Prävention von Suizid bei jungen Menschen

ShortId
08.429
Id
20080429
Updated
14.11.2025 07:02
Language
de
Title
Prävention von Suizid bei jungen Menschen
AdditionalIndexing
28;junger Mensch;Prävention;Freitod;Gesetz
1
  • L04K01010206, Freitod
  • L05K0107010204, junger Mensch
  • L05K0105050702, Prävention
  • L05K0503010102, Gesetz
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In der Schweiz lag die Suizidrate (Anzahl der Todesfälle durch Suizid pro 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner) zwischen 1969 und 2005 bei den 15- bis 19-Jährigen bei 10,36, bei den 20- bis 24-Jährigen bei 23,56 und bei den 25- bis 29-Jährigen bei 22,21 (BFS 2005). Suizid ist neben Verkehrsunfällen die häufigste Todesursache bei Personen dieser Altersgruppen (BFS 2004). Die Schweiz weist hier im internationalen Vergleich eine der höchsten Suizidraten auf. </p><p>Im Mai 2005 hat der Bundesrat den Bericht "Suizidprävention und Suizid in der Schweiz" verabschiedet, der in Erfüllung des Postulates Widmer 02.3251 erstellt worden war. Gegenwärtig erarbeitet das Eidgenössische Departement des Innern ein Gesetz zur Prävention und Gesundheitsförderung; darin ist die Suizidprävention jedoch kein prioritäres Ziel. </p><p>Auf internationaler Ebene wurde die Schweiz vom UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes diesbezüglich bereits mehrmals an ihre Verpflichtungen erinnert. Auch der UNO-Menschenrechtsrat hat dieses Thema bei der allgemeinen regelmässigen Überprüfung der Schweiz während der Maisession 2008 aufgeworfen. Und in der Resolution 1608 der Parlamentarischen Versammlung des Europarates wird betont, dass es spezifische Massnahmen braucht, mit denen Kinder und Jugendliche lernen können, mit Suizidgedanken und dem Tod im Allgemeinen umzugehen; die Mitgliedstaaten des Europarates werden unter anderem dazu aufgefordert, die Suizidprävention anzugehen und sie zu einer politischen Priorität zu machen sowie die wissenschaftliche Forschung zu unterstützen und deren Weiterentwicklung zu fördern. Für die WHO schliesslich ist Suizid mit einer psychischen Erkrankung verbunden. </p><p>Das Problem der Prävention von Jugendsuizid geht auch den Bund etwas an. Überhaupt gehören die Verbesserung der wissenschaftlichen Erkenntnisse sowie die Unterstützung und die Koordination von lokalen und kantonalen Anstrengungen zu den Aufgaben des Bundes. </p><p>Die Politik des Bundesrates läuft all dem zuwider - dabei wäre es längst an der Zeit zu handeln! Aus diesem Grund verlange ich mit meiner parlamentarischen Initiative, dass namentlich das Bundesamt für Gesundheit, der Schweizerische Nationalfonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung und die Gesundheitsförderung Schweiz die Prävention von Suizid bei jungen Menschen ebenfalls zu einem prioritären Ziel machen. Der Bundesrat soll sich für eine bestimmte Dauer für eine landesweite Koordination der Prävention von Suizid bei jungen Menschen einsetzen: So können die Koordinationsbedürfnisse auf Bundesebene definiert werden und die verschiedenen lokal und kantonal vorgenommenen Massnahmen breiter bekanntgemacht werden.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein: </p><p>Es sollen die notwendigen gesetzgeberischen Massnahmen getroffen werden, damit die Prävention von Suizid bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen ausdrücklich in der Gesetzgebung zur Prävention und Gesundheitsförderung, die gegenwärtig in Ausarbeitung ist, geregelt wird.</p>
  • Prävention von Suizid bei jungen Menschen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In der Schweiz lag die Suizidrate (Anzahl der Todesfälle durch Suizid pro 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner) zwischen 1969 und 2005 bei den 15- bis 19-Jährigen bei 10,36, bei den 20- bis 24-Jährigen bei 23,56 und bei den 25- bis 29-Jährigen bei 22,21 (BFS 2005). Suizid ist neben Verkehrsunfällen die häufigste Todesursache bei Personen dieser Altersgruppen (BFS 2004). Die Schweiz weist hier im internationalen Vergleich eine der höchsten Suizidraten auf. </p><p>Im Mai 2005 hat der Bundesrat den Bericht "Suizidprävention und Suizid in der Schweiz" verabschiedet, der in Erfüllung des Postulates Widmer 02.3251 erstellt worden war. Gegenwärtig erarbeitet das Eidgenössische Departement des Innern ein Gesetz zur Prävention und Gesundheitsförderung; darin ist die Suizidprävention jedoch kein prioritäres Ziel. </p><p>Auf internationaler Ebene wurde die Schweiz vom UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes diesbezüglich bereits mehrmals an ihre Verpflichtungen erinnert. Auch der UNO-Menschenrechtsrat hat dieses Thema bei der allgemeinen regelmässigen Überprüfung der Schweiz während der Maisession 2008 aufgeworfen. Und in der Resolution 1608 der Parlamentarischen Versammlung des Europarates wird betont, dass es spezifische Massnahmen braucht, mit denen Kinder und Jugendliche lernen können, mit Suizidgedanken und dem Tod im Allgemeinen umzugehen; die Mitgliedstaaten des Europarates werden unter anderem dazu aufgefordert, die Suizidprävention anzugehen und sie zu einer politischen Priorität zu machen sowie die wissenschaftliche Forschung zu unterstützen und deren Weiterentwicklung zu fördern. Für die WHO schliesslich ist Suizid mit einer psychischen Erkrankung verbunden. </p><p>Das Problem der Prävention von Jugendsuizid geht auch den Bund etwas an. Überhaupt gehören die Verbesserung der wissenschaftlichen Erkenntnisse sowie die Unterstützung und die Koordination von lokalen und kantonalen Anstrengungen zu den Aufgaben des Bundes. </p><p>Die Politik des Bundesrates läuft all dem zuwider - dabei wäre es längst an der Zeit zu handeln! Aus diesem Grund verlange ich mit meiner parlamentarischen Initiative, dass namentlich das Bundesamt für Gesundheit, der Schweizerische Nationalfonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung und die Gesundheitsförderung Schweiz die Prävention von Suizid bei jungen Menschen ebenfalls zu einem prioritären Ziel machen. Der Bundesrat soll sich für eine bestimmte Dauer für eine landesweite Koordination der Prävention von Suizid bei jungen Menschen einsetzen: So können die Koordinationsbedürfnisse auf Bundesebene definiert werden und die verschiedenen lokal und kantonal vorgenommenen Massnahmen breiter bekanntgemacht werden.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein: </p><p>Es sollen die notwendigen gesetzgeberischen Massnahmen getroffen werden, damit die Prävention von Suizid bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen ausdrücklich in der Gesetzgebung zur Prävention und Gesundheitsförderung, die gegenwärtig in Ausarbeitung ist, geregelt wird.</p>
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