>Abs. 1</p><p>Wer ohne den erforderlichen Führerausweis ein Motorfahrzeug führt: aufgehoben (Rest des Absatzes unverändert)</p><p>Abs. 2</p><p>Wer ein Motorfahrzeug führt, obwohl ihm der Lernfahr- oder Führerausweis verweigert, entzogen oder aberkannt wurde, oder ohne den erforderlichen Führerausweis ein Motorfahrzeug führt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.</p><p>...</p>
  • Strassenverkehrsgesetz. Änderung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die heutige Bestimmung, dass das Fahren ohne den erforderlichen Führerausweis lediglich eine Übertretung darstellt, ist unbefriedigend. Das Fahren ohne den erforderlichen Führerausweis muss gleich hart bestraft werden wie das Fahren trotz entzogenem oder aberkanntem Führerausweis. Die heutige Besserstellung von Personen, welche gar nie einen Führerausweis besessen haben und trotzdem ein Fahrzeug lenken, ist nicht einzusehen.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Artikel 95 des Strassenverkehrsgesetzes ist wie folgt zu ändern:</p><p>Art. 95</p><p>...</p><p>Abs. 1</p><p>Wer ohne den erforderlichen Führerausweis ein Motorfahrzeug führt: aufgehoben (Rest des Absatzes unverändert)</p><p>Abs. 2</p><p>Wer ein Motorfahrzeug führt, obwohl ihm der Lernfahr- oder Führerausweis verweigert, entzogen oder aberkannt wurde, oder ohne den erforderlichen Führerausweis ein Motorfahrzeug führt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.</p><p>...</p>
    • Strassenverkehrsgesetz. Änderung
  • Index
    1
    Texts
    • <p>Die heutige Bestimmung, dass das Fahren ohne den erforderlichen Führerausweis lediglich eine Übertretung darstellt, ist unbefriedigend. Das Fahren ohne den erforderlichen Führerausweis muss gleich hart bestraft werden wie das Fahren trotz entzogenem oder aberkanntem Führerausweis. Die heutige Besserstellung von Personen, welche gar nie einen Führerausweis besessen haben und trotzdem ein Fahrzeug lenken, ist nicht einzusehen.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Artikel 95 des Strassenverkehrsgesetzes ist wie folgt zu ändern:</p><p>Art. 95</p><p>...</p><p>Abs. 1</p><p>Wer ohne den erforderlichen Führerausweis ein Motorfahrzeug führt: aufgehoben (Rest des Absatzes unverändert)</p><p>Abs. 2</p><p>Wer ein Motorfahrzeug führt, obwohl ihm der Lernfahr- oder Führerausweis verweigert, entzogen oder aberkannt wurde, oder ohne den erforderlichen Führerausweis ein Motorfahrzeug führt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.</p><p>...</p>
    • Strassenverkehrsgesetz. Änderung

Back to List